Pauschale Neben und Betriebskosten

15. Januar 2021 Thema abonnieren
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guest-12316.03.2022 21:56:28
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Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Pauschale Neben und Betriebskosten

Hallo liebe Mitglieder,

bei uns besteht zur Zeit folgende Situation;

Mein Mann und ich haben am 27.07.2020 eine Bekannte und Ihren Sohn aufgrund einer Trennung bei uns aufgenommen. Wir haben einvernehmlich folgende Vereinbarung im Mietvertrag festgehalten (folgend Auszüge, die ich für wichtig bzgl. des Themas erachte):

Punkt 1.4 Mietsache
Die Gesamtwohnfläche des freistehenden Einfamilienhaus beträgt ca. 116qm. Die zur alleinigen Nutzung an die Mieterin vermietete Wohnfläche beträgt ca. 26.27 qm. Die Wohnfläche, die der/die übrigen Mitbewohner (die Vermieter) alleine nutzen beträgt ca. 8.46qm.

Somit ergibt sich eine gemeinschaftliche Wohnflächennutzung von 81.27qm. Ihre Wohnfläche beinhaltet 2 kleine Schlafräume sowie ein Duschbad mit WC zu Ihrer alleinigen Nutzung.

Punkt 1.7 Mietsache
Die Zimmer im freistehenden Einfamilienhaus werden teilmöbliert an die Mieterin übergeben. ...

Da Sie selbst fast ausschließlich nur Möbel für Ihr Kind mitgebracht hat.

Punkt 5.1 Mietzeit
Das Mietverhältniss beginnt am 1. August 2020. Das Mietverhältniss wird befristet geschlossen und endet am 31. Januar 2021, ohne das es einer Kündigung bedarf, da die Mieterin die Räume nur zum vorübergehenden Gebrauch für einen begrenzten Zeitraum für den folgenden Zweck: Drohende Wohnungslosigkeit wegen Trennung anmietet. Eine dauerhafte Vermietung wird zum jetzigen Zeitpunkt wegen späterer Eigennutzung nicht gewünscht.

Punkt 6.1 Grundmiete
Die monatliche Miete (die Grundmiete) ohne Betriebs- und Nebenkosten beträgt bei Beginn des Mietverhältniss 250,00€.

Diesen Mietpreis haben wir im gegenseitigen Einvernehmen gewählt auf Grundlage der Ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und kommenden Kosten des absehbaren erneuten Umzug. Denn die bei uns aktuellen WG - Grundmieten mit vergleichebaren Qm - Zahlen, jedoch ohne eigenes Badfezimmer beliefen sich auf 350-400€.

Punkt 7.1 Betriebs- und Nebenkosten
Zusätzlich zu der Grundmiete zahlt die Mieterin an den Vermieter folgenden Betriebs- und Nebenkosten für das Zimmer/ die Zimmer sowie anteilig für die gemeinschaftlich genutzten Räume ...
...gemäß der Betriebskostenverordnung in Ihrer jeweils gültigen Fassung:
- Heizkosten 100,00€ mtl.
- (Haushalts) Stromkosten 100,00€ mtl.
- Kosten der Kaltwasserversorgung/ Abwassergebühr inkl. Kanalgebühr und anteilige Grundsteuer 50,85€ mtl.
- Müllabfallgebühr 13,76€ mtl.
- Haus und Grundversicherung 12,50€ mtl.
- Stromkosten für Inbetriebnahme der Heizölanlage und den Kleinklärgrubenlüfter 20,00€ mtl.

Punkt 7.2 Betriebs- und Nebenkosten
Auf die Mieterin umgelegten Kosten ist somit eine monatlich PAUSCHALE in Höhe von 297,11€ pro Monat zu leisten. ...

Punkt 7.3 Betriebs- und Nebenkosten
Der Vermieter ist berechtigt, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit für die Zukunft auf die Mieterin zusätzlich zu den auf diese bereits umgelegten Betriebskosten nach billigen Ermessen auch solche Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung umzulegen, die entweder zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss entstanden, aber nicht umgelegt wurden oder nach dem Vertragsabschluss neu entstanden oder zukünftig vom Gesetztgeber eingeführt werden.

Wir haben die pauschalen Betriebs- und Nebenkosten gewählt, da unsere Bekannte (Mieterin) ja auch die Gemeinschaftsräume nutzen durfte und konnte und somit eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist. Auch für die zur alleinigen Nutzung bereit gestellten Räumlichkeiten der Mieterin konnte keine verbrauchsabhängige Abrechnung stattfinden.


Nun hat Sie (unsere Mieterin) zwischen Weihnachten und Neujahr den Mietvertrag für Ihre neue Wohnung unterschreiben können, der zum 01. Januar 2021 dadiert wurde wobei Sie wegen der Übergabe einer unrenovierten Wohnung den ersten Monat Mietfrei hat jedoch die vollen Betriebs- und Nebenkosten die im Mietvertrag stehen zahlen muss.

Ihr Umzug fand am 09.+10.01.2021 statt, seid dem schläft Sie nicht mehr hier. Sie hat jedoch noch Fahrräder hier stehen, sowie ein paar Umzugskartons mit persönlichen Gegenständen und auch im Gefrierschrank liegt noch etwas von Ihr.

Jetzt schrieb Sie uns am gestriegen Tag per Whats App, ob wir Ihr bezüglich der Verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) nur bis zum 10.01.21 (außer Strom bis zum 13.01.21 weil Ihr Kind wegen fehlenden Internet am neuen Wohnort I-Surf Unterrricht bei uns gemacht hat) abrechnen würden. Wobei ich ehrlicher Weise anmerken muss das bis gestern noch 247,11€ von insgesamt 547,11€ offen waren, wovon Sie heute per persönlichen Einwurf 80,00€ beglichen hat. Wir waren aufgrund Ihrer Teilzahlung von Lohn, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss immer bereit einen Teil zum 1. eines Monats und den Rest zum 15. eines Monats von Ihr zu erhalten. Zudem sei noch angemerkt, das Sie bezüglich Ihres Umzugs keinen festen Termin hatte und es innerhalb von 2 Tagen sehr kurzfristig von statten ging. Auch haben wir erst einen von Zwei Schlüsseln am heutigen Tag erhalten.

Nun ist meine Frage, ob Sie eine Abrechnung anhand der Tage verlangen darf. Denn im Internet finde ich immer nur die Aussage, das dies möglich ist aber nicht verpflichten ist (vorausgesetzt es zieht in dieser Zeit kein neuer Mieter ein). Und zudem steht das dort auch immer nur im Zusammenhang mit ablesebaren Verbrauch, was hier ja nicht der Fall war.

Klar ist es für Sie nicht Fair weil Sie nix verbraucht, aber auch für uns ist es rückblickend nicht Fair, weil wir nicht alle Betriebskosten die wir auf Sie hätten Umlegen können abgerechnet haben, was wir laut Vertrag ja wohl noch machen könnten. Zudem war Ihr Strom- und Heizölverbrauch imens hoch, da Ihr Kind wegen Schulausfall von morgens bis abends vor der XBOX hing und selbst zum Schlafen gehen keine Geräte ausgestellt wurden. Zudem lief die Heizung selbst beim Lüften von mehreren Stunden auf Stufe 1-2 und wir haben bis jetzt von einer pauschalen Anpassung der Verbrauchsnebenkosten abgesehen.

Ich bin etwas ratlos. Kann uns zufällig Jemand Tipps oder Hinweise geben, wie wir weiter Verfahren könnten/ sollten.

Ich muss ganz ehrlich eingestehen, auch wenn es uns nicht ums Geld ging (Ihren Kind mal hier und da was gekauft, was Sie nicht hätte machen können, mit zum Einkaufen nehmen weil Sie fast 2 Monate kein Auto hatte ohne Anrechnung von Sprit, keine anteilige Internetgebühr, kostenloses telefonieren mit unseren Vertragshandys da Sie kein Geld auf Ihrer Prepaidkarte hatte, keine anteilige Skygebühr) und das jetzt für einige sehr fies und unmenschlich klingen mag, ich aufgrund Ihrer Dreißtigkeit, Ihrer anmaßenden Art, Vorwürfen uns gegenüber wir Ihr gerne eine Lektion erteilen möchte und auf alles bestehen möchten was uns rechtlich zusteht. Sie hat uns maßlos ausgenutzt, belogen und verarscht.


Liebe Antwortenden, ich wäre euch sehr Verbunden wenn Ihr sachlich bleibt und mich/ uns wegen unserer persönlichen Einstellung nicht angeht, Ihr könnt natürlich Eure Meinung dazu äußern, aber bitte bleibt dabei oberhalb der Gürtellinie. Denn wir kennen uns nicht und haben miteinander keine Probleme.

Lieben Dank für Eure Zeit und Mühe




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Eine Pauschale ist eine Pauschale - obs dem Mieter nun passt oder nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6132 Beiträge, 813x hilfreich)

Es wurde doch eine (ziemlich happige) Pauschale vereinbart, was soll da abgerechnet werden?

Das Mietverhältnis geht bis Ende Januar, da wäre also noch eine Miete zzgl. NK fällig, oder habt ihr einen Aufhebungsvertrag?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat:
Nun ist meine Frage, ob Sie eine Abrechnung anhand der Tage verlangen darf. Denn im Internet finde ich immer nur die Aussage, das dies möglich ist aber nicht verpflichten ist (vorausgesetzt es zieht in dieser Zeit kein neuer Mieter ein).


Das ist richtig.

Zitat:
Und zudem steht das dort auch immer nur im Zusammenhang mit ablesebaren Verbrauch, was hier ja nicht der Fall war.


Das gilt auch bei pauschalen Betriebskosten.

Zitat:
Klar ist es für Sie nicht Fair weil Sie nix verbraucht,


Richtig

Zitat:
aber auch für uns ist es rückblickend nicht Fair, weil wir nicht alle Betriebskosten die wir auf Sie hätten Umlegen können abgerechnet haben, was wir laut Vertrag ja wohl noch machen könnten.


Wie ist das jetzt gemeint?

Zitat:
Zudem war Ihr Strom- und Heizölverbrauch imens hoch, da Ihr Kind wegen Schulausfall von morgens bis abends vor der XBOX hing und selbst zum Schlafen gehen keine Geräte ausgestellt wurden. Zudem lief die Heizung selbst beim Lüften von mehreren Stunden auf Stufe 1-2 und wir haben bis jetzt von einer pauschalen Anpassung der Verbrauchsnebenkosten abgesehen.


Naja, die Nebenkostenpauschale war ja auch extrem hoch

Zitat:
das jetzt für einige sehr fies und unmenschlich klingen mag, ich aufgrund Ihrer Dreißtigkeit, Ihrer anmaßenden Art, Vorwürfen uns gegenüber wir Ihr gerne eine Lektion erteilen möchte und auf alles bestehen möchten was uns rechtlich zusteht.


:???:

Zitat:
Sie hat uns maßlos ausgenutzt, belogen und verarscht.


Kann hier niemand beurteilen.

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#4
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Harry van Sell und Solan196,

danke ersteinmal für Eure Antworten.

Da Ihr Beiden meinen Verständniss nach meine Meinung teilt, dass unsere Mieterin voll bezahlen muss seid, könntet Ihr mir vielleicht einen Hinweis geben wo ich sowas nachlesen kann, da ich selbst ja nix passendes gefunden habe.

@ Solan196, bezüglich deiner Meinung das die Pauschale ziemlich happig ist möchte ich dir falls du Interesse an der Begründung hast gerne wie folgt Antworten:

Die Betriebskosten sind zwar pauschal basieren aber auf einer durchschnittlichen Berechnung der tatsächlichen Kosten, da wir uns ja nach etwas richten mussten und nicht willkürlich festlegen können. Was die eigentlich verbrauchsabhängigen Nebenkosten angeht, haben wir Sie vorab gefragt was Sie denkt was Sie mit Ihren Sohn verbraucht, was sich auch mit den durchschnittlichen Verbrauch meines Mannes und mir gedeckt hat. Wobei wir nochmal etwas wegen der gemeinschaftlichen Nutzung abgezogen haben, was ohne Einwende Ihre Zustimmung fand.

Liebe Grüße

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6132 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
könntet Ihr mir vielleicht einen Hinweis geben wo ich sowas nachlesen kann


Im MIetvertrag:

Zitat (von Gastkonto2015):
Das Mietverhältniss beginnt am 1. August 2020. Das Mietverhältniss wird befristet geschlossen und endet am 31. Januar 2021,


Zitat (von Gastkonto2015):
Die Betriebskosten sind zwar pauschal basieren aber auf einer durchschnittlichen Berechnung der tatsächlichen Kosten, da wir uns ja nach etwas richten mussten und nicht willkürlich festlegen können.


Nach meinen Erfahrungen (ich mache die Abrechnungen für die Wohnungen meiner Eltern) ist diese Pauschale sehr happig. Dass die Mieterin eingewilligt hat, schulde ich deren Zwangslage. Belassen wir es dabei.

Viel Erfolg weiterhin.

-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 23:05

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6132 Beiträge, 813x hilfreich)

Nachtrag:

Die Mieterin ist noch Mieterin, die Schlüssel muss sie nicht herausgeben. Wenn sie noch einen hat, dann ist das ihr gutes Recht. Der Vertrag gilt noch bis zum 31.01.

Bis dahin sind die Zimmer auch noch MIetsache und nicht durch den VM zu nutzen, auch dürfen noch Sachen dort gelagert werden, der Froster hat auch seine Daseinsberechtigung vor Ort. Sie kann nach Belieben ein- und ausgehen.

Überlege dir einfach, ob du hier nicht einen Schnitt machen möchtest. Lass sie ziehen und ärgere dich nicht weiter rum. Sie soll ihre Sachen abholgen den Schlüssel zurück geben und gut ist (Soweit sie für Dezember 20 alles gezahlt hat). So würde ich handeln und es als Erfahrung buchen.

-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 23:06

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1008x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Da Ihr Beiden meinen Verständniss nach meine Meinung teilt, dass unsere Mieterin voll bezahlen muss seid, könntet Ihr mir vielleicht einen Hinweis geben wo ich sowas nachlesen kann, da ich selbst ja nix passendes gefunden habe.

Du hast eine Pauschale vereinbart und das wars. Was suchst du jetzt genau? Irgendeinen Text wo nachzulesen ist, dass man bei einer vereinbarten Pauschale nicht abrechnen muss und die Miete inkl. Pauschale bis zum Mietende weiterzuzahlen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

@ hh,

ersteinmal Sorry dafür das es so wirkt das ich deine Antwort nicht berücksichtigt habe, zu meiner Verteidigung (schmunzel) muss ich sagen, das ich diese noch nicht gesehen habe als ich meine Antwort begann.

Vorab nochmal @ Solan196 und seiner/ ihrer Frage. Nein es gibt keinen Aufhebungsvertrag. Wir waren auch der Annahme aufgrund unserer Gespräche das Sie den Januar nutzt um zu renovieren und erst das letzte Wochenende im Monat umzieht. Sie hat uns damit überrumpelt.

Nun nochmal @ hh, Sie schreiben das dies auch für pauschale Nebenkosten gilt mit der Ablesung bzw. Tagesberechnung Okay, aber warum lese ich überall das ein Vermieter dazu rechtlich nicht verpflichtet ist.

Klare deutliche Frage. Muss ich als Vermieter aus rechtlicher Sicht eine Tagesabrechnung durchführen oder kann ich auf eine komplette Monatszahlung bestehen ?

Zu deiner Frage wie das mit der Fairness für uns als Vermieter gemeint ist möchte ich wie folgt Antworten: Ich habe bis Dato keine anteiligen Kosten für Fäkalschlammabfuhr auf die Mieterin Umgelegt ebenso wenig wie die ausschließlich durch Sie angefallen Lieferung und Abholung der bereit gestellten Restmülltonne. Ich habe keine anteiligen Reperaturkosten umgelegt.

Mal von alle den anderen Dingen die wir ihr nicht angerechnet haben abgesehen, die nix mit den Nebekosten aber mit den Mietverhältniss zutun haben.

Frage @ hh was ist an der Nebenkostenpauschale für extrem hoch ? Fürs Verständniss aller die 297.11€ sind Neben- und Betriebskosten inkl. Strom. Vielleicht sollte ich noch mal deutlich machen, dass das Haus über eine Heizölanlage verfügt die alleine schon wegen ihrer nicht kontrollierbaren Intervalle fast die Hälfte des Stromverbrauch ausmacht, zudem kommt noch der strombetriebener Kleinklärgrubenlüfter der nicht längerfristig aus sein darf da sonst knapp 15000€ Schaden verursacht (wegen der darin notwendigen spetiellen Bakterien die die Fekalien zersetzten). Sorry für die lange Ausführung.

Da ich hier das ein oder andere mal angefahren wurde in vorherigen Posts bat ich nur um Verständniss das gerade jetzt auf mein recht bestehen möchte. Und ja naklar könnt ihr meine/ unsere Situation beurteilen zumindest nicht das Private, verständlich.


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#9
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Kathie2008, ja eingentlich genau das, sofern natürlich nur wenn das mein Recht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat:
bezüglich deiner Meinung das die Pauschale ziemlich happig ist möchte ich dir falls du Interesse an der Begründung hast gerne wie folgt Antworten:


Ich würde erwarten, dass sie etwa die Hälfte der Betriebskosten des Hauses tragen muss, was wieder heißt, dass für das Haus 600€ monatliche Betriebskosten anfallen oder anders gesagt fast 5,20€ pro m². Das ist etwa das doppelte der durchschnittlichen Betriebskosten, wobei man bei einem Einfamilienhaus bedenken muss, dass Dinge wie Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung u.ä. nicht anfallen.

Um es noch deutlicher zu sagen: Die Höhe der Betriebskostenpauschale grenzt an Wucher.

Da die Mieterin offenbar bei Abschluss des Mietvertrages in einer Notlage war, kann das durchaus problematisch sein, wenn Anwälte ins Spiel kommen.

Zitat:
Was die eigentlich verbrauchsabhängigen Nebenkosten angeht, haben wir Sie vorab gefragt was Sie denkt was Sie mit Ihren Sohn verbraucht, was sich auch mit den durchschnittlichen Verbrauch meines Mannes und mir gedeckt hat.


Da war sie entweder ziemlich großzügig oder hatte keine Ahnung, wie hoch die Betriebskosten tatsächlich sein könnten.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat:
Klare deutliche Frage. Muss ich als Vermieter aus rechtlicher Sicht eine Tagesabrechnung durchführen oder kann ich auf eine komplette Monatszahlung bestehen ?


Da hast Du mich falsch verstanden. Rein rechtlich muss die Mieterin die gesamte Januar-Miete einschließlich der Betriebskostenpauschale zahlen.

Zitat:
dass das Haus über eine Heizölanlage verfügt die alleine schon wegen ihrer nicht kontrollierbaren Intervalle fast die Hälfte des Stromverbrauch ausmacht


Willst Du uns jetzt verar...?

-- Editiert von hh am 15.01.2021 23:50

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6132 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Klare deutliche Frage. Muss ich als Vermieter aus rechtlicher Sicht eine Tagesabrechnung durchführen oder kann ich auf eine komplette Monatszahlung bestehen ?


Nein, keine Tagesabrechnung, ja komplette Miete.

-- Editiert von Solan196 am 16.01.2021 00:06

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6132 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da war sie entweder ziemlich großzügig oder hatte keine Ahnung, wie hoch die Betriebskosten tatsächlich sein könnten.


Ich denke sie hat einfach dringend ein Dach über den Kopf benötigt und zu allem "ja und amen" gesagt. Hilft ihr aber nix, sie wird es zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Solan196,

ich habe Sie seid ihren Auszug nicht einmal nach den Schlüssel gefragt. Im Gegenteil Sie fragte mich ob ich einen oder beide Schlüssel schon zurück haben möchte was ich verneinte mit Begründung des vertraglichen Mietende und der von Ihr noch hier befindlichen persönlichen Gegenstände. Sie hat ihn gestern von sich aus zu den 80€ gelegt. Was soll ich machen ihr den zurück schicken.

Und Sorry das es mich wurmt das hier viele von (extremen) Pauschalen sprechen. Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen denn mein Mann und ich alleine also für Zwei Personen und unseren Haus mit dessen Qm der Heizölanlage, Kleinklärgrubenlüfter, sowie Ausschalten aller Geräte wenn nicht benötigt, alle nicht Wohnräume im Winter nur auf Entfrosten, kein ständiges Baden, Duschpausen beim Einseifen usw und sofort haben wir einen mtl. Strompreis von 150€ und einen durchschnittlichen Heizölverbrauch von 1750€ pro Jahr. Dann kann doch für Zwei weitere Personen 30€ weniger bei Strom und und 45€ weniger Heizkosten keine (extrem) hohe Pauschale sein.

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6132 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Was soll ich machen ihr den zurück schicken.


Nö, hüten.

Zitat (von Gastkonto2015):
Und Sorry das es mich wurmt das hier viele von (extremen) Pauschalen sprechen. Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen


Belassen wir es einfach dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Solan196,

sorry aber nocheinmal,
es wurmt mich das hier viele von (extrem) hohen Pauschalen reden. Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen und möchte es gerne verstehen.

Vorab aber @hh, nein ich möchte niemanden verarschen, würde mir ja auch nix bringen, ich bin ja schließlich die mit den Fragen. Mal eine Rückfrage, haben Sie unsere Heizölanlage in Ihren Keller oder Garage stehen bzw kennen Sie sich mit solchen Geräten aus oder sind vom Fach. Wenn nicht lassen Sie bitte ihr Vermutung vorallen dahingehend das ich Sie anscheinend denken ich würde hier jemanden verarschen wollen. Und damit Sie vielleicht verstehen das ich Sie und niemanden anderen verarschen möchte kann ich nur sagen das mir ein Fachman das so erklärt hat, dass unsere Art von Heizanlage so funktioniert das dort bestimmt Gradzahlen für die einzelnen Wasserkreisläufe hinterlegt sind (Heizungskreislauf und Warmwasserkreislauf im jeweiligen Betrieb also Sommer- oder Winter) und um einen sofortigen Gebrauch zu gewährleisten aggiert die Heizölanlage eigenständig im Sinne, das Sie bei einer gewissen Unterschreitung von Warmwassermenge und/ oder Temperaturverlust automatisch anspringt und durch uns nicht kontrollierbar ist was den daraus resultierenden Verbrauch an Heizöl und Strom angeht.

Und was ich wie gesagt noch nicht nachvollziehen kann ist das die meisten hier anscheinend der Meinung sind das wir bei einen bestehenden Haushalt mit bei uns Zwei Personen und einen Verbrauchsabhängigen monatlichen Strompreis von 150€ bei Zwei weiteren Personen die ebenfalls einen neuen weiteren Verbrauch einbringen halbiert werden soll. Mehr Personen mehr Verbrauch. Halbiert werden können doch lediglich feste verbrauchsunabhängige Kosten wie Kanalgebühr, Haus und Grundversicherung etc. . Natürlich können sie auch nicht verdoppelt werden wegen Grundkosten, aber das habe ich auch nicht. Nocheinmal sie zahlte 30€ weniger Strom pro Monat weil Beispielweiße Kühlschrank und Gefrierschrank auch ohne Sie laufen, aber der Verbrauch erhöht sich durch das häufigere Öffnen. Warmwasser für die Heizung läuft auch ohne Sie zb in Ihren Räume auf Entfrosten, durch ihren Einzug aber deutlich höher auf 3. Was zur Folge hat, dass die Heizanlage öfter anspringen und arbeiten muss und somit mehr Strom- und Heizölkosten entstehen. Deshalb ja auch 45€ weniger als wie wir. Ja die mtl. Müllabfuhrgebühr habe ich voll auf Sie umgelegt für ihre eigene Mülltonne. Die Versicherung, Kanalgebühr habe ich halbiert.

Also wo ist das Problem. Ich verstehe Eure Einwände bei besten Willen nicht. Und ganz ehrlich ich bin nicht blöd was Allhemeinwissen angeht und habe bisher auch immer mit einen sehr guten Verständniss geglänzt, ebenso mit logischen Denken. Und genau das wurmt mich und nicht das ich falsch liegen könnte. Nocheinmal ich möchte es verstehen aber es ist für mich nicht nachvollziehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat:
Mal eine Rückfrage, haben Sie unsere Heizölanlage in Ihren Keller oder Garage stehen


Nein, natürlich nicht.

Zitat:
bzw kennen Sie sich mit solchen Geräten aus


Ja

Zitat:
kann ich nur sagen das mir ein Fachman das so erklärt hat, dass unsere Art von Heizanlage so funktioniert das dort bestimmt Gradzahlen für die einzelnen Wasserkreisläufe hinterlegt sind (Heizungskreislauf und Warmwasserkreislauf im jeweiligen Betrieb also Sommer- oder Winter) und um einen sofortigen Gebrauch zu gewährleisten aggiert die Heizölanlage eigenständig im Sinne, das Sie bei einer gewissen Unterschreitung von Warmwassermenge und/ oder Temperaturverlust automatisch anspringt und durch uns nicht kontrollierbar ist was den daraus resultierenden Verbrauch an Heizöl und Strom angeht.


Das glaube ich sofort, denn so sollte eine Heizungsanlage funktionieren.

Dass die Heizung aber die Hälfte der Stromkosten (75€ pro Monat?) verbrauchen soll, kann gar nicht sein. Das sollte so eine Heizung im Jahr verbrauchen. Mit modernen Energie sparenden Umwälzpumpen liegt man noch deutlich darunter.

Zitat:
und einen Verbrauchsabhängigen monatlichen Strompreis von 150€


Krass! Da die Warmwasserbereitung über die Ölheizung erfolgt, hätte ich jetzt ca. 60€/Monat für Stromkosten bei 2 Personen geschätzt und für 4 Personen etwa 100€.

Auch die Heizkosten halte ich für extrem hoch. Entweder hat das Haus eine extrem schlechte Dämmung oder da ist etwas anderes faul. Wenn ich davon ausgehe, dass die Mieterin die Hälfte bezahlt, dann würde das bedeuten, dass die jährlich Heizkosten 2.400€ betragen. Wenn ich mal 50ct/l für Heizöl ansetze, dann ist das ein Verbrauch von 4.800l/Jahr oder ca. 48.000kWh Energieverbrauch, also über 400kWh/m² und Jahr. Selbst ein schlecht gedämmtes Haus liegt bei etwa 200-300kWh, mit wenigen Maßnahmen (doppelverglaste Fenster usw.) kommt man leicht auf einen Wert von 150kWh und ein Neubaustandard liegt bei 50-60kWh und ein Niedrigenergiehaus liegt bei 20-30kWh.

Die schlechteste Energieklasse in Energieausweisen ist die Klasse H und die beginnt bei 250kWh pro m² und Jahr.

Die eigentliche Frage ist ja beantwortet, aber wenn Deine Angaben so stimmen, dann habt Ihr ein massives Energieverschwendungsproblem, sowohl was die Heizkosten als auch was die Stromkosten angeht. Da solltet Ihr Euch mal beraten lassen, denn da sehe ich ein Einsparpotential von bis zu 200€ pro Monat.

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