Hallo!
Bekam eine Räumungsklage (9.7) wegen Eigenbedarfkündigung,die für uns weder glaubhaft noch nachvollziehbar war.
Und Streiterein vorrangegangen waren,wegen Schimmel,Nebekosten....
Dies können wir schriftlich belegen,da uns Vermieter ständig Briefe in den Briefkasten steckte.
Sind erst vor 2 Jahren eingezogen und haben aufgrund der Unwirksamkeit der Eigenbedarfkündigung selber gekündigt(3.7), weil es mit diesem Vermieter nicht mehr auszuhalten war.
Eine Woche später kam die Räumungs-Klage(9.7)
Und eine weitere Woche danach war WHG-Übergabe (20.7).
Habe Klageerwiderung dem Gericht reingereicht und war nun beim Mieterbund.
Mieterbund sagt,das das Gericht wohl ein schriftliches Vorverfahren anordnet und wir zum mdl.Gerichtstermin alleine hingehen können . Anwalt sollen wir uns sparen, da es sowieso auf ein "Vergleich"
hinaus läuft und wir die Hälfte der Prosesskosten tragen.
Mieterbund sagte,der Vermieter wird die Klage, nicht zurückziehen,da er seine Anwalt-und Prozesskosten von uns wieder haben möchte.
Ich sehe aber nicht ein,das es auf ein Vergleich hinaus läuft und ich anteilig Gerichtskosten tragen soll.
Da diese Eigenbedarfkündigung nur "vorgeschoben" war. Und Vermieter uns bereits vor der Eigenbedarfskündigung ständig sagte, das er uns aus der Wohnung und vom Hof haben möchte.
Mieterbund sagte Eigenbedarfsgrund ist unwirksam und vorhersehbar gewesen.
Wie läuft so ein schriftliches Vorverfahren ab ? Werden da schon Urteile gefällt,wenn ich Beweismaterial rein reiche(Vermieterbriefe) und somit der Eigenbedarf nur vorgeschoben war.
Muss ich einen Vergleich zustimmen?
Wer kennt sich damit aus?
Gelten auch nachträglich genannte Eigenbedarfsgründe, den der Vemieteranwalt,nannte danach im Schriftwechel,noch weitere Eigenbedarfsgründe,die sehr widersprüchlich, zum eigentlichen Eigenbedarfsgrund(Kündigung) waren und erst recht vorhersehbar waren.
z.B. sein Mantant,wäre nun 45 Jahre alt und es kann nicht von ihm verlangt werden,in diesen Alter noch im Elterlichen Haus zu wohnen.
Das ist vorraussehbar,dann hätte er uns die Wohnung nicht vor 2 Jahren auf unbestimmte Zeit vermieten dürfen.
Zumal dem Vermieter drüben das grosse Haus gehört und er uns beim Einzug damals sagte, das wir deswegen nicht befürchten bräuchten,das er irgendwann Eigendarf anmelden würde.
Räumungsklage/Vergleich
Hi Rubio,
was ich nicht verstehe ist, wenn die Eigenbedarfskündigung tatsächlich vorgeschoben ist, weshalb kündigen sie dann selbst "Aufgrund der Umwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung".
Irgendwie unlogisch. Besser wäre gewesen, wenn das Verhältnis mit dem VM zerütttet ist einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen und noch das eine oder andere finanzielle Bonbon zu erreichen.
So läuft die Sache nun weiter mit einem durchaus gewissen finanziellen Risiko auch für sie.
Schade eigentlich, wäre für beide Seiten besser und stressfreier gewesen mit einem Aufhebungsvertrag !
MFG
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Barnie
Hatten Vermieter einen Aufhebungsvertrag angeboten. Schon bei der 1.Eigenbedarfskündigung(Sommer 2007), die unwirksam war,da er keinen Eigenbedarfsgrund genannt hat. Vermieter ist nicht darauf eingegangen,obwohl wir noch nichtmal ne Fordrung angegeben haben, sondern er uns nur etwas entgegenkommen sollte.
Er sagte,er kann Eigenbedarf anmelden und uns rausschmeissen ,wann er will -wozu ein Aufhebungsvertrag ? Sagte,wenn wir nicht freiwillig ausziehen,stellt er halt die Räumungsklage.
Sein Anwalt belehrte ihm dann wohl was anderem,das man nicht einfach so Eigenbedarf anmelden kann,sondern einen berechtigten Grund angeben muss. So das dann die 2.Eigenbedarfskündigung folgte, wo der Grund für uns nicht nachvollziehbar ist.
Mieterbund sagte, Aufhebungsvertrag ist nicht das wahre, sollen uns ne neue Wohnung suchen, da das nebeneinander wohnen mit sollchen Vermietern zu doll aufs Nevenkostüm schlägt und
sollen dann selber kündigen. Da Eigenbedarfskündigung unwirksam ist.
Haben wir dann auch gemacht.
Trotzdem haben wir nun die Klage am Hals!
@Eichhörnchen
Danke auch für deinen Bericht,der mir schon etwas weiter gehofen hat, damitich weiss was auf mich zukommt.
Sollte es zur mdl. Verhandlung kommen,werde ich mir wohl einen Fachanwalt nehmen.
Was soll man bei einer Räumungsklage beweisen? Kann dem Gericht nur die Vermieterbriefe reinreichen. Bei Eigenbedarfskündigungen kann man wohl schlecht Zeugen befragen.
Hier wird es wohl kaum noch zu mehr kommen, als einer Erledigungserklärung des VM.
Hi Rubio,
ok nach DER Vorgeschichte, muss der VM allerdings gute Argumente haben, um seine Räumungsklage zu begründen. Inbesondere weshalb sie überhaupt noch eingereicht wurde, obwohl der Mieter zum 3.7.08 gekündigt hat.
Da kann der VM durchaus ganz auf den Gesamten Kosten des Verfahrens sitzen bleiben.
Wenn so ist, wie sie beschreiben, dann zu Recht !
Viel Glück !
Uneinsichtige gibt es leider auf beiden Seiten M wie VM, und im Rechthaben sind wir Deutschen sowieso spitze !
....nach dem Motto .....ich hatte Vorfahrt.....stand auf dem Grabstein......
-- Editiert von barni gröllheimer am 24.07.2008 11:53:20
-- Editiert von barni gröllheimer am 24.07.2008 11:56:06
Die Klage wurde bereits irgendwann Anfang Juni geschrieben ,ging vom Gericht aber erst im Juli bei mir ein. Hat sich also mit meiner schriftlichen Kündigung überschnitten.
Hi Rubio,
vielleicht lässt sich ja das Verfahren dann einstellen, die Hauptsache hat sich ja dann erledigt ???
Problem wird sein, wer zahlt die Zeche ?
Normalerweise würde ich sagen, wer die Musik bestellt, bezahlt !
MFG
...ok nach DER Vorgeschichte, muss der VM allerdings gute Argumente haben, um seine Räumungsklage zu begründen...
Das muss der VM nun doch gar nicht mehr, da der TE ja bereits geräumt hat.
Hier geht es doch lediglich noch um die Verteilung der Gerichtskosten.
--- editiert vom Admin
...Daher muss entschieden werden, ob die EB Kündigung rechtens war oder nicht...
Das ist fraglich, da man die Räumung aufgrund der Kündigung durchaus als Anerkenntnis werten könnte.
--- editiert vom Admin
...denn der Mieter hat unabhängig und rechtsgültig selbst gekündigt...
Und zwar am 03.07. - dann müsste er aber noch wenigstens bis einschließlich 09/08, ggf. sogar bis 10/08 noch Miete zahlen.
Wegen den Kosten,wird Vemieter Klage wohl auch nicht zurückziehen.
Nur ich sehe nicht ein, das ich einen Vergleich annehmen soll und für eine vorgeschobene und unwirksame Kündigung anteilig zahlen soll.
Somit werde ich wohl einen Fachanwalt nehmen müssen, dennn der Mieterbund darf mir keinen Anwalt stellen, sondern nur einen Rechtsberater.:(
...dennn der Mieterbund darf mir keinen Anwalt stellen, sondern nur einen Rechtsberater...
Welcher Verein ist das denn genau?
DMB
Bin dort erst seit der Eigenbedarfskündigung(Januar 2008) Mitglied,so das die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall noch nicht einspringt.
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