Rauchen in Mietwohnungen

16. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
mecki1975
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauchen in Mietwohnungen

Hallo!

Wir haben ein Ferienhaus, dass von Zeit zu Zeit vermietet wird.
Es gibt den Hinweis, auch im Internet, dass wir nur ohne Raucherlaubnis vermieten. Im Mietvertrag selber wird es nicht nochmals als Absatz aufgeführt, jedoch wird das Haus dort in der Vertragsbezeichnung als Nichtraucherhaus tituliert!
Jetzt hatten wir Mieter, die eine Woche lang alles komplett verqualmt haben, alles stinkt, von den Einrichtungsgegenständen über die Vorhänge etc.
Als Kaution hatten wir € 200,00 bekommen.
Wir müssen nun das ganze Haus erstmal lüften und fühlen uns in unserem eigenen Urlaub nicht wohl dort.
Die soll keine Rauchen-Ja-oder-Nein-Debatte werden....aber können wir eine Aufwandsentschädigung von der Kaution abziehen? Hätten wir es an andere Dritte vermietet, die ein rauchfreies Haus wollten, hätten die uns sicherlich einen Prozentsatz in Abzug gebracht!
Oder kann man generell, auch in Ferienhäusern, das Rauchen nicht verbieten? Denn bei Verträgen unter Privatleuten gilt doch auch bei Ferienhäusern das Mietrecht, gell? WÜrde eine Vertragsklausel im Mietvertrag etwas bringen?

Vielen Dank schonmal vorab!

-- Editiert von mecki1975 am 16.05.2006 13:22:10

-- Editiert von mecki1975 am 16.05.2006 13:50:02




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Eine Aufwandsentschädigung wofür? Lüften?

Sie können natürlich nur an Nichtraucher vermieten, jedoch müßten Sie einen materiellen Schaden, der Ihnen entstanden ist, nachweisen.

Verzeihung, aber auch wenn die Leute "1 Woche" geraucht haben, dürfte nach dem Lüften die Wohnung auch wiede rzu vermieten sein.

Übrigens, ich bin Nichtraucher

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Regulär zahlt der Mieter eines Ferienhauses doch sogar eine Pauschale für Endreinigung oder so ähnlich? Damit würde ich neben dem Lüften sogar eine evtl. nötige Reinigung der Polster/Gardinen etc. als abgegolten sehen.

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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1088x hilfreich)

Im Gegensatz zu normalen Mietwohnungen darf in Ferienwohnungen und Hotelzimmern das Rauchen sehr wohl untersagt werden. Ich würde es allerdings hervorgehoben im Mietvertrag mit einer Vertragsstrafe bei Verstoß vereinbaren. Eine verqualmte Bude ist nicht in kurzer Zeit mit Lüften oder Gardinenwaschen geruchsfrei zu machen.
Übrigends: Ich bin Raucher.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
mecki1975
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal vorab!

Würde jedoch ein neuer Mieter direkt im Anschluss das Haus mieten wollen, mit der zuhesicherten Eigenschaft eines Nichtraucherhauses, wäre diese Eigenschaft nicht erfüllt worden und würde eine Minderung nach sich ziehen.

Hat jemand Hinweise, wo man diesbezüglich mal etwas nachlesen kann?
Das einzige, was wir fanden, war die Tatsache, dass das Mietrecht anzusetzen ist bei Verträgen unter Privatleuten und im Mietrecht kann man das Rauchen nicht verbieten, bzw. der Passus wäre unwirksam!

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