Die Community sei gegruesst,
der Griff meines 30 Jahre alten Badezimmer- Dachfensters kam mir neulich entgegen. Dies meldete ich dem Vermieter. Antwort: "Ihre Sache."
So ganz kann ich das nicht akzeptieren: Das Fenster wurde weder mit roher Gewalt behandelt noch sonstwie beschädigt, der Griff löste sich einfach. Ob er abgebrochen ist oder nur abgegangen kann ich als Laie nicht beurteilen, man sieht weder Bruchstelle noch Befestigungsmöglichkeit.
Folglich schliesst das Fenster nicht mehr richtig dicht und ein zugiges Bad im Winter - brrrr, nein danke.....
Eine Vereinbarung über Reparaturen, egal welcher Natuer, existiert im Mietvertrag nicht.
Früher wäre das kein Problem gewesen, aber seit der Vermieter, der auch Hausmeistertätigkeiten freundlicherweise übernahm, sich aufs Altenteil zurückgezogen hat, hält sich die jetzige Erbengemeinschaft für nichts mehr zutändig, auch für folgendes nicht:
Vor geraumer Zeit erneuerte der (ehemalige) Vermieter meine Küchenlampe, installierte aber nur eine "Notlösung" mit der Zusage, da käme noch "was Anständiges" hin. Auch darauf warte ich bis heute.
Nach meinem Rechtsempfinden werde ich trotz Zusage mich um die Lampe wohl selbst kümmern müssen - aber das Fenster? No way!?
Was meint ihr?
Beste Grüsse und Danke für Antworten
Reparaturen in der Wohnung - keine Mietvertragsklausel - Wer ist zuständig?
11. November 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2018 | 18:27
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparaturen in der Wohnung - keine Mietvertragsklausel - Wer ist zuständig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. November 2018 | 18:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32830 Beiträge, 17249x hilfreich)
Was meint ihr? Klarer Fall von Instandhaltung - die zahlt der VERMIETER. Üblicherweise werden solche Sachen gern über die "Kleinreparaturklausel" auf den Mieter abgewälzt: Wenn in Ihrem Vertrag keine Klausel dieser Art steht, können Sie sich gratulieren. Also zur Reparatur auffordern (mit Fristsetzung) und danach "Ersatzvornahme", d. h., Sie beauftragen eine Firma und deren Kosten verrechnen Sie mit der Miete.
#2
Antwort vom 11. November 2018 | 21:24
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatEine Vereinbarung über Reparaturen, egal welcher Natuer, existiert im Mietvertrag nicht. :
Da sollte man wissen, das die Reparatur an sich, egal ob Kleinreparaturklausel vorhanden oder nicht immer vom Vermieter in Auftrag gegeben werden sollte !!! Wer dann die Kosten zu tragen hat, muss man dann sehen.
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