Hallo,
wir wohnen seit einiger Zeit in einer Mietwohnung und unser Mietvertrag sieht vor, jegliche Tierhaltung von der Verwaltung genehmigen zu lassen.
Für unseren Hund war dies auch überhaupt kein Problem, die Genehmigung wurde "unter Vorbehalt" direkt erteilt.
Leider stellt sich der Vermieter mit dem anderem Haustier, einer Schlange quer. Nach Auffassung der Verwaltung, wäre eine Haltung nicht Artgerecht möglich und daher wird es pauschal abgelehnt.
In meinen Augen ist dies keine ausreichende Begründung, zumal es abgelehnt wurde, einen Gutachter kommen zu lassen, der bestätigt, dass die Haltungsbedingungen für das Tier optimal wären.
Ich habe im Netz dann auch Urteile gefunden, die jedoch besagen, dass man aufgrund von "Ekel" anderer Mieter, kein Haltungsverbot aussprechen darf. Leider ist dies vermutlich nicht auf unseren Fall anwendbar.
Der Vollständigkeit halber: es handelt sich um einen dunklen Tigerpython (Python molurus bivittatus) der im Washingtoner Artenschutzgesetz (WA) Anhang II gelistet ist mit einer Länge von groben 4m. Das Terrarium hierfür weist eine entsprechende Größe auf.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Schlangenhaltung in Mietwohnung / Vermieter stellt sich quer
jegliche Tierhaltung von der Verwaltung genehmigen zu lassen
Dürfte unwirksam sein, poste doch mal den genauen Text. Ggf. braucht ihr überhaupt keine Genehmigung einholen.
Ich kenne indes Leute, die haben Schlangen auch ohne Genehmigung. Da die Hausverwaltung ohne euch nicht in eure Wohnung darf, hat sie es schwer derartiges herauszufinden bzw. nachzuweisen. Und: solange nix passiert und die Nachbarn sich nicht beschweren (deshalb sollten die das gar nicht erst wissen), wird es die Hausverwaltung auch nicht stören - ggf. euer eigenes Risiko.
Hallo erneut und danke für die schnelle Antwort.
Den genauen Text habe ich jetzt gerade leider nicht zur Hand, werde ihn aber gerne nachreichen.
Das Tier ist kurz nach unserem Einzug zu uns gekommen (war schon vorher in unserem Besitz, wohnte jedoch noch weiter bei meinen Eltern), wir wollten es dann auch erstmal "nicht anmelden", was jedoch leider nicht geklappt hat, da ein Handwerker über das Terrarium "stolperte" ... dieser zog sogleich den Hausmeister ins Vertrauen, dieser wiederrum die Hausverwaltung.
Sogleich flatterte ein Brief hierzu bei uns ein und ich versuchte zu schlichten.
Die Verwaltung stellt sich jedoch quer (evtl. weil es ja ein wirklich großes Tier ist).
Man untersagte uns die weitere Haltung und offiziell lebt das Tier nun wieder bei meinem Vater.
Real weigert dieser sich jedoch die entstehenden Kosten (Strom, Wasser, Tiere) für die Schlange zu tragen und auch sie zu füttern, weshalb sie effektiv immernoch bei uns ist. Es besteht keinerlei Gefahr für andere, da es sich um ein Sicherheitsterrarium handelt. Geruchsbelästigung fällt ebenso flach wie Lärm.
Es wäre uns aber natürlich lieber es mit Genehmigung zu haben, da es jedesmal ein erheblicher Aufwand ist, wenn der Hausmeister (angekündigt) zu Besuch kommt wegen anderer Mängel in der Wohnung.
Daher wünschen wir uns, doch noch die Genehmigung zu erhalten, damit wir das Tier (von dem fast alle Nachbarn stillschweigend wissen) offen halten dürfen.
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In welchem Bundesland lebst du?
Teilweise gibt es hier auch gesetzliche Bestimmungen!
Des Weiteren: Was für eine Riesenwohnung hast du?
Man muss mind. 0,75 x 0,5 x 05 jeweils der Gesamtlänge des Tieres als Terrarium haben. Würde bedeuten 3 Meter x 2 Meter x 2 Meter!!
Hallo erneut,
Wir wohnen in Hamburg und das Tier ist bereits seit 2001 behördlich angemeldet und genehmigt.
Die entsprechenden Regelungen dazu hatte ich schon bei meinem vorherigem Mietvertrag überprüft und entsprechend alles erledigt.
Die Mindestgröße des Terrariums ist je nach Richtlinie anders, manche erfordern 1 x 0,5 x 0,5 der Gesamtlänge, andere nehmen eine Maximalgröße von 3m für die Formel auch für größere Tiere.
Zwar ist unsere Wohnung nicht gewaltig groß, jedoch haben wir in einer Ecke tatsächlich ein Terrarium von solchem Ausmaß gebaut.
Hierbei handelt es sich jedoch um ein eingebautes und gedämptes Holzterrarium mit nur einer Eingangstür (welche auch die einzige Glasfläche darstellt).
Daher gelten auch leicht andere Maßstäbe für die Größe.
Die Maße des Terrariums sind (ca): 260cm X 175cm X Deckenhöhe (dürfte grob 320cm sein)
In der Decke befinden sich dann natürlich entsprechend die Strahler für Hitze, UV und normales Licht, sowie die obere Lüftung. Die Einrichtung bietet dem Tier alles was es ansonsten braucht.
Grob: Das Terrararium würde problemlos jedes Gutachten bestehen und ist ausreichend dimensioniert
Mhm...aber es kann nicht sein, dass der Vermieter Angst um sein Haus hat, wegen der Luftfeuchtigkeit? Habt ihr direkt in die Ecke gebaut oder aber ist da was zwischen Mauerwerk und Terrarium (hoffe du weisst was ich meine).
Ansonsten, wenn eine Gefährdung dritter ausgeschlossen ist (Tür abgeschlossen), das Haus dadurch nicht beeinträchtigt wird (Feuchtigkeit), dann sollte der Vermieter damit eigentlich kein Problem haben.
Hallo,
wenn fast alle im Haus von dem Tier wissen, frag die Nachbarn doch, ob sie Dir, natürlich widerruflich, schriftlich Ihre Genehmigung zur Haltung geben. Mit dem Schreiben dann nochmal den Antrag an den Vermieter.
Hat bei mir seinerzeit auch geklappt, als ich meinen Hund anmelden wollte und Hundehaltung eigentlich ausdrücklich verboten war.
Gruss
Jan
--- editiert vom Admin
Das habe ich grade mal auf die Schnelle gefunden...
Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99
- 9/00)
Hallo erneut,
das Urteil aus Bückeburg habe ich auch schon gefunden gehabt, leider bezieht es sich, wie auch ein zweites Urteil, auf kleine Schlangen die nicht als "Gefährliches Haustier" gelten. Hierfür dürfte höchstwahrscheinlich eine andere Rechtsgrundlage herrschen, leider jedoch keine mir bekannte.
Das Terrarium ist in eine Ecke der Wohnung eingebaut, eine Wand ist wegen der Anbauten "versiegelt" es herrscht dort also kein direkter Kontakt von Feuchtigkeit zur Wand. Die andere Wand ist unverändert, dort könnte die Feuchtigkeit theoretisch in die Tapete einziehen (faktisch jedoch passiert da nichts, dank Latex-Farbe)
Sollte der Vermieter deswegen bedenken haben, könnte man die ja ebenfalls mittels Gutachten herausziehen, bisher habe ich von meinem Vermieter jedoch nur (in meinen Augen) Ausreden gehört und die Aussage: "Ein solches Tier KANN man nicht artgerecht halten, daher lehnen wir es ab"
Auf einen Gutachter den ich zahle der die artgerechte Haltung bestätigt, wollte man sich gar nicht erst einlassen.
Das mit den Nachbarn würde ich dann wohl anfangen sobald es heisst, die Nachbarn wären mit Sicherheit wegen Ekel dagegen.
Das mit der Tierhaltung ist sehr umstritten. Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz in dem steht was genau erlaubt ist und was nicht. Es gibt nur einige Gerichtsurteile die sich aber zum Teil gegenseitig sehr widersprechen. Das eine Gericht urteilt das Tierhaltung nicht verboten werden darf, ein anderes wieder das ``gefährliche`` oder ``eklige`` Tiere eine Genehmigung des VM bedürfen usw.
Da wird nur helfen sich entweder mit dem VM zu einigen oder es notfalls auf eine Verhandlung ankommen zu lassen. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen das ein VM wegen sowas vor Gericht geht. Selbst wenn würde das sofern die Schlange wirklich artgerecht gehalten wird, keine Gefahr für die Bausubstanz sowie keine Belästigung der Nachbarn besteht wohl eher zu Gunsten des M ausgehen. Allerdings wird sowas natürlich nicht gerade förderlich für die Beziehung zum VM sein, das sollte einem auch bewusst sein dabei.
Es kommt nicht darauf an, ob die entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam ist, sondern – selbst wenn die Klausel unwirksam ist – ob der Mieter einen An-spruch auf Haltung des Python hätte, da dieser wohl nicht mehr ein genehmigungsfreies Kleintier (Kanarienvogel, Hamster, etc.) sein dürfte.
Die Rechtsprechung zur Schlangenhaltung ist – soweit ich erkenne – uneinheitlich. Das insoweit neueste Urteil des AG Bückeburg vom 12.10.1999, bei dem es ebenfalls um einen Phyton ging, ist mieterfreundlich. Dieses Urteil haben Sie ja offenbar selbst gefunden. Nach älteren Urteilen könnte das Halten eines Python aber untersagt werden.
AG Köln vom 27.11.89: Schlangenhaltung genehmigungsfrei, wenn es sich nicht um Gift- oder Riesenschlangen handelt.
LG Bochum vom 20.12.88: 30 Giftschlangen sind unzulässig.
AG Charlottenburg vom 21.07.88: Gift- und Würgeschlangen brauchen nicht erlaubt zu werden.
AG Rüsselsheim vom 12.12.86: 2 Königspython können auch mit Rücksicht auf das Empfinden anderer Hausbewohner untersagt werden.
Bleibt die Verwaltung bei ihrem Standpunkt, wird es wohl nicht ohne Streit ausgehen. Es kommt dann wohl darauf an, aus welchen Gründen und wie die Haltung abgelehnt wird. Das pauschale Argument, eine Haltung sei nicht artgerecht, wäre wohl nicht ausreichend. Bei der Berücksichtigung der Belange anderer Mieter kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass – entgegen AG Bückeburg – auf die Befindlichkeit der anderer Mieter und deren Vorbehalte gegenüber „gefähr-lichen“ Riesenschlangen Rücksicht genommen werden muss.
Hi,
erstmal Danke für die guten Beiträge!
Beim Urteil des AG Bückeburg ging es leider lediglich um eine 80cm lange Kornnatter, kein Vergleich zu einer 4m langen Python.
Probleme mit anderen Mietern sind nicht zu erwarten, wir verstehen uns mit allen Mietparteien in unserem und dem Nachbarhaus hervorragend, die einzig "nervigen" sind gerade vor kurzem ausgezogen. Es dürfte daher kein Problem darstellen, von anderen entsprechende Zustimmung zu erhalten.
Bisher hat die Vermietung lediglich als Argument gebracht, dass ein solches Terrarium nicht ohne weiteres zu realisieren wäre und artgerechte Haltung daher nicht möglich.
Das Terrarium steht jedoch längst und ist artgerecht.
Ich vermute das die Verwaltung einfach nur "mucks" ist, weil wir sie nicht direkt angemeldet haben, sondern erst im Nachhinein anmelden wollten.
@foolx
bin auch der Meinung das Riesenschlangen sicherlich nicht tiergerecht in "kleinen" Terrarien untergebracht sind.
Da stimme ich völlig zu. Wenn man zb eine Tigerpython in einem 2m breiten Terrarium hält (wie in dem Film Road Trip), dann ist das gewiss nicht Artgerecht.
Allerdings hat mein Terrarium leicht andere Ausmaße und genügt vollständig den Anforderungen der Behörden.
Wirklich 100%ig Artgerecht kann ein Mensch kein Tier halten, weder Hund noch Katze oder auch nur Meer*******chen/Kaninchen.
Doch darum geht es hier glaub ich kaum oder?
@Foolx
Hund ist domenistiziert, Katze auch. Sprich die Tiere haben sich über Jahrtausende an das Leben mit dem Mensch angepasst. Schlangen / Reptilien eben nicht.
Aber hast recht das ist nicht das Thema.
Und dennoch ist "Leinenhaltung" für einen Hund in keinster Weise artgerecht, ebensowenig wie reine Wohnungshaltung für ein Tier das eigentlich ein gewaltiges Revier zum herumstreunern benötigt.
Und nur weil es "Seit Jahrhunderten" so gemacht wird, wird es nicht artgerecht oder?
Aber ja, das Thema lautet: Wie bekomm ich meine Verwaltung dazu mein Tier zu akzeptieren.
@foolx
in Deinem Fall wird die Verwaltung freiwillig wohl nicht mehr zustimmen !
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