Silikonfugen erneuern?

26. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
green.eyes76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Silikonfugen erneuern?

Hallo,

meine Freundin will aus ihrer Wohnung ausziehen.
In ihrem Mietvertrag steht, dass sie beim Auszug sämtliche gerissene Silikonfugen erneuern muss.

Ist dieses rechtlich haltbar?


mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn Risse in Silikonfugen vorhanden sein sollten, hat das nicht der Mieter zu vertreten; es sind vermutlich Materialermüdungen, für die der Mieter nicht aufzukommen hat. Reparatur geht zu Lasten des VM.

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#2
 Von 
green.eyes76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

...danke für die Antwort.

Und das gilt auch, wenn das im unterschriebene Mietvertrag steht? Was ist, wenn sich der Vermieter darauf beruft? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Anders wenn die Silikonfugen durch unsachgemäße Nutzung schimmelig geworden sind

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#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Silikonfugen sind nach VOB Wartungsfugen.
U. U. könnte ich mir eine vertragsgemäße Umlage der Kosten, die für notwendige Erneuerungen entstehen, vorstellen.

Aber sicher nicht "bei Auszug", eher "bei Bedarf".

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ist dieses rechtlich haltbar?


Lese dich bitte hier schlau: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=671

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#6
 Von 
green.eyes76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Kurz gesagt...die Fürsorgepflicht liegt beim Mieter, die Instandsetzung/Erneuerung beim Vermieter.

Danke...

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