Hallo,
meine Freundin will aus ihrer Wohnung ausziehen.
In ihrem Mietvertrag steht, dass sie beim Auszug sämtliche gerissene Silikonfugen erneuern muss.
Ist dieses rechtlich haltbar?
mfg
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Silikonfugen erneuern?
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Wenn Risse in Silikonfugen vorhanden sein sollten, hat das nicht der Mieter zu vertreten; es sind vermutlich Materialermüdungen, für die der Mieter nicht aufzukommen hat. Reparatur geht zu Lasten des VM.
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...danke für die Antwort.
Und das gilt auch, wenn das im unterschriebene Mietvertrag steht? Was ist, wenn sich der Vermieter darauf beruft? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
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Anders wenn die Silikonfugen durch unsachgemäße Nutzung schimmelig geworden sind
Silikonfugen sind nach VOB Wartungsfugen.
U. U. könnte ich mir eine vertragsgemäße Umlage der Kosten, die für notwendige Erneuerungen entstehen, vorstellen.
Aber sicher nicht "bei Auszug", eher "bei Bedarf".
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quote:
Ist dieses rechtlich haltbar?
Lese dich bitte hier schlau: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=671
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Danke für die Antworten.
Kurz gesagt...die Fürsorgepflicht liegt beim Mieter, die Instandsetzung/Erneuerung beim Vermieter.
Danke...
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