Toilette defekt - Darf ich miete mindern ?

24. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chris1511
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Toilette defekt - Darf ich miete mindern ?

Hallo,

vielleicht weiss das zufällig jemand. Und zwar ist meine Toilette defekt, was mache ich wenn sich der Vermieter nicht rührt ? Dies äussert sich so: Sobald die Spülung gedrückt wird läuft das Wasser nach ohne Ende, das heisst die Spülung läuft solange ununterbrochen bis ich sie manuell per Hahn abschalte. Das stört mich sehr, vor allem nachts deshalb muss ich sie immer abschalten. Dazu gibt sie einen lauten Brummton, der durchs ganze Haus schallt.

Reicht das für eine Mietminderung und wenn ja um wieviel ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

nicht so schnell.....
zuerst einmal ein Schreiben an den VM mit Auflistung der Schäden. Wenn sich nichts tut, dann Schreiben mit Fristsetzung und Androhung einer Mietminderung.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Hallo!
Ja! Aber zuerst schriftlich den Vermieter anmahmen und Frist setzen. Die Frist sollte wegen der Dringlichkeit nur ein paar Tage dauern. Und im Schreiben schon die Mietminderung in Aussicht stellen.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_toiletten.htm

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#3
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann es sein, das es dir wichtiger ist, die Miete zu mindern, als das Klo in Ordnung zu bekommen??
Falsche Fragestellung, oder?? Ich finde sowas Unmöglich, warscheinlich weiß der Vermieter noch gar nichts davon, wie du geschrieben hast.
Um zum Thema zurück zukommen, gebe ich meinen Vorrednern vollkommen recht.

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich auch. Nicht nur, dass es ein störendes Geräusch ist, sondern auch der Wasserverbrauch dürfte dadurch ziemlich heftig sein.

Jedoch müssen Sie Ihren Vermieter umgehend davon in Kenntnis setzen und eine Frist zur Beseitigung des Schadens setzen. Erst wenn er innerhalb dieser Frist nicht tätig werden sollte, hätten Sie ein Recht, die Miete zu mindern.

In welcher Höhe entnehmen Sie den einschlägigen Seiten des Mietrechts

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich kann auch nicht verstehen warum ständig die miete gekürzt werden soll. informieren sie ihren vermieter und setzten sie ihm eine frist, nach verstreichen schaden behben lassen und den rechnungsbetrag von der kaltmiete abziehen. dies sollten sie aber in ihrem schreiben mitteilen.
gruss,
kristijan

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#6
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

Dieses Problem hatte ich selber einmal - das Teil, das im Spülkasten ausgetauscht werden muß(te), kostet nicht die Welt und kann inkl. Montagekosten noch unter Kleinreparaturen laufen. Also könntest du diese Reparatur selber ausführen lassen

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