Hallo zusammen,
bin mal wieder da mit einer Frage:
Der "neue" Mieter meiner Mutter ist vor fast 1 Jahr eingezogen. Die Probleme mit dem vorherigen Mieter hatte ich ja mal hier beschrieben und super-Tipps bekommen. Danke nochmals hierfür!
Nun fordert der "neue" Mieter:
1. eine neue Toilettenschüssel, weil der Geruch aus der alten nicht wegzubekommen ist
2. Neue Verrohrung der Toiletten (auf Putz)
3. einen Heizkörper in der Toilette (ca. 1,5-2qm)
4. warmes Wasser am Toilettenhandwaschbecken (bisher nur kalt)
Ihr sagt jetzt sicher, "Fordern kann man viel", aber meine Frage ist es, ist seine Forderung zu den obigen Punkten gerechtfertigt und was muß der Vermieter davon übernehmen (Kauf/Montagekosten)?
Vielen Dank schon mal für Euere Hilfe!
Neue Toilette
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Meiner Ansicht nach dürfte hier kein Anspruch auf diese Dinge bestehen, da alles beriets bei Vertragsschluß vorhanden war. Der Mieter hat bei Vertragsschluß diese Gegebenheiten akzeptiert.
Ein Mangel an der Mietsache kann ich mithin nicht erkennen.
Daher können Sie meiner Ansicht nach die Forderung zurückweisen.
Gruß Justice
Eventuell könnte hinsichtlich Punkt (1) der Vermieter zu einem Austausch verpflichtet sein, wenn der Geruch tatsächlich nicht durch Säubern zu beseitigen ist (weil verdeckter Mangel). Ich würde das vorher aber mal mit einem scharfen Desinfektionsmittel versuchen (zB Clorix oder wie das Zeugs heißt).
Auch eine neue Verrohrung (Punkt 2) wird nur fällig sein, falls die alte kaputt ist, also zB verstopft/zugesetzt und nicht mehr zu reparieren. Das kann bei uralten Rohren passieren und wäre ebenfalls ein verdeckter Mangel. Rein aus ästhetischen Gründen braucht nichts ersetzt zu werden.
Bei den anderen Punkten dürfte es heißen: angemietet wie besehen.
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Vielen Dank für die prompte Antwort!
Habe soeben mit meiner Mutter gesprochen.
Sie hat nun doch eine neue Toilettenschüssel gekauft, weil die Toilette "ja auch drin bleiben soll, wenn er mal auszieht".
Auch eine Heizung lässt sie nun in der Toilette installieren.
Erhöht sich dadurch nicht auch der Wert des Mietobjektes und könnte sie durch diese Modernisierungsmaßnahme die Miete erhöhen?
(Sie würde das nicht tun, aber das interessiert mich persönlich).
--- editiert vom Admin
Hallo Burli
solange die beschriebenen Sachen voll funktionsfähig und nicht defekt sind( z.b. Toilette tropft usw.)ist keine Einschränkung gegeben und somit auch eine Erneuerung nicht nötig.
Ich würd mir aber erstmal ein Bild vor Ort von der Sachlage machen.
Es wundert mich jedoch das der Mieter nach einem Jahr derartige Mängel beschreibt, ist er vielleicht selbst dafür verantwortlich??(Für den Geruch)Müßte erstmal geprüft werden.
Warmes Wasser am Handwaschbecken ist auch kein muss, solange eine Waschvorrichtung wie z.B. Dusche oder Badewanne mit Warmwasser versorgt wird.
(Meine Nachbarn haben z.B. gar kein Handwaschbecken im Bad, was mich sehr gewundert hat, weil ich eins habe)
Der Einbau einer Heizung(Ich verstehe es jetzt so, dass keine Heizung vorhanden ist)ist meines erachtens auch kein muß, ich kenne viele Wohnungen, die im Bad keine Heizung haben, der Mieter hat die Wohnung ja mit der angegebenen Ausstattung angemietet und wenn die Wohnung Ohne einen Heizkörper im Bad ausgestattet ist, dann hat er sich ja mit Unterschrift des Mietvertrags damit enverstanden erklährt. Er wußte es ja vor Vertragsabschluss.
Gruß
Shaki
@ Volker
Es geht auch nicht um die paar Euro, die die Toilettenschüssel kostet.
Aber wenn ständig neue Forderungen kommen, dann fragt man sich doch, ob die überhaupt berechtigt sind.
Beim Einzug des neuen Mieters hat meine Mutter ein Heidengeld ausgegeben, um es dem neuen Mieter recht zu machen (neue Heizungsanlage, Glastür auf Maß für die Küche einbauen lassen - war vorher nur ein Türbogen - etc.
Der Mieter hat sich bereiterklärt, den Garten mitzupflegen und den Rasen zu mähen. Hat er bislang auch nur 1x gemacht....
Meine Mutter ist eine herzensgute Seele, die alles macht, damit der Mieter sich in der Wohnung wohlfühlt, aber irgendwann ist ja auch mal gut - sofern es ungerechtfertigte Forderungen sind.
--- editiert vom Admin
Hallo Pawel,
dann muss doch die Maßnahme aber vorher angekündigt werden und nicht nach Einbau die Mieterhöhung erstmalig im Raum stehen, oder?
Deine Mutter denkt sicherlich: wenn ich fair bin, ist der Mieter auch fair.
--- editiert vom Admin
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