Vermieter will Wohnungsbesichtigungen schon 4 Monate vor Auszug durchsetzen

2. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenkerze123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 20x hilfreich)
Vermieter will Wohnungsbesichtigungen schon 4 Monate vor Auszug durchsetzen

Mal angenommen ein Mieter hat bis zum 30 . Juni gekündigt !
Jetzt möchte der Vermieter bereits am 2 März Wohnungsbesichtigungen
also knapp 4 Monate vorher .
Eine Rechtskundige Person sagte dem Mieter dies sei nicht zulässig ! Und der Mieter müsste sowas so früh nicht dulden!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 6515x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
ein Mieter hat bis zum 30 . Juni gekündigt !
Wenn es um deinen Fall geht---> hast du wahrscheinlich ---zum 30.6. gekündigt---
Zitat (von Sonnenkerze123):
Jetzt möchte der Vermieter bereits am 2 März Wohnungsbesichtigungen
Echt?? Heute ist der 2.3. Er wird ja wohl heute nicht unangemeldet allein oder mit einem pot. Nachmieter deine Wohnung besichtigen wollen.
DAS musst du keinesfalls zulassen.
Du kannst ihm schriftlich mitteilen, dass du ab April (3 Monate vor Miet-Ende) und dann 2x wöchentlich gern bereit bist, potentielle Nachmieter mit max. X Personen pro Termin die Wohnung besichtigen zu lassen.

Zitat (von Sonnenkerze123):
Eine Rechtskundige Person sagte dem Mieter dies sei nicht zulässig !
Warum fragst du dann noch im Laienforum?
Wenn du der rechtskundige Person vertraust, dann schreib dem Vermieter---> das ist nicht zulässig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129186 Beiträge, 41210x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
Eine Rechtskundige Person sagte dem Mieter dies sei nicht zulässig ! Und der Mieter müsste sowas so früh nicht dulden!

Hat die vorgeblich rechtskundige Person denn auch mitgeteilt, weshalb geltendes Recht hier nicht angewendet werden kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7411 Beiträge, 1682x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
Jetzt möchte der Vermieter bereits am 2 März Wohnungsbesichtigungen
also knapp 4 Monate vorher .
Eine Rechtskundige Person sagte dem Mieter dies sei nicht zulässig ! Und der Mieter müsste sowas so früh nicht dulden!

Die Person kann nicht sehr rechtskundig sein, denn das ist durchaus zulässig, es gibt keinen rechtlichen Grund, wieso der Vermieter nicht schon 4 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses einen neuen Mieter suchen dürfte.

Der Vermieter hat genau von dem Tag an, an dem er die Kündigung des bisherigen Mieters erhalten hat, ein berechtigtes Interesse, die Wohnung möglichen Nachmietern zu zeigen.

Die Besichtigungen müssen wie in allen anderen Fällen auch "schonend" durchgeführt werden, d.h. nicht an Sonn- und Feiertagen, auch nicht abends oder früh morgens, und auch nicht an fünf oder sechs Tagen einer Woche. Er muss auch Besichtigungen zu einem Termin zusammenfassen und kann nicht für jeden Interessenten einen eigenen Termin beanspruchen. Usw. usf.

-- Editiert von User am 2. März 2026 23:16

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#4
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(515 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
Jetzt möchte der Vermieter bereits am 2 März Wohnungsbesichtigungen
also knapp 4 Monate vorher .

Viele Mieter haben 3 Monate Kündigungsfrist. Völlig logisch das es im März losgeht. Auch völlig legal. Schon bevor gekündigt ist darf er Mieter suchen.
Sobald gekündigt ist darf er mit Mietern die Wohnung besichtigen.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10799 Beiträge, 4739x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
Jetzt möchte der Vermieter bereits am 2 März Wohnungsbesichtigungen
also knapp 4 Monate vorher .
Der Grund für diesen Besichtigungswunsch muss genannt werden. Es ist möglich, dass der Vermieter Renovierungsmaßnahmen planen möchte. Dann ist z.B. eine frühzeitige Besichtigung sehr sinnvoll.

Rein praktisch verschwendet normalerweise niemand nutzlos Zeit. Wenn der Vermieter eine Besichtigung wünscht, dann ist die sehr häufig auch sinnvoll. Zu beachten ist, dass eine Wohnungsbesichtigung nur mit Vermieter oder zumindest einem Bevollmächtigten des Vermieters gestattet werden muss. Weder Handwerker noch Mietinteressenten müssen vom Altmieter beaufsichtigt werden. Das muss der Vermieter selber oder durch einen Bevollmächtigten tun. Dieser haftet dann im Zweifel auch, wenn bei diesen Besichtigungen Schäden entstehen.

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#6
 Von 
Sonnenkerze123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 20x hilfreich)

Anami oben sagt ,3 Monate vor dem Kündigungtermin ,wäre eine Besichtigung zulässig .
Ich muss mich ja auch um meine neue Wohnung kümmern ! Wände steichen u.s.w

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#7
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
Anami oben sagt ,3 Monate vor dem Kündigungtermin ,wäre eine Besichtigung zulässig .

Ich gebe jetzt mal den Ratschlag, den @cauchy gerne gibt: Anami am besten ignorieren. Damit fährt man generell schon mal nicht schlecht.

Besichtigungen muss der Mieter nach Kündigung zulassen, wenn das Ende des Mietvertrages feststeht. Wenn man von den regulären Kündigungsfristen bei Wohnraummietverhältnissen ausgeht, die für den Mieter eigentlich immer "3 Monate zum Monatsende" sind, also ca. 3 Monate vor Ende des Mietverhältnisses und nach Erhalt der Kündigung. Eine ganz genaue Zahl gibt es nicht, aber 4 Monate vor Ende des Mietverhältnisses ist nicht übertrieben und ich denke, der Mieter muss das dulden.

Zitat (von Sonnenkerze123):
Ich muss mich ja auch um meine neue Wohnung kümmern ! Wände steichen u.s.w


Ach, und das geht nicht, wenn man 4 statt 3 Monate vor Ende des Mietverhältnisses schon Besichtigungen zulässt? Warum?

Wenn die neue Wohnung z.B. in Amerika ist, und der Mieter von dort für 2-3 Besichtigungstermine teure Flüge hätte, dann könnte man das als unzumutbare Härte für den Mieter sehen und er wäre u.Um nicht verpflichtet, schon 4 Monate vor Ende des Mietverhältnisses Besichtigungen zu ermöglichen. Ist das hier der Fall?

Ansonsten, normale Leute können eine Wohnung streichen und trotzdem in der alten Wohnung Besichtigungstermine hinkriegen. Das ist also kein Argument.

Zitat (von eh1960):
Die Besichtigungen müssen wie in allen anderen Fällen auch "schonend" durchgeführt werden, d.h. nicht an Sonn- und Feiertagen, auch nicht abends oder früh morgens, und auch nicht an fünf oder sechs Tagen einer Woche. Er muss auch Besichtigungen zu einem Termin zusammenfassen und kann nicht für jeden Interessenten einen eigenen Termin beanspruchen. Usw. usf.


Das ist die Grundlage. Und auf der spricht man dann halt Termine ab, die sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter passen und hört auf, da ein Drama in fünf Akten zu konstruieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129186 Beiträge, 41210x hilfreich)

Zitat (von Sonnenkerze123):
Ich muss mich ja auch um meine neue Wohnung kümmern ! Wände steichen u.s.w

Korrekt. Und genau deshalb gibt es ja Terminvereinbarungen für Besichtigungen.



Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
er wäre u.Um nicht verpflichtet, schon 4 Monate vor Ende des Mietverhältnisses Besichtigungen zu ermöglichen.

Ja, unter Umständen. Die Hürden dafür liegen aber recht hoch.



Man sollte dem Vermieter gerichtsfest mitteilen, dass man gerne bereit ist, nach Terminabsprache 2x wöchentlich potentielle Nachmieter mit max. X Personen pro Termin die Wohnung besichtigen zu lassen.

Dann kann man auch gleich die Termine fein säuberlich aufgelistet benennen. Dabei sollten die Termine nicht nur in der Woche liegen sondern auch einige Termine an Samstagen liegen. Bei den Uhrzeiten sollte man darauf achten, dass welche sowohl tagsüber als auch gegen Abend angeboten werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 6515x hilfreich)

@Sonnenkerze123
OMG. Niemand zwingt dich, nun wegen der 3 Monate noch bis zum 1.4. abzuwarten. Und die rechtskundige Person ... kannst du dann auch ignorieren.
Dass der Vermieter schon am 2.3. Wohnungsbesichtigungen durchsetzen wollte, glaub ich noch nicht.

Gern kannst du schon heute dem Vermieter schreiben, wann du für Besichtigungen dort anwesend bist.
Ich würde das jetzt noch nicht tun, jedenfalls nicht für fast 4 Monate.

Ein Gesetz oder gefestigte Rechtsprechung, ab wann Besichtigungen nach Kündigung stattfinden dürfen, gibt es nicht. Es kommt also drauf an, wie man das organisiert. Zeit genug ist auf jeden Fall.

Zitat (von Sonnenkerze123):
Ich muss mich ja auch um meine neue Wohnung kümmern ! Wände steichen u.s.w
Ja. Selbstverständlich. Dazu hast du fast 4 Monate Zeit. Dein Vermieter kann dich nicht davon abhalten.

btw.
Ich nehme an, der Ansturm von Wohnungsinteressenten wird sich in Grenzen halten.
Aber das Recht zu Wohnungsbesichtigungen HAT auch dieser Vermieter für diese Wohnung, (mit entspr. Begründung sogar auch ohne Interessenten).
Aber toll, dass du schon so schnell eine andere Wohnung gefunden hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10799 Beiträge, 4739x hilfreich)

Ich verstehe nicht wirklich, warum der Mieter die Besichtigungen nicht zulassen möchte. Vielleicht hilft es, wenn der Mieter seine Gründe darstellt. "Ich will den Vermieter ärgern." ist jedenfalls kein Grund, Besichtigungen zu verweigern.

Was genau will denn der Vermieter? Fragt er nach einem konkreten Termin, weil er für diesen schon Mietinteressenten hat oder will er pauschal Termine reservieren?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42270 Beiträge, 14708x hilfreich)

Volle Zustimmung, cauchy. Zumal, wenn zeitig ein Mietergefunden ist, ist die Abwicklung des Mietverhältnisses auch viel entspannter. Man kann schauen, was der ausziehende Mieter noch zu renovieren hat, gegebenenfalls können Handwerker viel zeitiger verpflichtet werden, so dass der Mieterübergang nicht mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden und damit stressfreier für alle ist.

wirdwerdeb

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