Wasserschaden durch defekte Silikon-Dichtungen

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
1chrissi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch defekte Silikon-Dichtungen

Hallo,
gestern Abend überraschte mich ein Verwaltungsangestellter in meiner Altbau-Mietwohnung mit der Mitteilung (eines von meinem Bad ausgehenden) Wasserschadens an Decken und Wänden der Wohnung darunter mit versicherungsrechtlichen Fragen. Von dem Schaden wusste ich nichts.
Heute habe Ich festgestellt, dass die Gummi-Abdichtungen in den Kanten zwischen Wand und Boden porös, teilweise angerissen und eben keinesfalls dichtend sind. (Oft sammelt sich in Altbauwohnungen das Wasser unbemerkt im Decken- oder Bodenbereich, um dann mit einem Mal alles auf einmal zu durchnässen. Dies passierte einem Freund bei einem tropfenden Badewannenabfluss.)
Muss der Vermieters oder der Mieter (also ich) haften?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(759 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Du redest von den Dehnungsfugen zwischen Boden und wand ???

Badest du im Raum Badezimmer oder in der Wanne ? Duschen ebenso ???
Kommt das Problem von der Leizung ? war irgendwo etwas undicht ? Wieso wird bei dir nichts gemacht, wenn in deiner Wohnung die ursache steckt ???
Kommt es von den leizungen ist normalerweise NICHT deine versicherung dafür zuständig- allerdings ersetzt dir deine hausrat deine Arbeit und deine kosten.

Hier war ein wasserschaden durch defekte wasserleitungen, dafür kam der VM auf. meine hausrat für meine Arbeit sowie anfallende Kosten zur Wiederherstellung des vorherigen zustandes(wohlgemerkt- nicht der reparierende handwerker).

Du kannst ja nix für kaputte Rohre, die dir auch nicht gehören !

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#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 169x hilfreich)

Bei vertragsgemäßer Nutzung der Wohnung können dem Mieter gerissene Silikondichtungen nicht angelastet werden. Lediglich dann, wenn dem Mieter ein Verschulden trifft oder ihm der Mangel bekannt gewesen ist und er ihn nicht unverzüglich dem Vermieter gemeldet hat.
Der Vermieter kann den beschriebenen Schaden auch nicht auf den Mieter oder dessen Versicherung abwälzen, was gern versucht wird.
Ich würde empfehlen, daß Sie mit Ihrem Vermieter nochmals darüber reden. Fragen Sie konkret, welches Verschulden er IHNEN vorzuwerfen hat. Nur der Umstand, daß Sie diese Wohnung bewohnen, genügt nicht, Sie zur Kasse zu bitten.
Bereiten Sie sich auf das Gespräch gut vor, lesen Sie Ihren Mietvertrag gründlich durch und machen Sie keine Zugeständnisse, die Sie nicht machen möchten.

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#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
oder ihm der Mangel bekannt gewesen ist


Wie kann er ihm denn nicht bekannt gewesen sein ?



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