Zurückbehaltungsrecht der Miete, jetzt mal genauer

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Zurückbehaltungsrecht der Miete, jetzt mal genauer

Hallo,

eine fiktive Frage, es geht um ein Zurückbehaltungsrecht oder Einbehaltungsrecht der Miete, das ausgeübt wird, wenn der Vermieter auf Mängelanzeigen nicht reagiert. Ich lese immer wieder, dass der Betrag in etwa das 3 bis 5fach der Mietminderung betragen darf. Doch wo steht das?
Gibt es mögliche Ausnahmen dazu? Etwa, wenn ein Vermieter erklärt hätte, dass er überhaupt kein Geld für gar keine Reparatur hat und der Mieter soll hingehen, wo der Pfeffer wächst. Dass der Vermieter also mit seinem Verhalten klar macht, dass er nicht gewillt ist, für irgendeine Reparatur aufzukommen, wäre dann ein radikalerer Mietrückhalt gerechtfertigt?

2. Frage: Und was ist, wenn mehrere schwere Mängel vorlägen?
Würden die dann alle zusammen berücksichtigt? D.h., dürfte der Mietrückhalt dann auch größer sein?

3. Frage dazu: Wenn der Mieter schon einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker hätte, der sagen wir, 2000 Euro beträgt, wie lange dürfte dann eine Miete von 300,- € zurückbehalten werden?

Viele Grüße

Hans




20 Antworten
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#1
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

hab hier beim googlen was gefunden. Verstehs allerdings nicht ganz.

§ 320 BGB , Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Mietforderung besteht neben dem Recht auf Minderung (§ 536 BGB ), (hier) nicht zu beanstandendes ZBR in dreifacher Höhe des Wertes des Gegenanspruchs

Was bedeutet Gegenanspruch? Wäre das z.B. der Kostenvoranschlag eines Handwerkers? Also angenommen, die beträgt 2000,- €, dann 6000,- €?

Fragende Grüße

Hans

P.S. Bitte auch die vorigen Fragen beantworten.

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#2
 Von 
guest123-2131
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hans Du mußt zuerst unterscheiden zwischen Mietminderung und Mietezurückbehalt.


+++dass er überhaupt kein Geld für gar keine Reparatur hat+++

Soll er darum jetzt eine Bank überfallen?


+++und der Mieter soll hingehen, wo der Pfeffer wächst.+++

Hat er das so wörtlich gesagt?



Zu 2 was willst Du eigentlich erreichen? Mietfrei wohnen oder reparierte Mängel?

Zu 3 Was soll die Höhe des Kostenvoranschlags mit einer Mietminderung oder einem Mietrückbehalt zu tun haben?

Warum ziehst Du nicht aus?

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Was sind denn das für Mängel...

Ich persönlich halte eine Mietminderung für sinnvoller. Man darf mindern, bis die Mängel behoben werden und muss das Geld nicht zurück zahlen. Gilt natürlich nur, wenn die Schuld nicht beim Mieter liegt, der VM von den Mängel weiß, aber nichts unternimmt.

Dann kann man aber die Mängel selbst beheben lassen, indem man einen Fachbetrieb beauftragt. Die Kosten gehen zu Lasten des VM, ABER da ist die Gefahr groß, dass man seinem Geld hinter her laufen muss. Wenn man einen Auftrag im Namen des VM erteilen kann ist das gut, machen aber viele Firmen heute nicht mehr, weil DIE dann um ihr Geld kämpfen müssen. Als Mieter müsste man also in Vorlage gehen, aber die Mängel wären wenigstens beseitigt. Man muss allerdings darauf achten, nicht das Teuerste zu wählen, weil der VM dann mault, es hätte günstiger sein können. Ein Hin und Her halt.

Die Miete zurück behalten, bis die Mängel beseitigt werden, ist das größte Druckmittel, aber man muss, sobald die Mängel beseitigt worden sind, die zurück behaltenen Mieten zahlen.

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#5
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

@nsv und Grundsätzlich: Bitte macht doch nicht bei spätestens jedem 2. Mieter/Vermieterkonflikt, der hier geschildert wird, den Vorschlag auszuziehen. Das bringt's doch auch nicht. Mitunter kommt man dann vom Regen in die Traufe, weil man schnell etwas sucht. Dann meine ich kann es auf Dauer auch keine konstruktive Lösung sein, wenn man die Vermieter quasi dazu erzieht, ruhig keine Mängelbeseitigung vorzunehmen und stattdessen lieber die Mieter rauszuekeln. Die fühlen sich unter Umständen dann noch in ihrem Fehlverhalten unterstützt, wenn sie lesen, dass sogar in Juraforen den Mietern der Rat gegeben wird, besser auszuziehen. Liebe Leute, ich lese das hier so oft, aber das kann's doch einfach nicht sein.

Eine Bank überfallen soll der Vermieter natürlich nicht gleich. Nur sich vielleicht vorher überlegen, ob er vermieten soll oder sich nicht lieber eine andere Lösung mit seinem maroden Haus überlegt. Auch ein Vermieter hat Pflichten und der Spruch, "wir haben kein Geld", kann's nun wirklich nicht sein. Erst recht nicht, "der Mieter soll hingehen, wo der Pfeffer wächst."

So, jetzt zu:



quote:
Zu 3 Was soll die Höhe des Kostenvoranschlags mit einer Mietminderung oder einem Mietrückbehalt zu tun haben?

Ich dachte - korrigiert mich bitte, wenn's nicht stimmt - dass ein Mietrückhalt in der 3-5fachen Höhe der erlaubten Mietminderung zulässig ist?

Beispielsweise: Wenn die Dusche kaputt wäre, bewilligen die Gerichte - meines Wissens, korrigiert mich bitte wieder, wenn's nicht stimmt - in etwa eine Mietminderung von 10%. D.h., wenn die Miete 300,- € inkl. NK beträgt, dann wäre ein vollständiger Mietrückhalt nicht zulässig, richtig? Oder werfe ich da etwas durcheinander.

Ich bitte nochmal um Beantwortung der Fragen im ersten Thread, soweit möglich. Danke!

Grüße Hans




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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Ich meine, Du machst das viel komplizierter als es eigentlich ist.

Bei einer kaputten Dusche würde ich lediglich die Miete mindern ODER es selbst reparieren lassen, jedoch auf Kosten des VM, wenn ich den Mangel nicht verschuldet und keine weitere Möglichkeit habe, um in der Wohnung zu duschen.

Nicht ohne Grund wird bei Mängeln meistens gemindert und nicht gleich die komplette Mietzahlung eingestellt ;)

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#7
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke! Nehmen wir an, dass eine Mietminderung schon erfolgt ist - ohne Erfolg.
Könnte mir trotzdem noch jemand meine komplizierten Fragen beantworten? ;-)

Grüße Hans

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#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2131
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

###Das bringt's doch auch nicht.###

Das kommt auf die Sichtweise an, außerdem ist das nur ein Vorschlag, den niemand beherzigen muß.
Dieser Vorschlag löst aber die meisten Probleme am effektivsten, am kostengünstigsten allgemein gesehen, und am Stess-freisten.


###weil man schnell etwas sucht.###

Wiso schneller als sonst?
3 Monate sind 3 Monate.


###ruhig keine Mängelbeseitigung vorzunehmen und stattdessen lieber die Mieter rauszuekeln.###

Wenn er nun nicht in der Lage ist aufgrund Geldmangel fiel ihm eben nichts besseres ein. Was hast Du ihm eigentlich als Vorschlag, zur Güte sozusagen, unterbreitet?
Das war 100%ig nicht eure erste Konfrontation, gelle?


###den Mietern der Rat gegeben wird, besser auszuziehen.###

s.o.



###andere Lösung mit seinem maroden Haus überlegt.###

Das Haus war bestimmt schon bei deinem Einzug marode, - oder?
Daß bei alten Häusern einiges kommen kann (muß) sollte einkalkuliert werden.
Bei einem neueren oder Neubau passiert dir das nicht, dafür dürfte die Miete etwas höher sein.


Aber willst Du uns nicht mal von den vielen Mängeln explizit berichten?

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#10
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 22x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#12
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

okay, dann ganz genau. Ich meine zwar, das ufert mehr aus, als wenn man konkret auf meine Fragen eingegangen wäre, aber okay.
Nein, Vermieter hat kein Geld. Das erklärte er gleich zu Beginn des Mietverhältnisses, als von anfang an die Heizung nicht ging.
@ nsv: Zur Konfliktlösung: Vorschlag vom Mieter zur Güte war: Miete eben um einiges billiger und es wird dann eben mit Strom geheizt. Reaktion war Kündigungsterror. 1. Kündigung völlig haltlos: "Sie verstehen sicher nach den Gesprächen der letzten Zeit, warum ich Ihnen jetzt kündige."
2. Kündigung auch wieder ohne Begründung. 3. Kündigung (nur einen Monat nach Einzug): Angeblicher Eigenbedarf. Undsofort.
Und nochmal: Nein, nein, nein, Mieter will nicht gleich wieder ausziehen, nachdem er vor einem halben Jahr erst eingezogen ist. Sieht es auch einfach nicht ein! Siehe oben, meine Einstellung dazu. Irgendwann macht sowas immer mehr die Runde, dass Vermieter lieber mit Psychoterror anfängt, anstatt Mietmängel zu reparieren. Ich meine eben, wenn Vermieter sowas dauernd in Juraforen lesen, den Rat an die Mieter, doch besser auszuziehen, fühlen sie sich noch mehr angestachelt. Ist meine Meinung.

So nun zu den Mängeln:
1) Häufiger totaler Stromausfall in einem Zimmer plus Bad bei stärkerem Wind.
Sicherung fliegt ganz raus und geht auch nicht mehr hochzudrücken. Fliegt gleich wieder raus.
2) Durch defekte Heizanlage fast den ganzen Winter gab es einen Wasserschaden in den Außentoiletten. Seitdem tritt Wasser aus der Kanalisation aus und läuft auf den Hof. Zwar recht wenig nur, dass es sich gleich wieder verteilt, ist aber vermischt mit Fäkaliengeruch. Der Gestank zieht fast immer in die Wohnung hoch.
3) Fußboden der Dusche ist völlig kaputt. Wasser fließt sofort durch den Fußboden unten durch ins untere Zimmer. Duschen geht also gar nicht.

Das waren die schweren Mängel.
Die leichteren sind:
4) Zugluft in allen vier Wohnräumen durch durchlaufende Risse an den Wänden.
5) Ein Rolladen in einem Zimmer ist defekt.
6) Eine Deckenlampe in einem Zimmer hat einen dauerhaften Wackelkontakt. Geht also gar nicht zu betreiben.

Dann kleinere optische Mängel:
7) Risse in Fußbodenkacheln oder mit Farbe beschmierte Kacheln.
8) Löcher im Fußboden.
9) Glas an der eingangstür ist kaputt.

Die Mängel waren vorher nicht zu sehen, sie waren verdeckt durch Bettlaken, leere Kartons, die in allen Zimmern verteilt waren.

Grüße Hans



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#13
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Was würdet ihr sagen, wieviel mietminderung zulässig ist?

LG Hans

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 800x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest123-2131
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

###Miete eben um einiges billiger###

Also schlanke 20%


###Durch defekte Heizanlage fast den ganzen Winter###

Ich dachte, Du wohnst erst ein halbes Jahr dort?


###Zugluft in allen vier Wohnräumen durch durchlaufende Risse an den Wänden.###

Beim Hornbach gibts Feinspachtel in der Tube für 2,49 €

###Ein Rolladen in einem Zimmer ist defekt.###

Was denn, Lamellen, Gurt, Führungsschiene?
Das sind Lapalien. Wg. sowas zu streiten wäre mir zu dumm.

###Eine Deckenlampe in einem Zimmer hat einen dauerhaften Wackelkontakt. Geht also gar nicht zu betreiben.###

Wem gehört denn die Lampe?
Hast Du möbliert gemietet?

###Risse in Fußbodenkacheln oder mit Farbe beschmierte Kacheln.###

Das sind keine Mängel, die behoben werden müssen.

###Löcher im Fußboden.###

Wodurch? Wie groß?
Feinspachtel?

###Glas an der eingangstür ist kaputt.###

Wohnungseingangstüre oder Hauseingangstüre?
Loch oder nur Sprung?

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Auweia :grins:

Und es kämpft jemand darum, dort wohnen zu bleiben? Lieber mit dem VM streiten und über zurück behaltende Mietzahlungen recherchieren? Hammerhart.

Ich würde einen Fachbetrieb kommen lassen, um zu überprüfen wie sicher die Elektrik überhaupt noch ist. Wenn sich heraus stellt, dass sogar Brandgefahr besteht würde dies meiner Meinung nach eine Mietminderung von 100% wegen Unbewohnbarkeit rechtfertigen.

Überhaupt klingt das alles unzumutbar. Das Wasser läuft runter, und die Elektrik ist nicht ok. Tolle Kombination!

Bei Mängel, die dem Mieter bei Einzug bereits bekannt waren, musst Du vorsichtig sein. Die müssten dem VM von Anfang an bemängelt worden sein, um eine Mietminderung geltend machen zu können. Aber eigentlich nebensächlich, wenn man sich die anderen Sachen raus pickt ;)

Mach doch mal Fotos und stell sie rein :)

P.S. Die Sch**** im Hof muss ich mir aber bildlich nicht unbedingt antun...!

-- Editiert von Dinsche am 29.11.2008 15:06

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#17
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1437x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Hans1984
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

@ Halbgott: Was mich noch in der Wohnung hielt oder hält, ist dass der psychopathische Vermieter endlich zur Erkenntnis kommt und das ganze Anwesen zwangsversteigert. Reden tut er schon seit einem 3/4 Jahr davon, jetzt endlich ist's letzten Monat geschehen!!!!! Mit dem Anwalt, der die Bruchbude zwangsversteigern darf, verstehe ich mich prima! Er hält sich zwar aus dem Rechtsstreit raus, ist sonst aber auf meiner Seite. Es werden also bessere Zeiten kommen. Was mich sonst noch hält, ist
a) himmlische Ruhe, ich muss halt sehr viel am PC arbeiten
b) das Anwesen ganz für mich alleine (gut, das kann sich vielleicht noch ändern, muss aber noch nicht mal. Im ganzen Haus existiert nur eine Küche, also muss sich der neue Vermieter irgendwie mit mir arrangieren).
c) supernette und hilfsbereite Nachbarn

So, zum Rechtlichen:
@ nsv: Hab ich mich doch glatt vertan. :grins: Bin schon ein 3/4 Jahr da.
Was meinst du mit schlanke 20%? Geradeso oder sogar eventuell weniger? Und auf was bezogen? War das deine Gesamteinschätzung?
Ich streite mich ja bei Gott nicht wegen einem Rolladen. Habe das halt mal bei den Mietmängeln mit aufgezählt. Wenn Vermieter gar nichts repariert, läppert sich das auch zusammen. 'Wegen einem defekten Rolladen hätte ich keinen Rechtsstreit angefangen. :fight:

Zum Feinspachtel: Ist die Frage, ob der Mieter Risse in solchem Ausmaß selber spachteln muss. Die Risse sind außerdem sehr groß, fast einen cm. Da muss man schon anfangen zu kneten.

Deckenlampe: Ja, die hing schon dran. Ist aber mit jeder anderen Lampe dasselbe, Wackelkontakt.

Eingangstür: Löcher keine, nur Riss, dafür sehr groß, geht über 1/4 der Tür.
Löcher im Fußboden: Spachteln ist schwierig, ist ein Holzfußboden. Man sieht es zumindest. Wodurch? Sieht fast so aus, als hätte ein Blödi die Bohrmaschine angesetzt. Aber wie gesagt, letztere würde ich als optische Mängel zählen. Hab sie ja auch schon bei den kleinen Mängeln aufgelistet.
@ Dinsche: Prinzipiell eine super Idee. Nur hätte ich mich möglicherweise nicht selbst überlistet, wenn sich herausstellt, dass das ganze Ding unbewohnbar ist wegen Brandgefahr?

Sorry, habe leider keine Digicam. Bilder wollte ich mit meiner Spiegelreflex am Wochenende mal machen. Habe aber auch keinen Scanner. :(

Danke, dass ihr mir helft!!!

Viele Grüße

Hans



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#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Naja, wenn Du unbedingt dort wohnen bleiben möchtest, dann ersteigere doch selbst...?

Verstehe, dass es nicht unbewohnbar sein soll ;) Aber dann wäre zumindest eine Mietminderung gegeben. Allein das mit dem Hof und der Elektrik und der Dusche finde ich knallhart. Mit den anderen Mängeln scheint es sich für Dich anscheinend leben zu lassen :grins:

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#20
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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Und jetzt?

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