Hallo!
Ich weiß, zu diesem Thema wurde schon sehr viel geschrieben, jedoch habe ich trotz durchforsten aller Foren und Google nichts passendes gefunden. Da ich nicht genau weiß, ob das hier her gehöhrt, habe ich dasselbe nochmal unter Mietrecht geschrieben.
Ich bin Vermieterin und habe momentan einen ziemlichen Konflikt zwischen meiner Mietpartei und einer 20 jährigen jungen Frau aus dem direkt angrenzenden Nachbarhaus. Das Zimmer des Mädchens grenzt direkt an die Küche meiner Mietpartei. Meine Mieter fühlen sich sehr gestört durch die Musiklautstärke des Mädchens. Trotz ständiger Bitten und Reden mit dem Mädchen aus dem Nachbarhaus kommt es immer nur kurzzeitig zu einer Besserung, bevor sie die Musik wieder lauter dreht. Leider stellen sich auch die Eltern (Besitzer des Nachbarhauses)quer und unterstützen ihre Tochter noch, indem sie der Meinung sind, meine Mieter sollen sich nicht so anstellen usw. Meine Mieter wollten dem Mädchen sogar schon Kopfhörer kaufen, nur damit sie ihre Ruhe haben, dies wurde aber nicht angenommen, da sich das Mädchen mit Kopfhörern doof vorkommt. Meine Mieter drohen mir nun mit Mietminderung, bzw. Auszug. Sie sind selbst aber nicht bereit die Polizei zu rufen oder ein Lärmprotokoll zu erstellen. Langsam weiß ich einfach nicht mehr weiter. Ich will ständig vermitteln, stehe zwischen den Fronten und kriege alles ab. Einerseits will ich das gute Verhältnis zur Nachbarschaft nicht zerstören, andererseits aber auch nicht meine Mieter verlieren. Dann ist da noch die Frage mit der Mietminderung. Ich dachte eigentlich, dass ich nur für Ruhe bei meinen eigenen Mietern sorgen muß und nicht noch in der Nachbarschaft. Habe auch schon beim Ordnungsamt nachgefragt, die meinten aber nur, dass ich einen Anwalt aufsuchen soll, und eine Klage auf Unterlassung starten soll. Was meint Ihr zu dem Ganzen? Würde mich freuen, wenn ihr mir schnell antworten würdet. Gruß, elfchen66
Laute Musik aus Nachbarhaus
Ihre Aufforderung an ihre Mieter zur Erstellung eines Lärmprotokolls war korrekt. Von dem Lärmprotokoll hängt nicht unwesentlich der Erfolg einer Unterlassungsklage ab, die aufgrund der vermutlichen Uneinsichtigkeit der Nachbarn angebracht wäre.
Fordern sie ihren Mieter schriftlich auf, ein detailliertes Lärmprotokoll zu führen und wenn möglich, von weiteren Zeugen unterschreiben zu lassen, und weisen sie ihn auf die Bedeutung des Protokolls vor Gericht und auf seine Pflicht zur Mitwirkung hin.
Er muß seinem Vermieter den Mangel an der Mietsache, auf die er seine Mietminderung begründen will, nachweisen.
Bezüglich Polizei: Fordern sie ihre Mieter auf, bei der nächsten Störung sie umgehend zu informieren, damit sie als Vermieter die Polizei rufen können.
Es geht letztendlich auch darum, dass sie nachweisen können, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben und damit Forderungen gegen sie als Vermieter abzuwehren.
Desweiteren muß auch der NAchweis erbracht werden, dass die Störung auch von einem durchschnittlich verständigen Menschen als solche empfunden wird. Die Polizeibeamten gelten als solche.
Andernfalls sollten ihre Mieter solche Zeugen beibringen, was wohl nicht schwer sein dürfte, wenn die Störung immer in etwa den gleichen Zeiträumen auftritt.
-- Editiert von Leon6 am 08.02.2007 09:49:12
Wichtig zu wissen: wenn die Mieter zu Recht wegen Lärm die Miete kürzen, kann sich der Vermieter vom Lärmverursacher das Geld zurückholen. Vielleicht sollte ein Anwalt für sie den Eltern des Mädchens diese Tatsache mitteilen.
Aber auch hier gilt - vorher das Lärmprotokoll der Mieter anfordern.
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Danke für Eure Antworten. Meine Mieter wollen halt definitiv nichts gegen das laute Nachbarmädchen unternehmen. Sie sagen, wenn sich das nicht bessert, dann ziehen sie halt aus. Jetzt wollen meine Mieter, dass wenn sie tatsächlich ausziehen, dass ich aus Kulanzgründen auf Renovierungsarbeiten verzichte, da sie genötigt worden sind, auszuziehen. Was soll ich dazu noch sagen???
Ihre Mieter haben offensichtlich ein Rechtsverständnis, welches sich mit der Wirklichkeit nicht ganz zu decken scheint.
Kurz: nach der Sachverhaltsdarstellung handelt es sich nicht um Nötigung und ihre Mieter sind verpflichtet, bei Auszug für die vertraglich bzw. gesetzlich geregelten Arbeiten im festgelegten Umfang aufzukommen.
Sie sollten zur ihrer eigenen Absicherung aber, wie schon erwähnt, den Mieter per Schreiben auffordern (ich würde das Schreiben persönlich mit Zeugen zustellen oder per Einschreiben/Rückschein), ein detailliertes Lärmprotokoll zu führen, möglichst mit Zeugen.
Die Eigentümer des Nachbarhauses werden sie hoffentlich auch MINDESTENS einmal SCHRIFTLICH aufgefordert haben, die Lärmimmissionen auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.
Die verbalen Aufforderungen in der Vergangenheit sollten sie ebenfalls schriftlich fixiert haben.
Da offensichtlich keine der beiden Parteien einsichtig ist, sollten sie sich im Vorgriff auf einen möglichen Rechtsstreit auf diese Weise selbst schon einmal absichern, um nicht am Ende auch noch für das Fehlverhalten Dritter finanziell belastet zu werden.
Mit den richtigen Schriftstücken und glaubwürdigen Zeugen gewinnen sie in der Regel die Sympathien des Richters.
-- Editiert von Leon6 am 10.02.2007 11:12:30
Hallo,
soweit ich in Erinnerung habe, erging bei einem gleich gelagerten Streitfall ein Urteil dahin gehend, dass es den Mietern nicht zugemutet werden kann, überlauten Lärm, auch wenn er aus der Nachbarschaft kommt, in Kauf zu nehmen. Wenn nach Fristsetzung zur Beseitigung des Lärms sich nichts ändert, sind die Mieter danach berechtigt, zunächst die Miete zu kürzen und später auch ( fristlos ??? ) zu kündigen. Die Mieter müssten aber nachweisen, wie hoch ( in dB ) der Lärm in deren Wohnung tatsächlich vorhanden ist.
Es dürfte daher in Ihrem Interesse sein, die Nachbarn unmissverständlich aufzufordern, überlauten Lärm zu reduzieren. Dieses trifft insbesondere für die Mittagszeit und für die Nachtstunden zu.
Andererseits kann es ja sein, dass die Wände so dünn sind, dass die Lärmemissionen aufgrund Hellhörigkeit schon von daher so hoch sind.
Hallo,
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