Bürgergeld und Verkauf Kfz

3. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sissa81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgergeld und Verkauf Kfz

Guten Morgen!

Frage: ich bin im laufenden Bürgergeldbezug seit einigen Jahren aus gesundheitlichen Gründen. Regelsatz und KdU. Nun habe ich vor etwa 2 Jahren ein Auto von meiner Mutter geschenkt bekommen. Aus jetziger Sicht, zwei Jahre später, brauche ich das Auto nicht mehr und würde es gerne verkaufen. Das Auto hat einen aktuellen Durchschnittspreis von etwa 6-7000 Euro.
Wird mir der Verkaufserlös auf das laufende Bürgergeld angerechnet als Geldzufluss oder darf ich den Verkaufserlös durch Vermögensumwandlung behalten. Entweder als Schonvermögen oder zur allgemeinen Verwendung im Alltag? Vielen Dank!

Dank und Gruß

Sissa81

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 65x hilfreich)

Das ist eine unschädliche Vermögensumwandlung, soweit du unterhalb der Grenze fürs Schonvermögen (15.000€) bleibst.

-- Editiert von User am 3. Januar 2024 09:32

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Wurde das JC vor 2 Jahren über das KfZ-Geschenk informiert? Vor 2 Jahren waren gewisse Geschenke und Vermögensfreibeträge noch anders geregelt.
Bürgergeld-Regelungen gelten erst seit 1.1.23.
Zahlst du jetzt Steuern und Versicherungen, bist also Eigentümer des Autos?

Zitat (von Sissa81):
Entweder als Schonvermögen oder zur allgemeinen Verwendung im Alltag?
Schonvermögen kann es nicht sein, wenn du seit mehr als 2 Jahren SGB II-Leistungen beziehst.
Schonvermögen (in Sachen oder Geld) war das, was du VOR Beginn des Leistungsbezugs hattest.

Wenn du das Auto jetzt verkaufst, wird der Verkauf vermutlich über Zahlung auf dein Konto laufen... und die Vorlage der Kontoauszüge kann/wird Fragen des JC zum Zufluss von Geld aufwerfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Sissa81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Das ist eine unschädliche Vermögensumwandlung, soweit du unterhalb der Grenze fürs Schonvermögen (15.000€) bleibst.


Was muss ich mir denn unter einer "unschädlichen Vermögensumwandlung" vorstellen?

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#4
 Von 
Sissa81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wurde das JC vor 2 Jahren über das KfZ-Geschenk informiert? Vor 2 Jahren waren gewisse Geschenke und Vermögensfreibeträge noch anders geregelt.
Bürgergeld-Regelungen gelten erst seit 1.1.23.
Zahlst du jetzt Steuern und Versicherungen, bist also Eigentümer des Autos?


Ich habe mich falsch ausgedrückt! Ich habe mir vor 2 Jahren mein Auto von meiner Mutter gekauft mit Kaufvertrag. Allerdings zu einem unrealistisch niedrigen Preis. Mein Auto vorher war kaputt, wurde verkauft und der Erlös (500.-) für den Kauf des Wagens von meiner Mutter verwendet. Das Jobcenter war damals darüber informiert, hat den Kaufvertrag in Kopie. Steuer und Versicherung wird von mir bezahlt und ich bin der offizielle Eigentümer!

Hab ich das jetzt alles richtig verstanden. Würde ich das Auto verkaufen, wäre es kein Schonvermögen und ich müsste das Geld "verleben". Hätte ich das Auto schon gehabt, bevor ich in den Leistungsbezug kam, dürfte ich das Geld vom Verkauf behalten.

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#5
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 65x hilfreich)

Zitat (von Sissa81):
Was muss ich mir denn unter einer "unschädlichen Vermögensumwandlung" vorstellen?
Sorry für die sperrige Sprache. Wenn dein Gesamtvermögen nach dem Autoverkauf nicht höher als 15.000€ ist (allgemeines Schonvermögen Single), ergeben sich für dich keine Nachteile im lfd. Leistungsbezug, da es sich um eine reine Vermögensumwandlung handelt. Mit dem Verkaufserlös und dem Rest deines Vermögens kannst du dann grundsätzlich tun, was du willst.

Allerdings lese ich jezt in deiner Richtigstellung, dass es sich anders zugetragen hatte:
Zitat (von Sissa81):
Ich habe mir vor 2 Jahren mein Auto von meiner Mutter gekauft mit Kaufvertrag. Allerdings zu einem unrealistisch niedrigen Preis. Mein Auto vorher war kaputt, wurde verkauft und der Erlös (500.-) für den Kauf des Wagens von meiner Mutter verwendet.
Die Frage ist jetzt, ob der Veräußerungsgewinn als Einkommen vom Jobcenter leistungsmindernd zu berücksichtigen ist. Oder ob die Differenz zwischen realem und tatsächlichem Wert beim Autokauf von deiner Mutter als Schenkung anzusehen ist. Zum damaligen Zeitpunkt waren Einnahmen in Geldeswert (also bspw. Sachwerte wie ein Auto) bereits anrechnungsfrei beim SGB II bezgl. Einkommen.

-- Editiert von User am 3. Januar 2024 16:48

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1707 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Zum damaligen Zeitpunkt waren Einnahmen in Geldeswert (also bspw. Sachwerte wie ein Auto) bereits anrechnungsfrei beim SGB II bezgl. Einkommen.
(OT): Interessehalber eine Frage dazu. Angenommen, ein Bürgergeldempfänger erhält einen Fernseher (Wert 2.000 Euro) geschenkt. Sachwerte werden nicht angerechnet. Was passiert, wenn der Bürgergeldempfänger den Fernseher nach der Schenkung verkauft? Ist das dann eine Vermögensumwandlung?

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#7
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 65x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Angenommen, ein Bürgergeldempfänger erhält einen Fernseher (Wert 2.000 Euro) geschenkt. Sachwerte werden nicht angerechnet. Was passiert, wenn der Bürgergeldempfänger den Fernseher nach der Schenkung verkauft? Ist das dann eine Vermögensumwandlung?
Aus meiner Sicht: Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Sissa81):
Allerdings zu einem unrealistisch niedrigen Preis

Dann wäre alles was über die 500 EUR hinaus geht wohl als Schenkung zu betrachten.

Ich nehme mal an, das das
Zitat (von Sissa81):
Das Jobcenter war damals darüber informiert

nicht beinhaltete, das man da auch um die 7000 EUR geschenkt bekam?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Sissa81):
Ich habe mir vor 2 Jahren mein Auto von meiner Mutter gekauft mit Kaufvertrag.
Ach so. Auch das ist möglich.
Zitat (von Sissa81):
Würde ich das Auto verkaufen,
Dann würdest du jetzt etwas aus deinem Eigentum verkaufen wollen. Der Erlös wäre grundsätzlich unschädlich für Bürgergeld und nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Zitat (von Sissa81):
und der Erlös (500.-) für den Kauf des Wagens von meiner Mutter verwendet.
Das Auto also für 500,- von deiner Mutter gekauft? Jetzt willst du es für ca 6-7000,- veräußern? Da wird das JC nach Mitteilung des Geldzuflusses zwangsläufig genauer hinschauen, denn den Kaufvertrag usw. hat man ja in der Akte....

Zitat (von Sissa81):
Würde ich das Auto verkaufen, wäre es kein Schonvermögen ...
Nein. Alles zu Mutters Auto hat nichts mit Schonvermögen von VOR deinem Hartz4-Bezug zu tun.

Zitat (von TazDummchen):
Zum damaligen Zeitpunkt waren Einnahmen in Geldeswert (also bspw. Sachwerte wie ein Auto) bereits anrechnungsfrei beim SGB II bezgl. Einkommen.
Ich will mal leise bezweifeln, dass das bei Autos auch so war, weil der § 11(1) SGB II das so lapidar beschreibt.
Steht im Kaufvertrag 500,- für dieses Auto--- wird das JC damals nichts angerechnet haben und/oder nicht nachgefragt haben. Das wird der TE noch wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Erlös wäre grundsätzlich unschädlich für Bürgergeld und nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Den Optimismus teile ich nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Optimismus teile ich nicht.
Ich auch nicht. Aber --grundsätzlich-- gilt das mit der Vermögensumwandlung durchaus.
Es gelten nach wie vor die Mitwirkungspflichten,, hier §60 (1) SGB I.

Ich relativierte bereits wegen des Autos...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1707 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ch nehme mal an, das das
Zitat (von Sissa81):
Das Jobcenter war damals darüber informiert

nicht beinhaltete, das man da auch um die 7000 EUR geschenkt bekam?
Das es kein Geldgeschenk war, ist es irrelevant.

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