Kfz-Nutzung, 1-Prozent-Regelung

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Slappy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Nutzung, 1-Prozent-Regelung

Als Angestellter habe ich über meine Firma ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, für das ich selbst die Finanzierungsrate zahle. In der Gehaltsabrechnung sieht das so aus: Bruttogehalt plus Leasingrate minus Gehaltsverzicht minus Steuern = Nettogehalt.

Kann ich die Leasingrate auch vom Nettogehalt abziehen lassen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Nein, sie kann nicht vom Nettogehalt abgezogen werden.

Ich verstehe aber noch nicht so ganz, warum die Leasingrate auf das Gehalt aufgeschlagen wird, wenn Du sie trägst.

Daneben hat das mit der 1%-Regelung nichts zu tun. Mir ist noch nicht ganz ersichtlich, ob die Rechnung überhaupt korrekt ist.

Welche Kosten übernimmt den die Firma im Gegenzug zum Gehaltsverzicht?

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#2
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

"Ich verstehe aber noch nicht so ganz, warum die Leasingrate auf das Gehalt aufgeschlagen wird, wenn Du sie trägst."

verstehe ich auch nicht ...

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#3
 Von 
Slappy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, das hab ich ein wenig wirr erklärt.

Wir nehmen mal fiktive Beträge:

Gehalt 3500 Euro
+ Priv. Kfz-Nutzung (Geldwerter Vorteil?) 300 Euro
- Gehaltsverzicht (Leasingrate) 350 Euro
____________________________________

= Bruttogehalt neu 3450 Euro
- Lohnsteuer und Sozialvers.
= Nettogehalt 1950 Euro
MINUS Sachbezug (300 Euro, siehe Priv. Kfz-Nutzung)
____________________________________

= Auszahlungsbetrag 1650 Euro

So, und nun? Ich zahle doch eigentlich Steuern für die "Priv.-Kfz-Nutzung", die mir jedoch voll unten wieder abgezogen werden.

Danke schon mal für die "Entwirrung" :o)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Berechnung ist ja abenteuerlich. Da würde ich den Firmenwagen gleich wieder abgeben.

Der Abzug des Sachbezuges vom Nettogehalt ist ungewöhnlich. Was das soll, würde ich mir einmal vom Chef bzw. Personalabteilung erklären lassen.

Hast Du das denn so vereinbart?

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#5
 Von 
Slappy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vereinbart?!

Ich habe einen "Firmenwagen" unter der Voraussetzung bekommen, dass ich diesen Abzahle (Leasingrate). Steuer und Versicherung zahlt die Firma, Rate, Wartung und Benzin ich.

Bisher dachte ich, dass ich damit "gut fahre" :o)

Aber bei der Eink.-St.-Erkl. kann ich nicht mal die Kilomenterpauschalen geltend machen, die ich aufwende...

Ich verzweifle noch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

In so einem Fall die 1%-Regelung anzuwenden ist natürlich sehr nachteilig für Dich, aber rechtlich zulässig.

Du solltest die Gehaltsberechnung auf die tatsächlichen Kosten umstellen lassen. Sie müsste dann wie folgt aussehen:

Bruttogehalt
+ KfZ-Steuer und Versicherung
-------------------------
=Gesamtbrutto
- EK-Steuern und Sozialabgaben
-------------------------
=Nettogehalt
- Leasingrate
==============
ausgezahltes Gehalt

Das wäre eine gerechte und angemessene Berechnung, die auch zulässig ist.

Bei der Berechnung, die Dein AG durchführt, macht dieser ja noch einen Gewinn mit Deinem Firmenwagen. Bei dieser Berechnung kannst Du Dir das Auto aber auch gleich privat kaufen oder leasen.

Die allgemein übliche Regelung für Firmenwagen sieht so aus:

Bruttoghalt
+ 1% vom Neupreis des PKW
+ 0,03% vom NP für jeden km zw. Whg. und Arbeitsstätte
- Gehaltskürzung
-------------------
Bruttogehalt neu
- Lohnsteuer und Sozialvers.
------------------
Nettogehalt (= Auszahlung)


Dabei übernimmt der AG sämtliche Fahrzeugkosten einschl. Benzin und Wartung. Bei so einer Berechnung lohnt sich ein Firmenwagen in der Regel.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Slappy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, danke.
Das werde ich unserem Steuerberater mal so in der Art vorlegen.

Ich gebe Bescheid, was rausgekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Der sollte so etwas aber wissen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Slappy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich, der ist aber "Pro-Firma", da hab ich schlechte Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb288083-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe seit 01.03.2011 einen Firmenwagen, heute kam die erste Abrechnung, die mir etwas komisch erscheint. Sie schaut wie folgt aus (fiktive zahlen)

Bruttogehalt 3000,-€
+ PKW-Nutzung (1%) 300,-€
--------------------------
=neuer Brutto 3300,-€
- Lohnsteuer u.
Sozialversicherg. 1000,-€
--------------------------
= netto 2300,-€
- PKW-Nutzung 300,-€
--------------------------
=Auszahlbetrag 2000,-€

Ist das so korrekt gerechnet...? Erscheint mir etwas merkwürdig die ganze rechnerei. Wieso wird der PKW oben voll auf's brutto aufgeschlagen mit 1% vom Listenpreis um Ihn mir unten wieder rein netto in voller Höhe wieder abzuziehen?

Danke für eine Entwirrung vorab :)

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#11
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wieso wird der PKW oben voll auf's brutto aufgeschlagen mit 1% vom Listenpreis um Ihn mir unten wieder rein netto in voller Höhe wieder abzuziehen?

Zugeschlagen wird es, um es zu versteuern, und abgezogen wird es, weil Du dadurch ja nicht eine zusätzliche Gehaltserhöhung bekommen sollst.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb288083-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also ist doch alles richtig berechnet worden und ich brauche mir keine sorgen machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Yo.



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