Hallo,
wir mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4, bisher haben wir keine Steuererklärung gemacht, da es für uns besser ist.
Nun hat mein Mann im Jahr 2011 für 4 Tage Krankengeld bekommen, sind wir nun verpflichtet eine Steuererklärung zu machen da er diese Lohnersatzleistung bekommen hat?
Ich habe da leider überhaupt keine Ahnung und bin für eine Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße Stern1993
-----------------
""
Steuerklasse IV/IV Steuererklärung?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Hallo,
quote:Nur wenn diese Leistungen höher als 410 Euro waren.
sind wir nun verpflichtet eine Steuererklärung zu machen da er diese Lohnersatzleistung bekommen hat?
Warum bei 4/4 keine Steuererklärung besser sein soll, müsstest du aber noch begründen (klar, es gibt solche Konstellationen, aber die Regel ist das nicht).
MfG Stefan
Eigentlich fällt mir nur die Konstellation ein, dass beide Ehegatten exakt oder nahezu das gleiche Gehalt verdienen, beide Ehegatten Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrages haben, die Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer usw.) weniger als 36€ betragen und die Summe aus Pflege- und Krankenversicherungbeiträgen über 3.800€ liegt.
Das ist eine mögliche aber doch recht ungewöhnliche Konstellation.
Ansonsten schließe ich mich reckoner an.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo, danke für die Antworten auch wenn es schon etwas her ist.
Jetzt wir es mal wieder ernst, wo finde ich es denn schriftlich mit den 410 €uro, ich habe nicht mehr bekommen.
Viele Grüße
Stern1993
-----------------
""
Das findet man in § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
.
Dass sich die Abgabe einer Steuererklärung für Euch nicht lohnt, kann ich immer noch nicht glauben.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten