Hallo,
ich habe im Jahr 2005 eine Eigentumswohnung gekauft. Mit dem Kauf sind Renovierungskosten und Finanzierungskosten angefallen. Die Finanzierung ist bereits beendet.
Nun bin ich aus der Wohnung ausgezogen und möchte sie vermieten. Dazu möchte ich die Anschaffungskosten ermitteln. Die Kaufnebenkosten wie Notarkosten, Gebühren und Grunderwerbsteuer hab ich.
Erhöhen die damaligen Renovierungs- und Finanzierungskosten die Anschaffungskosten?
Kann ich bisherige Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage für Sanierungsmaßnahmen als Anschaffungskosten ansetzen?
Danke und beste Grüße
-- Editiert von Rechtsratsuchender am 18.04.2021 12:44
-- Editiert von Rechtsratsuchender am 18.04.2021 13:09
Vermietung einer ehemals selbstgenutzten Eigentumswohnung
18. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2021 | 12:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung einer ehemals selbstgenutzten Eigentumswohnung
#1
Antwort vom 18. April 2021 | 13:39
Von
Status: Junior-Partner (5301 Beiträge, 1260x hilfreich)
ZitatErhöhen die damaligen Renovierungs- und Finanzierungskosten die Anschaffungskosten? :
Nur wenn sie in den ersten drei Jahren nach Erwerb mehr als 15% der Anschaffungskosten des Gebäudeteils ausmachen oder neue Wohnfläche geschaffen wurde.
ZitatKann ich bisherige Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage für Sanierungsmaßnahmen als Anschaffungskosten ansetzen? :
Die o.g. Grundsätze, daher: eher nein.
-- Editiert von Cybert. am 18.04.2021 13:41
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