BTM Problem

12. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
BeoWolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BTM Problem

hi ich habe folgendes problem.
mein auto wurde in sicherheitsverwahrung genommen und dabei wurde auch der rucksack, der sich im auto befand durchsucht.
Im zuge dessen wurden bei mir ca 11g peace und ca 1,5 g grass gefunden. (nicht abgepackt)
ich bin 21 und nicht vorbestraft und die ganze sache ist in berlin passiert

nun meine frage
ich habe jetzt einen brief bekommen in dem ich angaben zur sache machen soll. nun stellt sich bei mir die frage ob ich diese angaben machen sollte oder lieber die aussage verweigere

in berlin kann ja bis 15g noch eingestellt werden
das peace war für ein festival geplant (das über eine woche geht) und natürlich nur eigengebrauch...

in dem formular steht auch drinn das ich angaben zu ähnlichen sachen machen soll

naja als ich von dem festival wiedergekommen bin wurde ich dummerweise noch von ein paar zivilpolizisten durchsucht und bei mir wurden 3 gedrehte joints gefunden...

ich kiffe eigentlich nicht und das war nur für das festival geplant...
ich habe ja die befürchtung das wenn ich die aussage verweigere die noch irgendwie annehmen ich würde regelmässig kiffen und mir den führerschein abnehmen

bitte helft mir und gebt mir ein paar tips wie ich da möglichst glimpflich wieder rauskomme...

cya

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9507x hilfreich)

Wenn man Dir mit dem Führerschen Probleme machen will, macht man das egal, ob Du aussagst oder nicht. (Das Verkehrsamt bekommt eine Mitteilung der Polizei und die entscheiden idF. dann wie's weitergeht.)

Es ist allerdings zweckmäßig in diesem Fall Angaben zu machen (BTM nur für Festival --> sonst kein Konsum).

Wie Du richtig sagtest kann in Berlin bis 15g eingestellt werden, wobei die Betonung auf kann liegt. Bei uns in Niedersachesen kann auch bis 15g eingestellt werden, aber nur bis 6g wird es auch (fast) immer tatsächlich gemacht. Fall also nicht aus allen Wolken, wenn nicht eingestellt wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BeoWolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

naja noch ein problem ist das das festival in ungarn stattgefunden hat...
gibt es da vieleicht irgendwelche probleme wenn ich damit praktisch zugebe, das ich die drogen aus deutschland ausführen wollte?

cya

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9507x hilfreich)

Nein, auch Ein- oder Ausfuhr geringer Mengen sind vom § 31a BtmG erfasst. Das ändert also nichts.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8057x hilfreich)

Na ja, ich habe da eine andere Einstellung als streetworker (auch wenn ich seine Fachkenntnisse hier im Forum durchaus sehr zu schätzen weiß!) zu der polizeilichen Einladung zum Verhör. Ich würde da normalerweise niemals hingehen (muß man ja auch nicht!).
Wenn Sie bei der Polizei Angaben zur Sache machen, bieten Sie dem zuständigen Polizisten eine Möglichkeit, seine weitere Karriere vorzubereiten, denn je mehr erfolgreiche Strafverfahren, um so besser für ihn. Selbst wenn bei dem "Gespräch" eine lockere Atmosphäre herrscht, sein Ziel wird kaum sein, Sie zu entlasten.

Mein Tip: Suchen Sie sich einen guten Anwalt für das BtmG (mal im Headshop oder Bekannte fragen), bevor Sie irgendwo aussagen.

-- Editiert von hamburgerin01 am 14.09.2004 23:15:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9507x hilfreich)

Bei unklarer Beweislage rate ich auch prinzipiell dazu, nicht auszusagen. Es stimmt: Besser zuwenig (bzw. gar nichts), als zuviel erzählt.

Aber eine Aussage muß nicht immer nachteilig für den Bschuldigten sein (von den § 31 Sachen mal ganz abgesehen).

Die 12,5g wurden beim ihm gefunden, da beißt die Maus keinen Faden mehr ab. Eine Einlassung in die Richtung, daß es sich tatsächl. nur um Eigenbedarf handelt und quasi nur für das Festival vorgesehen war, kann hier IMHO nicht schaden. a) in punkto Einstellung nach § 31a, und vor allem b) in punkto Führerschein. Die Führerscheinstelle erhält auf jeden Fall eine Mitteilung über die Sache und zieht sich idR. eine Stellungnahme der Polizei ("wesentl. Ergebnis der Ermittlungen") bei; incl. der Aussage des Beschuldigten. Die Aussage spielt bei der Bewertung der Sache durch die FS-Stelle iaR. auch eine Rolle. Eine Einlassung, daß kein regelmäßiger Konsum vorliegt kann daher -wie gesagt- IMHO idF. nicht schaden.

Die Gefahr bei der ganzen Sache ist (und ich denke, da will "hamburgerin" auch z.T. drauf hinaus) ist, daß man sich -wenn man erst mal vor dem Schreibtsich der Polizei sitzt- sich mehr aus der Nase ziehen läßt, als man eigentl. sagen will. Es gehört schon etwas Selbstbewußtsein und "Standfestigkeit" (und am besten schon Erfahrung mit der Polizei) dazu, damit das nicht passiert. Ist man diesbezügl. unsicher, ist eine komplette Aussageverweigerung sicher die bessere Lösung. Da schliesse ich mich "hamburgerin" an.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 14.09.2004 23:36:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BeoWolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

naja wenn ich einer befragung zustimme muss ich dann doch auch nicht alle fragen beantworten, oder?
also z.b. die herkunft
also in solchen fällen kann ich doch dann die aussage verweigern und nur zu denen sachen angaben machen zu denen ich auch was sagen möchte...

cya

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9507x hilfreich)

Das ist in der Theorie richtig. In der Praxis darfst Du aber nicht vergessen, daß Du einem oder mehreren erfahrenen Vernehmungsbeamten gegenübersitzt, deren Job das ist, und die das jeden Tag machen.

Ich kenne Dich nicht, und kann deswegen nicht beurteilen, ob Du einer "gewieften, handfesten Vernehmung" gewachsen bist. (Behaupten würde das wohl fast jeder von sich).

Ich kenne jedoch auch "mit allen Wassern gewachsene" Kriminelle, die sich haben aufs Glatteis führen lassen. ich würde -wie schon gesagt- eine schriftliche Einlassung dahingehend abgebeben, daß das Dope nur für das Festival bestimmt war, und Du nicht regelmäßig kiffst. Nicht mehr und nicht weniger.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.926 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen