Hallo,
ist der Ausdruck "Sie Pfeife!" - hinterlassen auf einem Zettel am
Scheibenwischer - zusammen mit einigen anderen Ergüssen eine Beleidigung? Wie sollte man darauf reagieren? Dem Schumi - Nacheiferer hatte es wohl nicht gefallen, dass unser Auto beim Parken offenbar zu weit in die Aura seines BMW eingedrungen war.
Grüße, Semmel
Beleidigung oder nicht? "Sie Pfeife!"
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Guten Morgen,
für eine Beleidigung gemäß §185 StGB
ist die Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung, wobei die Frage, ob eine Äußerung ehrverletzenden Charakter hat und damit beleidigend ist, aufgrund wertender Betrachtung ermittelt wird; dabei können eine Rolle spielen:
(a) die Begleitumstände
(b) der Gesamtzusammenhang
(c) die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse
(d) die sprachliche und gesellschaftliche Ebene
Problematisch kann hier bei die Abgrenzung zur bloßen Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit.
Dieses ist jedoch alles abhängig vom Einzelfall. Nehmen Sie die Punkte, die ich Ihnen genannt habe, in Betracht und vergleichen Sie diese mit Ihrem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort. Da ich den Herrn (noch) nicht persönlich kenne, kann man natürlich insbesondere zum Punkt d) Ihrer Ausführungen nur Vermutungen anstellen. Na ja, habe mal das "Corpus delikti" aufgehoben, mal sehen, was draus wird.
M.f.G., H. Sommer
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Gern geschehen Herr Sommer.
Mit freundlichen Grüßen,
"Wie sollte man darauf reagieren?"
Den Zettel lesen, sich halb totlachen, den anderen bemitleiden, den Zettel zusammenknüllen, ihn in den Papierkorb werfen, sich des Lebens freuen, weiterleben. fertig.
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"don´t believe the hype"
@Hank:Ist wohl das Beste.
Danke!
Eine Strafanzeige wäre hier wohl auch eine etwas unangemessene Reaktion.
Antwort :
>>Dann passen Sie mal auf ,daß ich Ihnen bei Ihrem nächsten Ausfallschritt nicht die Flötentöne beibringe, Tanzkurse nach meiner Melodie kosten übrigens extra <<
Mein Auto würde ich allerdings mit ausreichend Sicherheitsabstand parken .
@psst
Sehr guter Kommentar! Herrlich!
Bis dann,
Miko
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