Haft oder Geldstrafe?

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
jocki2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haft oder Geldstrafe?

Mein Lebenspartner hat eine Vorladung von der Polizei wegen Leistungskreditbetrug bekommen. Es geht um eine nichtbezahlte Rechnung von 200 Euro. Ich hatte das Geld von ihm damals als die Rechnung kam für eine Onlineüberweisung bekommen, aber es ist mir total in Vergessenheit geraten zu überweisen. Nun kam die Anzeige gegen ihn. Ich habe die Rechnung jetzt bezahlt und die Firma hat die Anzeige zurückgenommen. Allerdings verfolgt die Polizei es weiter unbeachtet der Anzeigenrücknahme der Firma. Die Vorladung habe ich ihm noch nicht gegeben, muss ich aber heute noch, da der Termin schon morgen ist. Ich habe jetzt unheimlich Angst, dass er wegen mir jetzt in den Knast muss, oder kann es auch eine Geldstrafe für ihn werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Bestehen denn einschlägige Vorstrafen?

Gab es keinerlei vorherige Mahnungen? Nur eine Rechnung und dann eine Anzeige?

Bis jetzt besteht laut Sachverhalt kein Grund für Kopfschmerzen. Ihr Lebenspartner braucht auch nicht bei der Polizei zu erscheinen. Es bietet sich aber an eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn am Vorwurf nichts dran ist. Ansonsten sollte man daruf achten, dass keine Widersprüche enthalten sind bzw. sich gar nicht äußern.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Richtig. Sie müssen zwar nicht zur Polizei gehen, aber in diesem Fall ist es ausgesprochen sinnvoll, eine Aussage zu machen. Wenn Sie selbst die Aussage Ihres Lebenspartners als Zeuge bestätigen, dann bestehen durchaus Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.

By the way: Wieso hält sich eigentlich seit Generationen das nicht auszurottene Gerücht, man könne Anzeigen zurücknehmen, und dadurch eine Strafverfolgung verhindern ???? Das Wort Anzeige (etwas "anzeigen" oder etwas "aufzeigen") ist ein anderes Wort für "Meldung" oder "Mitteilung".

Wenn ich der justiz über einen bestimmten Sachverhalt eine Mitteilung gemacht habe, dann kann ich diese Information doch nicht aus dem Gehirn der Justizmitarbeiter löschen ! Was ich einmal erzählt habe, ist doch dann bekannt.

Die Justiz klärt Straftaten aus und verfolgt diese, wenn sie Ihnen bekannt werden. und wie wird ein Sachverhalt bekannt? Richtig, unter anderem dadurch, dass ein Bürger zu polizei geht und eine nette Geschichte erzählt (Anzeige). Dann wird die justiz diese Geschichte auch weiter bearbeiten.

Ja, ich weiß, es gibt Ausnahmen (Antragsdelikte usw. ), aber das braucht jetzt mal nicht vertieft zu werden. Ich wollte nur - mal wieder - versuchen, ein ganz grundsätzliches Missverständnis zu klären.






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"justice"

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