Fitnessstudio verlängert trotz bestätigter Kündigung meinen Vertrag

18. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio verlängert trotz bestätigter Kündigung meinen Vertrag

Ich habe vergangenes Jahr meinen Vertrag im Fitnessstudio gekündigt und die Kündigung wurde mir zum 31.05.2021 bestätigt. Wegen der Corona-Pandemie wurde mein Vertrag nun auf den 31.08.2021 verlängert, ohne meine Zustimmung. Nach Nachfrage erhielt ich folgende Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter XXXX,
Ihre Nachricht, dass Sie mit der von uns beanspruchten Vertragsverlängerung wegen der durch Corona bedingten Schließzeit nicht einverstanden sind, haben wir erhalten.
Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile zu der nunmehr relevanten Sachverhaltskonstellation. Die Gerichte haben unter Berücksichtigung der den §§ 133, 157, 313 BGB zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen entschieden, dass es im Falle einer Unterbrechung eines Vertragsverhältnisses dem grundlegenden Interesse beider Parteien entspricht, dass sich das Vertragsverhältnis entsprechend der Unterbrechungszeit zeitlich verlängert.
Insbesondere erhalte der Kunde bei einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 12 Monaten einen vertraglichen Anspruch darauf, den günstigeren 12-Monatsbeitrag auch für volle 12 Monate in Anspruch nehmen zu können. Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12, im gleichen Sinne auch LG Bamberg 3 S 155/14).
Wir werden daher auf unseren Anspruch auf Bezahlung der restlichen Vertragslaufzeit nicht verzichten und halten an diesem fest. Dies ist auch nur sachgerecht und fair.

Mit freundlichen Grüßen


Jetzt stellt sich mir die Frage, was und wie ich nun vorgehen soll, um meine bestätige Kündigung durchsetzen zu können.
Vielen Dank im Vorraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von hasanabuabu):
Jetzt stellt sich mir die Frage, was und wie ich nun vorgehen soll, um meine bestätige Kündigung durchsetzen zu können.
Du widersprichst der Einzugsermächtigung, also der Erlaubnis Geld von deinem Konto einziehen zu dürfen. Sollten Sie es dennoch tun (Edit: Nach dem 31.05. natürlich), dann buchst du es zurück. Jeglichen Schriftverkehr heftest du ab und reagierst nicht drauf. Meldet sich ein Inkasso, widersprichst du der Forderung. Trudelt ein Mahnbescheid ein (gelber Umschlag, förmliche Zustellung) meldest du dich hier nochmal. Bis dahin - Viel Glück

-- Editiert von radfahrer999 am 19.02.2021 08:10

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

Entscheidend dürfte auch noch sein:
Zahlst Du Beiträge während der Schließung?

Wenn ja -> Vertragsende 31.05.

Wenn nein -> könnte tatsächlich auf Verlängerung hinauslaufen. M. W. gibt es hier unterschiedliche Urteile. Endgültige Klärung der Rechtsfrage wird wohl noch dauern.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Die Frage ist tatsächlich: Zahlst Du aktuell Beiträge für die Schließzeiten?

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12


In dem Fall ging aber die Vertragsunterbrechung vom Kunden aus (Unfall/Krankheit), d.h. das Urteil ist für diesen Sachverhalt nicht anwendbar.

Zitat:
LG Bamberg 3 S 155/14


Auch dieses Urteil hat nichts mit einer pandemiebedingten Schließung zu tun.

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#5
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von hasanabuabu):
Jetzt stellt sich mir die Frage, was und wie ich nun vorgehen soll, um meine bestätige Kündigung durchsetzen zu können.
Du widersprichst der Einzugsermächtigung, also der Erlaubnis Geld von deinem Konto einziehen zu dürfen. Sollten Sie es dennoch tun (Edit: Nach dem 31.05. natürlich), dann buchst du es zurück. Jeglichen Schriftverkehr heftest du ab und reagierst nicht drauf. Meldet sich ein Inkasso, widersprichst du der Forderung. Trudelt ein Mahnbescheid ein (gelber Umschlag, förmliche Zustellung) meldest du dich hier nochmal. Bis dahin - Viel Glück

-- Editiert von radfahrer999 am 19.02.2021 08:10


Also Einzugsermächtigung habe ich schon widersprochen. Gezahlte Beiträge von Dezember und Januar und Februar konnte ich noch über die Bank zurückfordern. Von November habe ich bereits per Email um eine Rücküberweisung gebeten. Daraufhin wurde im Online-Portal alle Mahnungen und Forderungen gelöscht. Jedoch wurde das Kündigungsdatum nicht geändert.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Gezahlte Beiträge von Dezember und Januar und Februar konnte ich noch über die Bank zurückfordern. Von November habe ich bereits per Email um eine Rücküberweisung gebeten.


Ja, also demnach hat das Fitnessstudio wohl weiter die Monatsbeiträge für die Schließzeiten abgebucht bzw. eingefordert. Damit ist eine einseitige Vertragsverlängerung nicht möglich.
Wie bereits oben angegeben -> die beiden zitierten Urteile der Landgerichte sind für den Fall einer pandemiebedingten Schließung nicht anwendbar.

Auch die "skurillen" aktuellen Amtsgerichte-Urteil sind nicht anwendbar, da in den Fällen das Fitnessstudio während der Schließzeiten keine Beiträge abgebucht hatte.

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#7
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

hab nach einer erneuten schriftlichen Aufforderung zur Änderung des Kündigungsdatum folgende Antwort erhalten:

Zitat:

Sehr geehrter XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn Sie bis zum 31.05.2021 die Beiträge wie vertraglich vereinbart inklusive Schließungszeiträume bezahlt haben, bestehen ab Juni 2021 keine weiteren Forderungen
mehr. In unserem System können wir nicht als Vertragsende den 31.05.2021 hinterlegen, da sonst Ihr Zutritt zum Studio ab 01.06.2021 gesperrt wäre.
Das Vertragsende wird sich auch weiterhin verschieben, falls die Studios länger geschlossen bleiben.
Das angezeigte Vertragsende beinhalten bereits die Monate, welche Sie ab 01.06.2021 kostenlos trainieren können.
Die gezahlten Beiträge während der Schließung (aktuell Konsumguthaben) werden mit dieser für Sie kostenlosen Zeit verrechnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir hoffen, Sie bald wieder in unseren Studios begrüßen zu dürfen. Bitte bleiben Sie gesund.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Erklärung weiter helfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von hasanabuabu am 14.03.2021 15:49


Laut diesem Urteil darf das Studio doch nicht einfach meinen Vertrag verlängern:
https://www.finanztip.de/fileadmin/images/Newsletter/202107/AG_Papenburg_Az_3_C_337_20__Fitness-Studio_.pdf

-- Editiert von hasanabuabu am 14.03.2021 16:04

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Diese obskure E-Mail dürfen sie gerne ignorieren.
Der Vertrag endet für sie am 31.05.2021.

Das Fitnessstudio darf die Beiträge für die Schließzeiten nicht einbehalten.

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#9
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

sooo folgendes ist geschehen. Ich habe ein Schreiben mit der Aufforderung das Kündigungsdatum auf den 31.05.2021 zu setzen, an das Fitnessstudio geschickt. Anbei habe ich "AG Papenburg – Az.: 3 C 337/20 – Urteil vom 18.12.2020" beigefügt. Nach ungefähr einem Monat habe ich folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr XX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Anhang erhalten Sie Einblick in mehrere Urteile, welche unsere Handhabung mit der pandemiebedingten Schließung rechtfertigt und sogar stüzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen

Anbei war das Urteil vom Amtsgericht Ibbenbüren 3C 300/20 vom 27.22.2020.

Jetzt stellt sich die Frage wie ich vorgehen soll.
Den Novemberbeitrag in Höhe von 38€ wurde nicht zurückerstattet. Das Kündigungsdatum wurde immer noch auf den 31.08.2021 gesetzt und nicht wie ursprünglich auf den 31.05.2021 zurückgesetzt. Das Fitnessstudio darf ab morgen wieder in Leipzig öffnen. Ich weiß nicht ob ich morgen aufgefordert werde Beiträge zu bezahlen oder wie ich am besten vorgehen sollte.

Vielen dank im Vorraus!

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