Ich habe vergangenes Jahr meinen Vertrag im Fitnessstudio gekündigt und die Kündigung wurde mir zum 31.05.2021 bestätigt. Wegen der Corona-Pandemie wurde mein Vertrag nun auf den 31.08.2021 verlängert, ohne meine Zustimmung. Nach Nachfrage erhielt ich folgende Antwort:
Zitat:Sehr geehrter XXXX,
Ihre Nachricht, dass Sie mit der von uns beanspruchten Vertragsverlängerung wegen der durch Corona bedingten Schließzeit nicht einverstanden sind, haben wir erhalten.
Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile zu der nunmehr relevanten Sachverhaltskonstellation. Die Gerichte haben unter Berücksichtigung der den §§ 133, 157, 313 BGB zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen entschieden, dass es im Falle einer Unterbrechung eines Vertragsverhältnisses dem grundlegenden Interesse beider Parteien entspricht, dass sich das Vertragsverhältnis entsprechend der Unterbrechungszeit zeitlich verlängert.
Insbesondere erhalte der Kunde bei einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 12 Monaten einen vertraglichen Anspruch darauf, den günstigeren 12-Monatsbeitrag auch für volle 12 Monate in Anspruch nehmen zu können. Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12, im gleichen Sinne auch LG Bamberg 3 S 155/14).
Wir werden daher auf unseren Anspruch auf Bezahlung der restlichen Vertragslaufzeit nicht verzichten und halten an diesem fest. Dies ist auch nur sachgerecht und fair.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt stellt sich mir die Frage, was und wie ich nun vorgehen soll, um meine bestätige Kündigung durchsetzen zu können.
Vielen Dank im Vorraus!