Erhöhung des Hausgeldes ohne Begründung

5. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
taube1960
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)
Erhöhung des Hausgeldes ohne Begründung

Ich habe eine Jahresabrechnung erhalten. Dabei wurde mein Hausgeld erhöht ohne eine Begründung. Aus der Jahresabrechnung erhielt ich für Vorjahr ein Guthaben ausgezahlt. Ich verstehe deshalb die Erhöhung trotz Guthaben nicht. Muss nicht eine Erhöhung begründet werden? Ist eine Erhöhung statthaft, wenn ich Guthaben ausgezahlt bekomme? Die widerspricht sich doch!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 607x hilfreich)

Das Hausgeld wird auf der Basis eines von der WEG beschlossenen Wirtschaftsplans festgelegt, d.h. wenn ein Wirtschaftsplan mit höheren Ausgaben von den Eigentümern beschlossen wird, erhöht sich automatisch das Hausgeld.
Falls du auf der letzten Eigentümerversammlung nicht dabei warst, solltest du dir das Protokoll der Versammlung durchlesen.

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#2
 Von 
taube1960
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

wenn ich das richtig verstehe, dann kann das Hausgeld ständig erhöht werden, bis es das doppelte erreicht. Dabei kann der Betroffener sich nicht währen.Gibt es nicht Grenzen, z.B.bei 1 qm Wohnfläche, darf das Wohngeld die Summe nicht überschreiten?

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 633x hilfreich)

bis es das doppelte erreicht

Nein, es könnte auch das Zehnfache sein.
Eine Sonderumlage ist nicht in der Höhe begrenzt, die ist so hoch, wie es nötig ist.
Wenn es z. B. ständig durch das undichte Flachdach regnet, bist du mit weit über 10.000 Euro für ein Pultdach dabei.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Hallo ????

Das Hausgeld kann nur erhöht werden wenn es per Beschluss über einen Wirtschaftsplan so genehmigt wird.
Der Wirstchaftsplan wird auf einer Versammlung von der Mehrheit der Eigentümer entweder genehmigt oder halt nicht.
Den Wirtschaftsplan hat die Verwaltung jedes Jahr neu aufzustellen und den Eigentümern schriftlich vorzulegen, und zwar jedem Eigentümer seinen Wirtschaftsplan.

Gibt es keinen Wirtschaftsplan aus dem ein höheres Hausgeld hervorgeht kann man die Erhöhung getrost ignorieren.

Hier einfach mal zum Verwalter gehen und die Beschlussammlung einsehen - da stehen alle Beschlüsse von allen Versammlungen drin, danach weiss man eventuell ob es den mal einen Beschluss gab............

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

Hallo Taube,

schau mal auf deinen Wirtschaftsplan, der der Jahresrechnung normalerweise beigelegt ist.

Bei meinen Wirtschaftsplänen steht z.B.

quote:
alte Vorauszahlung xxxx
neue Vorauszahlung xxxx

Die neuen Vorauszahlungen laut Wirtschaftsplan werden rückwirkend zum 01.01.xx von ihrem Konto abgebucht. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, ihren Dauerauftrag anzupassen. Vielen Dank.



immer drunter.

Wird der WP genehmigt, ergibt sich daraus die neuen Vorauszahlungen. Solltest du bisher etwas rausbekommen haben (weil Guthaben) der WP jedoch eine Maßnahme vorsieht, die eine Erhöhung deiner Vorauszahlungen bedingt, so ist dies zu tragen. Voraussetzung ist aber, wie auch schon von den Vorredner erwähnt, ein beschlossener WP.

Grüße


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#6
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Taube,

biskini hat es schon sehr genau beschrieben.

Ich füge hinzu. Auf lange Sicht ist es egal, was Du genau als Wohngeld bezahlst. Die Nebenkosten werden ja sowieso am Jahresende wieder so verrechnet das es passt. Ansonsten sind u.U. die monatlichen Rücklagen angehoben worden. Diese landen dann auf dem Rücklagenkonto. Von diesem Geld gehört Dir dann Dein Anteil (wenn auch nicht auszahlbar). Legt ihr zu viel zurück, müsst ihr dafür später weniger zahlen. Verkaufst Du, wird Dein Anteil mit verkauft.

Ergo: Das Wohngeld ist bilanztechnisch quasi nie zu hoch, sonder Du hast höchstens was zu früh bezahlt. Hast Du zu viel bezahlt bekommst Du am Ende mehr zurück. Ich nenne den Fall immer Sparbüchsenmodell. Hier hast Du stille Reserven. Besser als versteckte Schulden.

Gruß Andreas

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1210x hilfreich)

quote:
Ich habe eine Jahresabrechnung erhalten. Dabei wurde mein Hausgeld erhöht ohne eine Begründung.


Mit der Jahresabrechung solltest du einen Wirtschaftsplan für das begonnene Jahr bekommen haben. Vergleiche nun die Posten des letzen Jahres (Jahresabrechnung 2012) mit denen des begonnenen Wirtschaftsjahres (Wirtschaftsplan 2013), dann solltest du sehen können was sich verändert hat und warum jetzt die monatlichen Abschlagszahlungen (umgangssprachlich Hausgeld) höher werden.

Übrigens, über den Wirtschftsplan wird auf der Eigentümerversammlung abgestimmt. Erst dann erhält er Bestandskraft und die Zahlungen sind zu leisten.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1210x hilfreich)

quote:
Ergo: Das Wohngeld ist bilanztechnisch quasi...


Ein Wohngeld ist mir im Verhältnis Miteigentümer zur Wohnungseigentümergemeinschaft nicht bekannt.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 28x hilfreich)

Roland:
Ein Wohngeld ist mir im Verhältnis Miteigentümer zur Wohnungseigentümergemeinschaft nicht bekannt

??
Ein Wohngeld beinhaltet Rücklagenanteile (richten sich nach Eigentumsanteilen), ein Wohngeld beinhaltet Nebenkosten die sich nach MEA richten (bzw. Wohnfläche)...

Ergo:
Grosser MEA hohes Wohngeld ... kleiner MEA kleines Wohngeld... Das ist ein Dreisatz und beinhaltet ein Verhältnis Wohngeld und MEA zueinander.

Nun ist Dir das Verhältnis bekannt ;-)

Gruß Andreas


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#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1210x hilfreich)

quote:
Ein Wohngeld beinhaltet Rücklagenanteile...


Nein, das tut es nicht. Ein Wohngeld gibt es IMO im Verhältnis Wohngungseigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft nicht. Was Du meinst, und der TE auch korrekt nachgefragt hat, ist das Hausgeld.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#11
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 28x hilfreich)

Okay, Hausgeld ist der bessere Begriff. Der Begriff Wohngeld meint allerdings das Gleiche. Da Wohngeld auch eine Sozialleistung ist, ist es tatsächlich besser Hausgeld zu schreiben.

Aus dem Haufe Lexikon:
"Im Sinne der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die richtige Bezeichnung "Hausgeld". Die Literatur und auch die Rechtsprechung verwenden hierfür häufig auch den Terminus "Wohngeld"."

Besser ist es statt kurzer Spitzfindigkeiten vielleicht gleich eine Richtigstellung zu nennen. Das Wort Wohngeld wirst Du sicher richtig verstanden haben, wenn es auch nicht der schönere Begriff ist.

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#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2678 Beiträge, 1210x hilfreich)

quote:
Die Literatur und auch die Rechtsprechung verwenden hierfür häufig auch den Terminus "Wohngeld"."


Dann tun sie das fälschlicher weise. Es lag mir auch fern hier besonders spitzifindig zu sein, aber Hausgeld und Wohngeld sind nun mal völlig unterschiedlich definiert.

Spitzfindiger wäre es diese Zahlung (IMO wirklich korrekt) als vom Eigentümer zu leistende monatliche Vorauszahlung auf den gültigen Wirtschaftsplan zu bezeichnen.


VG
Roland

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