13tes Gehalt nach Probezeit

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Spina1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
13tes Gehalt nach Probezeit

Hallo Zusammen,
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich mein 13tes Gehalt bzw. Urlaub und Weihnachtsgeld anteilig nach der Probezeit erhalte.
Meine Probezeit endet Ende November. Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Jetzt stellt sich mir die Frage, werde ich das anteilige Weihnachtsgeld erhalten? Und wenn nicht, wird es nach der Probezeit nachgezahlt oder verfällt es?
Danke Im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30513 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Spina1979):
dass ich mein 13tes Gehalt bzw. Urlaub und Weihnachtsgeld anteilig nach der Probezeit erhalte.
Bitte mal den Wortlaut der Klausel. Danke.

Wenn deine Probezeit wie üblich 6 Monate ist, begann dein Job am 1.6. Dann gälte anteilig ab Juni.
Wenn du weiterhin beschäftigst bleibst, wird es zusammen mit dem Monatsgehalt Ende November gezahlt.
Warum es verfallen könnte, erschließt sich mir nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16850 Beiträge, 6300x hilfreich)

Wie wäre es mit Abwarten, was passiert? Im Dezember hast du immer noch die Möglichkeit zu reklamieren, wenn du nichts erhalten solltest.
Viele AV enthalten eine Ausschlussklausel mit der Frist, innerhalb derer Ansprüche aus dem AV anzumelden sind; meistens 6 Monate, evtl. auch nur 3 - das wäre die kürzeste erlaubte. Ohne Ausschlussklausel gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

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#3
 Von 
Spina1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami danke für dein Kommentar. Der genaue Wortlaut im Arbeitsvertrag lautet... Urlaubs- und Weihnachtesgrafikationen (laut Betriebsvereinbarung) werden frühestens nach erfolgreich absolvierter Probezeit gezahlt.

Genau, ich habe am 01.06. angefangen und die Probezeit endet Ende November.

Anteiliges Urlaubsgeld im Juni habe ich nicht bekommen

-- Editiert von User am 06.08.2022 17:55

-- Editiert von User am 06.08.2022 18:19

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#4
 Von 
Spina1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Blaubär. Danke. Hätte ich abwarten wollen oder können hätte ich die Frage hier nicht gestellt

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37561 Beiträge, 13799x hilfreich)

Die erste Frage, die sich mir stellt, ist, ob die Probezeit überhaupt in die Berechnung einfließt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die erste Frage, die sich mir stellt, ist, ob die Probezeit überhaupt in die Berechnung einfließt.

Richtig.

@Spina1979
Dazu dann bitte mal den ganzen Rest im Wortlaut zitieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30513 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Spina1979):
Anteiligen urlaubsgeld im Juni habe ich nicht bekommen
Das ist verständlich. Du hast ja erst am 1.6. das Arbeitsverhältnis mit der Probezeit begonnen.

Frühestens also am 1.12.---Deshalb hättest du durchaus warten können. :wink:

Vermutlich weiß die Personalleitung Mitte November, ob die Probezeit erfolgreich war.
Wenn das so ist, wirst du vermutlich wie die anderen AN auch zu Ende November diese Gratifikationen erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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