Abfindung bei Firmenumzug?

26. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
matze70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Abfindung bei Firmenumzug?

Hallo, meine Frage: meine jetzige Firma möchte in ein 30 Km entferntes Dorf umziehen. Bin ich verpflichtet mitzugehen ohne das mir das Arbeitlosengeld gesperrt wird bzw. bekomme ich eine Abfindung wenn ich mich weigere mitzugehen?.

-- Editiert von matze70 am 26.12.2007 12:05:12




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matze70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

zumutbar ja, aber wie soll ich dort hinkommen? möchte nicht mit! hab ja auch schon nen anderen Job in Aussicht, würde aber gerne die Abfindung mitnehmen wenn möglich.

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
matze70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

dachte das man bei einem Umzug vielleicht nicht mit muß, und einem deshalb eine Abfindung zusteht. Hab ja auch keine möglichkeit den neuen Arbeitsplatz zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
matze70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

sorry meinte den alten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2335x hilfreich)

Hallo,

quote:
dachte das man bei einem Umzug vielleicht nicht mit muß,


Kommt drauf an, was vertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) vereinbart ist zum Thema Arbeitsort/Einsatzort bzw. Versetzung.

quote:
und einem deshalb eine Abfindung zusteht.


Zumindest nicht automatisch nur deswegen, weil die Firma umzieht und man das selbst als unzumutbar empfindet.

MfG

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