Hallo, meine Frage: meine jetzige Firma möchte in ein 30 Km entferntes Dorf umziehen. Bin ich verpflichtet mitzugehen ohne das mir das Arbeitlosengeld gesperrt wird bzw. bekomme ich eine Abfindung wenn ich mich weigere mitzugehen?.
-- Editiert von matze70 am 26.12.2007 12:05:12
Abfindung bei Firmenumzug?
26. Dezember 2007
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Frage vom 26. Dezember 2007 | 12:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Abfindung bei Firmenumzug?
#1
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 12:31
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1146x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 12:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
zumutbar ja, aber wie soll ich dort hinkommen? möchte nicht mit! hab ja auch schon nen anderen Job in Aussicht, würde aber gerne die Abfindung mitnehmen wenn möglich.
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 12:40
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1146x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 12:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
dachte das man bei einem Umzug vielleicht nicht mit muß, und einem deshalb eine Abfindung zusteht. Hab ja auch keine möglichkeit den neuen Arbeitsplatz zu erreichen.
#5
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 12:57
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1146x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 13:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
sorry meinte den alten.
#7
Antwort vom 26. Dezember 2007 | 14:00
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2335x hilfreich)
Hallo,
quote:
dachte das man bei einem Umzug vielleicht nicht mit muß,
Kommt drauf an, was vertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) vereinbart ist zum Thema Arbeitsort/Einsatzort bzw. Versetzung.
quote:
und einem deshalb eine Abfindung zusteht.
Zumindest nicht automatisch nur deswegen, weil die Firma umzieht und man das selbst als unzumutbar empfindet.
MfG
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