Abteilung wird aufgelöst - Abfindung hoch genug?

7. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Abteilung wird aufgelöst - Abfindung hoch genug?

Hallo

ich arbeite im Kundensupport für eine Einzelhandelskette. Die Abteilung wird aufgelöst. Ein Externes Unternehmen wird unsere Aufgaben machen.

Der Arbeitgeber hat den Mitarbeiter so ein Angebot gemacht. Siehe folgenden Link.
Das ist alles so frisch. Ich bin wibbelig, ängstlich und durcheinander.

Meine Frage, ist die Abfindung für die fast 16 Jahre Betriebszugehörigkeit in Ordnung? Oder ist es zu wenig? Kann ich mehr fordern. Ich habe zwei Kinder 8 und 9 Jahre.



Über eure Hilfe hier freue ich mich sehr.

Vielen Dank.

Ayse :-(

-- Editiert von User am 7. März 2023 15:58

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36623 Beiträge, 13617x hilfreich)

(Teil)Schließungen sind immer ein sehr komplexes Thema. Die Elemente, die eine Rolle spielen können, sind zahlreich. Es ist zu prüfen, ob andere Mitarbeiter mit geringeren Sozialpunkten in anderen Abteilungen verdrängt werden können, ob freie Stellen angeboten werden müssen, ob es eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung gibt. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr einen Betriebsrat habt. Bitte nehme dessen Beratung in Anspruch.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15813 Beiträge, 6021x hilfreich)

Das Angebot beruht auf einem Sozialplan - da wird kaum Raum sein für individuelle Nachverhandlungen; du kannst allerdings überprüfen (lassen), ob der Sozialplan für dich korrekt angewendet wird.

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#3
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das Angebot beruht auf einem Sozialplan - da wird kaum Raum sein für individuelle Nachverhandlungen; du kannst allerdings überprüfen (lassen), ob der Sozialplan für dich korrekt angewendet wird.


Wo und wie kann ich das Prüfen lassen?

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#4
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte gerne grob wissen was ich netto erhalten würde ca.
Ich habe diesen Rechner gefunden.

https://abfindungsrechner.org/#C_Abfindungsrechner_Lohnsteuer

kann mir jemand helfen wo ich welchen Betrag eintragen muss.
Ganz unverbindlich und grob. Werde niemanden darauf festnageln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15813 Beiträge, 6021x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36623 Beiträge, 13617x hilfreich)

Nun ja, es stellt sich z.B. die Frage, wie die verschiedenen Modelle aussehen. Es gibt ja durchaus Modelle, die eine Verrechnung der Abfindung mit ALG 1 ausschließen, dann interessiert das Modell mit der Beschäftigungsgesellschaft.

Also, erst einmal all das, auf was da in dem Schreiben hingewiesen wurde, lesen und verstehen. Dann Beratung beim Betriebsrat wahrnehmen. Insbesondere nach der Verzahnung Abfindung/ALG 1 fragen. Schauen, was da am Günstigsten ist. Das ist jetzt der Einstieg. Und vor allen Dingen klären, ob bei dieser langen Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht auch eine anderweitige Unterbringung im Betrieb möglich ist.

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, lässt Du Dich da beraten. Das ist gratis. Ansonsten ist der Anwalt gefragt, bei den Werten, da da im Raum stehen, ist das allerdings nicht preiswert.

wirdwerden

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15652 Beiträge, 5687x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Abteilung wird aufgelöst - Abfindung hoch genug?
Meiner Meinung nach ist das eine sehr gute Abfindung!

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 326x hilfreich)

Was dir von der Abfindung bleibt, hängt von deinem gesamten Jahreseinkommen ab. Wenn du verheiratet bist, vom Familieneinkommen (auch Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,...). Was dir der Arbeitgeber überweist ist nur ein erster Anhaltspunkt. Es kann durchaus zu Steuernachzahlungen kommen.

Wie schätzt du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ein? Findest du schnell einen neuen Job? Oder würdest du die Zeit in der Transfergesellschaft brauchen? Würdest du ggf. auch Angebote in der Transfergesellschaft nutzen wollen? Es reicht vom Bewerbertraining über den Staplerschein bis hin zu einer komplexen Weiterbildung (Fachwirt,...).

Die Abfindung an sich finde ich schon ordentlich.

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#9
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt ja durchaus Modelle, die eine Verrechnung der Abfindung mit ALG 1 ausschließen, dann interessiert das Modell mit der Beschäftigungsgesellschaft.


Kannst du mir bitte ein Beispiel mit dem ALG1 geben. Das habe ich nicht verstanden.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28141 Beiträge, 5133x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Kannst du mir bitte ein Beispiel mit dem ALG1 geben. Das habe ich nicht verstanden.
Der Sozialplan sieht hier 2 Varianten vor.
Wenn du ohne Not ab Oktober in die Arbeitslosigkeit gehst (Variante2), wird mW die Abfindung wie ein Aufhebungsvertrag berücksichtigt und uU auch tw. angerechnet bzw. mit einer Sperrzeit belegt.

------------------------
Würdest du denn Variante 1 Transfergesellschaft annehmen? Und dort noch 1Jahr Lohn erhalten? In dieser Zeit in aller Ruhe nach anderem Job schauen?
Dann bist du nicht arbeitslos, brauchst kein ALG beantragen, sondern bist weiter beschäftigt für 1 Jahr.
Du würdest wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes trotzdem eine sehr gute Abfindung erhalten.

Wenn du nach Variante 2 zum 30.9.23 ausscheidest, würdest du dich am 1.10. ---arbeitslos--- melden und würdest trotzdem auch eine gute Abfindung erhalten.

Man bietet in dieser Variante 2 eine bezahlte Freistellung an. Also 6 Monate diesen Lohn ohne Arbeit.
Auch in dieser Zeit kannst du dich in Ruhe nach einem anderen Job umschauen.

ICH halte dieses Angebot für außerordentlich großzügig.
Der Sozialplan ist schon hin-und her-verhandelt worden. Der steht jetzt fest mit 2 Wahlmöglichkeiten.
ICH würde mich recht schnell für Variante 1 entscheiden.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde mich recht schnell für Variante 1 entscheiden.


Vielen Lieben Dank.
Du hast das so super erklärt.
Ich bin jetzt ein wenig beruhigt und nicht mehr so angespannt.
Dann werde ich Variante 1 annehmen.

Mein Mann ist selbständig. Wir werden zusammen veranlagt.
Vielleicht wird er 2023 ca. 40.000-45.000€ Gewinn erziehlen.

Nicht das wir uns ein Eigentor schießen.
Müssen wir für das Jahr 2023 dann nicht viel Steuern zahlen?
Oder hat das keine Auswirkung? Weil ich Lohnsteuer bereits gezahlt habe?

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#12
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH halte dieses Angebot für außerordentlich großzügig.
Der Sozialplan ist schon hin-und her-verhandelt worden. Der steht jetzt fest mit 2 Wahlmöglichkeiten.
ICH würde mich recht schnell für Variante 1 entscheiden.


Wie ist das so mit den Transfergesellschaften. Wird man wie beim Arbeitsamt ständig genervt. Hin und Her geschickt? Gibt es Sanktionen wenn man mal nicht kann, weil man die Kinder z.B. um 15 Uhr von der Schule abholen muss. Lese gerade, dass ich 20 Tage nur Urlaub habe bei Variante 1.

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 266x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Dann werde ich Variante 1 annehmen.


Denk dran die Steuerklasse evtl. anzupassen :)
Die Transfergesellschaft bietet nämlich offenbar Nettogehalt an.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15652 Beiträge, 5687x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Wird man wie beim Arbeitsamt ständig genervt. Hin und Her geschickt?
Ähm, ich glaube du hast einen falschen Eindruck von einer Transfergesellschaft. Du wirst in dieser arbeiten oder weitergebildet werden. Du wirst nicht zu Hause bleiben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28141 Beiträge, 5133x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Wie ist das so mit den Transfergesellschaften
Sehr unterschiedlich, gibt gute und schlechte. Die Gesellschaft/Tr-G fängt die AN 1 Jahr lang auf, damit sie möglichst nicht arbeitslos werden. Du müsstest also nicht zum *Arbeitsamt*, sondern würdest in die Tr-G gehen, quasi zu einem anderen AG.
Die Tr-G soll ab 1.4.23 verschiedenes anbieten. Ist dort auch aufgeführt.. Die Tr-G soll also auch helfen, schneller in einen Job zu kommen.
Du hast dich vermutlich seit ca 16 Jahren nicht mehr woanders beworben. Viele AN tun sich schwer damit, wissen nicht, was heute in eine (gute) Bewerbung gehört, wie man sich vorstellt/präsentiert. Dabei soll die Tr-G unterstützen. Das müsstest du sonst alleine hinkriegen. Sie soll auch Probejobs anbieten, ob dieser Job etwas für dich wäre.
In dem Jahr in der Tr-G kannst du aber auch ganz allein einen Job suchen, vllt. klappt das mit Glück und Vitamin B schneller, als du denkst. Dafür würde man dir ne Prämie (Mobilitätsprämie) zahlen.

Ein Arbeitsamt gibts nicht mehr--- das ist jetzt die Agentur für Arbeit :wink:

Wenn du dich für Variante 2 entscheidest, (und inzwischen nicht selbst einen anderen Job findest) dann beginnt deine Arbeitslosigkeit am 1.10.23. Vorher ( ca. Juni) soll man sich dort --arbeitsuchend-- melden, damit die Agentur evtl. schon nach Jobs für dich suchen könnte.
Erst ab 1.10.23 würde man dein ALG berechnen und zahlen und vermutlich eine Eingliederungsvereinbarung/EGV abschließen. Vorher wird man eine sog. Potenzialanalyse machen, aus der hervorgehen soll, was du kannst, gemacht hast, wohin man dich uU vermitteln könnte.
Hin-und her-geschickt? Nö. Wenn man eine Einladung zu einem Meldetermin hat, kann man den rechtzeitig absagen, falls dieser Termin wirklich nicht passt. Dann gibts n neuen Termin.

Sanktionen gibts von einem ganz anderen *Amt*. Das wäre das Jobcenter--- das ist für dich überhaupt nicht zuständig. Dazu brauchst du dir bitte jetzt nicht irgendwelche (schrecklichen) Dinge reinziehen. ...ganz andere Baustelle.
Für dich ist die Agentur für Arbeit zuständig. Das ALG ist dann eine Versicherungsleistung, weil du X Jahre Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.

Du könntest deinen AG oder BR mal fragen, ob die Tr-G schon bekannt ist--- oder hat es sich schon im Flurfunk herumgesprochen? Wie viele AN sind denn überhaupt betroffen ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du könntest deinen AG oder BR mal fragen, ob die Tr-G schon bekannt ist--- oder hat es sich schon im Flurfunk herumgesprochen? Wie viele AN sind denn überhaupt betroffen


Hi, danke für die Antworten. 30 Leute sind betroffen. Uns wurde gesagt das die Transfergesellschaft einer der besten ist.

Ich war heute auf der Arbeit und habe mit dem Betriebsrat und mit jemanden von der Transfergesellschaft gesprochen. Ich werde wohl Variante 1 nehmen.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28141 Beiträge, 5133x hilfreich)

Zitat (von aykiz):
Ein Externes Unternehmen wird unsere Aufgaben machen.
Eine ganz verrückte Idee:
Du könntest dich nach der Entscheidung für Variante 1 und einiger Zeit in der Tr-G doch beizeiten bei diesem externen Unternehmen bewerben--- :smile:
Vermutlich würdest du nicht mit dem gleichen oder höheren Gehalt einsteigen können, aber du wärest eine versierte, erfahrene Mitarbeiterin, nicht zum alten Eisen gehörend, nicht lange raus aus dem Job...vielleicht sogar am gleichen Arbeitsplatz, nur eben mit einem anderen AG.

Eine Freundin hatte ein ähnliches Verfahren. Outsourcing der Abtl. X war geplant, aber leider scheiterte der Sozialplan und die gesamte Firma wurde verkauft, einige AN gingen dann mit Abfindung freiwillig, die meisten arbeiten unter neuem AG-Namen weiter wie zuvor.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
aykiz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
die meisten arbeiten unter neuem AG-Namen weiter wie zuvor.


ok das behalte ich im Hinterkopf.
Vielen Dank!

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