Hausverbot nach Kündigung?

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nachtmensch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot nach Kündigung?

Hallo Kollegen,

Bin ungefähr seit 10 Monaten in einem Mobilfunkunternehmen (Aushilfe) und seit September hatte ich auch dort mit der Ausbildung begonnen, da mir die Ausbildung aber nicht gefiel kündigte ich das Ausbildungsverhältniss und verließ das Unternehmen. Ich schrieb gemäß der tatsache das ich mich mit dem Vorgesetzten gut verstanden habe eine Kündigung( da ich ja noch in der Probezeit war musste ich dies nicht tun). Nun bekomme ich durch mehrere alter mitarbeiter mit das ich Hausverbot erteilt bekommen habe. Meine fragen ist:

Ist dieses unbegründete Hausverbot Rechtlich korrekt? Habe ich eine möglichkeit dies rückgängig zu machen (da ich selbst kunde bei diesem unternehmen bin)

Habe ich Recht auf ein Arbeitszeugniss?

Wie ich jetzt mitbekommen habe hat bis jetzt jeder ex-Mitarbeiter ein Hausverbot auf alle Shops nach seiner kündigung oben drauf bekommen

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Hasuverbot rechtens? Ja. AG hat hausrecht

Anspruch auf Arbeitszeugnis: Ja

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#2
 Von 
Nachtmensch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch unbegründetes Hausverbot?

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#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

quote:
Ich schrieb gemäß der tatsache das ich mich mit dem Vorgesetzten gut verstanden habe eine Kündigung( da ich ja noch in der Probezeit war musste ich dies nicht tun)


Doch, eine Kündigung musstest du sehr wohl schreiben. Hast du denn auch an deine Kündigungsfrist gedacht?

quote:
Auch unbegründetes Hausverbot?


Ist es denn unbegründet, oder hat der AG einen Grund genannt, der deiner Meinung nach nicht zählt?

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#4
 Von 
Nachtmensch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich eingehalten, da ich als Azubi eine 3 monatige Probezeit hatte haben beide Parteien die möglichkeit von heute auf morgen die stelle zu kündigen oder gekündigt zu werden ohne jegliche fristen.

Meiner meinung ist es unbegründet war einer der besten verkäufer in der Region, wie kann ich die sache am besten klären, über einen anwalt oder dabei belassen?

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#5
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Es gibt kein unbegründetes Hausverbot. DER AG hat Hausrecht auf seinem gelände und kann dir den Zutritt verwehren. Außerdem: Was willst du da noch?

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Frage erübrigt sich eigentlich von selbst.
Ein Betriebsfremder hat im/auf dem Firmengelände nichts zu suchen.

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#7
 Von 
Quidir
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Da wurd ich mal ganz schnell das Kundenverhältnis kündigen !

Ich könnts ja noch irgendwie einsehen, daß Nachtmensch Hausverbot in der Filiale, in welcher er eingesetzt war, erhält, aber gleich in allen ?

Nachtmensch, wie hoch ist denn die Mitarbeiterfluktation in diesem Unternehmen ? Die scheinen ja gut zu verdienen, wenn alle Ex- MitarbeiterInnen in allen Filialen Hausverbot bekommen ! Ganz abgesehen von der Mundpropaganda :augenroll:

LG

Quidir

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#8
 Von 
Nachtmensch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mitarbeiter funktion war Reines Verkaufen, Verträge an den Mann bringen. tja Vodafone hat da gut lachen

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#9
 Von 
Nachtmensch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt betriebsgelände, es ist halt in der City, also ein Reiner Shop. Ich kann mir nicht vorstellen wieso auf einmal ein Hausverbot entstanden ist..

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#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Nochmal: Vodafone kann dir einfach so den Zutritt verwehren. Das ist NICHT unbegründet - es braucht nämlich keinen Grund. Du lässt ja auch nicht Kreti und Pleti in deine vier Wände

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#12
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Hier sieht es so aus, daß die Ladengeschäfte einem großen Publikum als Einkaufs oder Informationsbasis gewidmet sind, so daß sich ein grundloses Hausverbot als unverhältnismäßig darstellen kann, sog Schikaneverbot.
Eine andere Frage ist die Kontrolle des Hausverbots.
Wenn Sie genug Zeit und Muße haben würde ich das mal durchfechten. Denkbar ist es aber, daß das Hausverbot so auszulegen ist, daß nur die Räume, die nicht dem Kundenbereicht dienen (Mitarbeiter-Aufenhaltsräume, MA-Toiletten etc) gemeint sind.

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#13
 Von 
AlDorado
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, Schikaneverbot hin oder her... Hausrecht bleibt Hausrecht, und Du wirst keinen Richter finden der Dir den Zugang zu diesem Laden zuspricht.. leider ist es häufig so dass man als ehemaliger MA Hausverbot bekommt.. Hintergrund: man möchte nicht, dass der ehem. AN evtl. Einsicht in Unterlagen hat die er bei einem neuen AG gegen seinen alten verwenden könnte... kann ich ehrlich gesagt verstehen...

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#14
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich glaube auch kaum, daß bei allen Läden von Dir jetzt Fotos aushängen.

Meide am besten den Laden, wo Du gearbeitet hast und wenn Du aber den Drang verspührst unbedingt bei diesen Betreiber etwas zu kaufen, da geh halt zu einem der anderen Läden.

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