Kündigung Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsantritt

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
yaso666
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsantritt

Hallo,
also ich habe folgendes Problem! Habe seit Anfang Januar eine Ausbildung, den Vertrag auch schon unterschrieben.
Nun hoffe ich aber auch noch auf andere Angebote, da ich mich noch bei anderen Firmen beworben habe. Bei denen habe ich aber erst die nächste Zeit einstellungstests etc.

Habe den Vertrag zur Sicherheit unterschrieben, damit ich wenigstens später nicht leer dastehe!

Kann mir jemand sagen, ob ich nun diesen Vertrag kündigen könnte, falls ich eine für mich bessere Ausbildung bekomme?
Habe in meinem vertrag nachgeschaut und da steht nichts zur Kündigung vor dem Ausbildungsantritt!!

Danke schonmal für eure Antworten!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yaso666
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Schade, dass sich keiner meldet...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, du wirst schon warten müssen bis jemand antwortet. Das ist hier keine (kostenpflichtige) Anwaltshotline, sondern ein Forum, wo freiwillig geantwortet wird.

Insofern keine Kündigung vor Vertragsbeginn im Vertrag ausgeschlossen ist, kann man auch vor Vertragsbegin kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yaso666
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

aber kann es nicht auch sein, dass das unternehmen schadensersatz fordert.

ich bin nur so verunsichert, weil mir jeder was anderes erzählt...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
aber kann es nicht auch sein, dass das unternehmen schadensersatz fordert.


Schaden wegen was? Wenn man rechtzeitig kündigt (insofern nicht ausgeschlossen vor Vertragsbeginn), wo soll da ein Schaden für den AG entstehen?

quote:
ich bin nur so verunsichert, weil mir jeder was anderes erzählt...


Sei mir nicht böse, wenn ichs so direkt sage: Das ist nun mal der Preis dafür, wenn man für umsonst irgendwo Infos bei Laien einholt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hi venotis, die Infos der Laien hier im Forum haben ein verdammt gutes Niveau, auch dank dir, stell mal das Licht nicht unter den Scheffel!!
Hab schon oft von RAen falsche Auskünfte erhalten, die Diskussionen hier führen fast immer zu einem rechtlich korrekten Ergebnis.

Dass man einen Vertrag vor Beginn der Vereinbarungen kündigen kann, halte ich nicht für einfach so möglich.
Dennoch sehe ich das hier so, dass der AG froh sein wird, wenn der Azubi ihm rechtzeitig Bescheid gibt, dass er nicht kommen wird. Es ist einfach nur fair, den AG rechtzeitig zu informieren. Da dürften kaum Probleme entstehen, ganz praktisch gedacht haben ja Azubis auch meistens kein Geld, um sie in Regress zu nehmen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo hamburgerin Danke fürs Lob ;) (*mir mal einrahm*), was ich hiermit zurückgebe (sagt man so, wenn man den Lobenden widerloben will?)

Ich wollt nur nicht die falsche Erwartung schüren, dass man mit den Infos aus einem Forum (ganz allgemein) unbedingt im Ernstfall jemanden beeindrucken kann ('Woher haben Sie das denn?' 'Aus nem Internetforum.' :augenroll: )

Aber bei ner Ausbildung dürfts eigentlich kaum ein Problem sein, wenn jemand dann doch nicht will. Ein anderer freut sich.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ich stimme hamburgerin zu. Die Kündigung vor Beginn ist auch nicht so einfach möglich. Aber in der Praxis geht es den Betrieben wie von ihr beschrieben: Kommt die Absage rechtzeitig, kann die Stelle anderweitig besetzt werden. Das ist gegenüber den Betrieben und anderen Lehrstellensuchenden ein faires Verhalten. Es gibt auch die negativen Fällen, bei denen ein Azubi am ersten Ausbildungstag einfach nicht erscheint. Das verleitet manchem Betrieb die Lust am Ausbilden und lässt andere Bewerber im Regen stehen.

Schadensersatzforderung kann ein Betrieb stellen: Wenn er für die Auswahl dieses einen Kandidaten z. B. ein aufwändiges Auswahlverfahren gestartet hat und/oder per Anzeige in einer Zeitung gesucht hat, könnte er den Bewerber auf Erstattung dieser Kosten verklagen. Ein unterschriebener Vertrag verpflichtet zum Antritt der Ausbildung.

Die verpflichtende Probezeit von mind. 1 Monat gibt dem Azubi aber die Möglichkeit, den Vertrag noch am ersten Ausbildungstag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Schon alleine deshalb wird kein Unternehmen darauf bestehen, dass der Azubi die Lehre antritt, wenn er nicht will.

1x Hilfreiche Antwort

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