Kündigung während Krankschreibung in Probezeit

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Asmodiline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Krankschreibung in Probezeit

Hallo,
ich brauche mal dringend Hilfe. In Kurzform:
Ich bin seit dem 12.4.2010 als Dementenbetreuerin in einer Seniorenresidenz (30 Std/ Woche) tätig. Habe, ohne das es überheblich klingen soll, wirklich gute Arbeit geleistet. War immer präsent, nie krank und auch nicht einen Tag Urlaub in Anspruch genommen. Tja, da in der Residenz ein Magen/ Darm- Infekt im Umlauf war, habe ich mich böse angesteckt und war insgesamt jetzt 10 Tage krank. Am letzten Tag meiner Krankschreibung wurde dann die Kündigung ohne Angaben von Gründen mit einer 14- tägigen Kündigungsfrist geschrieben und mir am 1. Tag nach Genesung "überreicht". Als Grund wurde mir der Folgende genannt... es könnte ja immer wieder mal passieren. Ganz toll, und zeitgleich wurde für mich, quasi für meinen Job, eine 400,-€ Kraft eingestellt. Nun meine Frage:
1. Ist die Kündigung rechtens?
2. Was ist mit meinem Urlaubsanspruch und wie hoch ist dieser?
Ich möchte meinem Arbeitgeber nichts Böses, lediglich mein Recht einfordern. Über aussagekräftige Antworten wäre ich euch sehr dankbar, denn ich bin wirklich platt.

LG Heike

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... kündigungen in der probezeit sind praktisch aus jedem grund möglich und in aller regel unangreifbar. zum urlaub siehe burlg. anspruch hast du urlaub für jeden vollen monat, was nicht heißt: kalendermonat. also wohl für vier monate, wenn ich richtig gerechnet habe (12. 8.) wieviel tage das sind, hängt von der verteilung deiner arbeitszeit auf die wochentage ab: 24 bei 6-tagewoch, 20 bei 5-tagewoche usw.

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#2
 Von 
Asmodiline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär,
besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Also mit dem Urlaubsanspruch bin ich mir sehr unsicher. Ich mußte 2x im Monat Samstag´s arbeiten. Was zählt nun???
Danke im Vorraus, Heike

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8091x hilfreich)

Was steht denn genau zum Urlaub im Arbeitsvertrag?


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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... also im wechsel anscheinend fünf und sechs tage. aufs jahr bezogen dann wohl 22 tage. bei vier monaten wirkt sich das dann nicht aus, da kaufmännisch gerundet wird. 22*4/12=7.333 20*4/12=6.666 .. gerundet immer 7 tage

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#5
 Von 
Asmodiline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi nochmals,
also im AV stehen 20 Tage, aber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gab es noch kein Samstagsdienst. Naja, okay, 7 Tage bleiben es ja so oder so. Aber im AV steht ebenso, das ich während meiner Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub habe. Wie verhält es sich denn damit? Bleiben die Urlaubstage, die eigentlich noch offen sind, davon unberührt?

Heike

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... in der probezeit kann man i.d.r. keinen urlaub verlangen (kein anspruch - wäre ja auch merkwürdig, wenn jemand in der probezeit mal eben vier wochen urlaub machen wollte. aber auch das gibt es, etwa wenn es wichtige gründe gibt oder der urlaub schon längst vorher gebucht wurde und das auch mit dem AG so vereinbart ist - dann verlängert sich die probezeit entsprechend).
d.h. alles in allem, dass der urlaub im normalfall aufgeschoben wird oder würde, aber da du ja in der probezeit gekündigt bist, ändert sich ja die voraussetzung. d.h. man muss dir den urlaub geben (du musst ihn beantragen), oder - wenn das aus betrieblichen gründen nicht gehen sollte - ausbezahlen.

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