Kündigung in der Probezeit....(Krankschreibung)

5. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit....(Krankschreibung)

Hi,
ich habe gestern am Freitag meine Kündigung eingeworfen. Ich bin aktuell noch in der Probezeit (14 tägige Kündigungsfrist) und habe aktuell noch 8,5 Tage Resturlaub und 12 Überstunden. Ich werde daher am Montag bereits dem Betrieb fern bleiben.

Nun das Interessante...am Freitag Abend habe ich mir unglücklich das Knie verdreht und der Doc. sagt es ist ein Meniskusriss...wie wirkt sich die Krankschreibung auf meine Kündigung aus ? Oder sollte man diese einfach überhaupt nicht mehr an den Arbeitgeber weiterleiten ?

Danke für Tips und Hinweise....

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das am Ende der Arbeitsvertrag noch Urlaub und Überstunden zu vergüten sind. Daher würde ich die Krankmeldung einwerfen.
Übrigens kannst du nicht einfach "daheim" beleiben, denn über Urlaub entscheidet der Chef. Wobei das jedem Chef eh recht ist.

Na ich hätte erst gekündigt wenn ich wieder gesund wäre.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
naklar kann ich einfach "daheim" bleiben da mein Resturlaub und meine Überstunden die Kündigungsfrist sogar mehr als abdecken.

Ich hatte ja eigentlich schon geschrieben das ich gündigt habe und ich mir erst danach das Knie verdreht habe....umgekehrt wäre das sicherlich einfacher gewesen....

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das spielt keine Rolle, solange du Angestellt bist, bist du auch gegen Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Das gilt auch im Urlaub.

Krankmeldung senden und gut.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

der Einwurf der Krankschreibung bedeutet dann auch das sich meine Kündigung nach "hinten" verschiebt ? (positiv : eine Woche mehr Geld...? )


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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

quote:
naklar kann ich einfach "daheim" bleiben da mein Resturlaub und meine Überstunden die Kündigungsfrist sogar mehr als abdecken.


Da irrst Du Dich. Das eigenmächtige Nehmen von Urlaub oder das eigenmächtige Abfeiern von Überstunden gilt als Arbeitsverweigerung. Das ist auch dann so, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist. und noch merh Resturlaub zur Verfügung steht, als Arbeitstage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Im Zweifel müssen Urlaub und Überstunden ausgezahlt werden.

Solltest Du also ohne Genehmigung des Chefs einfach von der Arbeit fernbleiben, weil Du der Meinung bist, Du könntest einfach so Urlaub nehmen, so kann Dir der AG deswegen fristlos kündigen.

Halbe Urlaubstage gibt es übrigens nicht.

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#6
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HH ...
...und was ändert das wenn der Chef mich fristlos kündigt ?? ...eigentlich nix für mich...Überstunden und Urlaub habe ich trotzdem ...
Ich bin ja noch in der Probezeit....(14 Tage Kündigungsfrist) und ich habe zum 01.01 bereits eine neue Anstellung ..( wo ich hoffentlich ohne Mobbing und Drohungen vom Chef arbeiten kann)




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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
und was ändert das wenn der Chef mich fristlos kündigt ??


Das könnte Schadenerstatzansprüche auslösen

quote:
Einwurf der Krankschreibung bedeutet dann auch das sich meine Kündigung nach "hinten" verschiebt




quote:
(positiv : eine Woche mehr Geld...? )


Er muss Urlaub und Überstunden vergüten.

Ich würde mich krank melden bis zu Kündigungstermin.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#8
 Von 
KATJA74
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

okay..dann gebe ich zur Absicherung die Krankmeldung ab....durch den Meniskusriss bin ich wohl eh ein paar Tage länger ausser Gefecht gesetzt :( ...schlechtes Timeing...

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