Kündigung Probezeit und Urlaub

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483690-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit und Urlaub

Hallo, ich bin mir eigentlich schon relativ sicher, wie die Antwort ausfallen wird, aber ich möchte mich quasi rückversichern.

Jemand arbeitet in einer religiösen Einrichtung, deren Arbeitsverträge sich auf AVR stützen, was so etwas wie ein Tarifvertrag ist. Dort steht in Anlage 14, §1 Abs. 6, (6) 1Der Erholungsurlaub kann erstmalig nach Ablauf von sechs Monaten seit Einstellung (Wartezeit) geltend gemacht werden.

Nun wurde dem AN innerhalb der Probezeit gekündigt, die Kündigungsfrist geht noch einen Monat länger als die Probezeit ist. Also zum Beispiel, der AN fängt am 01.08. an, die Probezeit endet somit am 31.01., die Kündigungsfrist endet am 28.02. Der Urlaub besteht aus 4 Wochen (20 Tagen). Umgerechnet stünde dem AN bis Ende Februar also 12 Tage zu.
Nun behauptet der AG, der Urlaub vom letzten Jahr sei verfallen. Aber nach dem § oben stand dem AN ja noch keiner zu während der Probezeit. Also kann der auch noch nicht verfallen. In den AVR steht weiter, dass wenn der Urlaub nicht im Urlaubsjahr genommen werden kann, verfällt er zum 30.04. Also stünde doch dem AN die gesamten 12 Tage zu, ohne Verfall, ist das richtig?

Noch eine kleine Nachfrage: wenn jetzt noch irgendetwas passiert, und der AN wird krank und kann diesen Urlaub auch nicht antreten, dann müsste doch für die Zeit der Krankschreibung die Lohnfortzahlung greifen und der Urlaub dann ausbezahlt werden?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
In den AVR steht weiter, dass wenn der Urlaub nicht im Urlaubsjahr genommen werden kann, verfällt er zum 30.04. Also stünde doch dem AN die gesamten 12 Tage zu, ohne Verfall, ist das richtig?


Ja, das ist richtig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb485060-68
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:

§ 622, Abs. 3, BGB :

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden".


Das Bürgerliche Gesetzbuch legt die Kündigungsfrist während der Probezeit auf 2 Wochen fest. Heißt wenn im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart war, ist diese ungültig, da sie gegen geltendes deutsches Recht verstoßen würde.
Somit endet das Arbeitsverhältnis 2 Wochen nach Aussprache/einreichen der Kündigung, jedoch spätestens zum Ende der Probezeit also zum 31.01.

Verbleibende Urlaubsansprüche bleiben hiervon allerdings unberührt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sprechen Sie die Arbeitnehmervertretung an, die kann helfen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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