Ich habe am 01.06.2004 eine neue Arbeit begonnen. Im Einstellungsgespräch wurde mit dem Arbeitgeber geklärt, dass ich vom 28.06.-17.07.2004 einen 3-wöchigen Urlaub nehmen möchte. Dies wurde genehmigt. Jedoch erhielt ich am ersten Urlaubstag meine Kündigung. Nun stellt sich der Arbeitgeber auf den Standpunkt, dass mir für die 2 Wochen im Juli kein Lohn zusteht. Desweiteren wurde durch ihn auf der "Meldung zur Sozialversicherung" und auf dem Arbeitslosengeldantrag meine Beschäftigung nur bis zum 30.06. eingetragen, obwohl ich erst zum 12.07. fristgerecht gekündigt wurde. Was kann ich tun, da mir einerseits mein Gehalt nicht gezahlt wird und andererseits für 2 Wochen im Juli keine Sozialleistungen abgeführt wurden ?
Kündigung während Urlaub in Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da hilft wohl nur noch der Gang zum Anwalt und evtl. eine Klage.
Mein Arbeitgeber hat den Urlaub, den er mir genehmigt hat, als unbezahlten Urlaub im Nachhinein bezeichnet (da mir für 1 Monat Arbeit anteilig keine 2 Wochen zustehen). Darf er das im Nachhinein, oder ist es sein Problem, wenn er mir den Urlaub bei der Einstellung genehmigt und mich dann vorzeitig (in der Probezeit) kündigt. Habe ich ein Recht, die 2 Wochen noch bezahlt zu kriegen ?
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Wenn der Urlaub ursprünglich als bezahlter Urlaub genehmigt wurde, dann kann der AG diesen nicht anschließend in unbezahlten Urlaub umwidmen.
Der AG wird den Urlaub bezahlen müssen.
Hat der Arbeitgeber wirklich bei Einstellung einem bezahlten Urlaub zugestimmt oder lediglich einer Freistellung von der Arbeit für die bereits gebuchte Urlaubsreise?
Ersteres kann ich mir nicht vorstellen, da dein gesamter Urlaubsanspruch für dieses Jahr nicht so hoch wäre.
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