Wie ist eigentlich die Rechtslage bei folgendem Problem, oder besser gesagt, wie muß ich mich verhalten. Auf Grund, das der LKW defekt ist (mehrere Tage), muß ich Urlaub einreichen, obwohl ich um eine Reservearbeit (welche nicht vorhanden ist) ersucht habe und somit meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt habe. Da ich vor habe, den Arbeitsplatz zu wechseln (nach anderhalb Jahren in der Firma, eventuell ab 1. März), aber der neue anteilige Urlaub auf Grund der genannten Tatsache bereits überzogen ist, stellt sich die Frage, kann der Arbeitgeber mir deshalb etwas berechnen (Lohnabzug, etc.). Was kann also passieren?
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Zwangsurlaub!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
es handelt sich um einen klassischen Fall von Annahmeverzug nach § 615 BGB
es liegt im Betriebsrisiko des AG, wenn er dir keine Arbeit anbieten kann, d.h. er muß trotzdem den Lohn weiter zahlen
du "musst" dafür auch keinen Urlaub einreichen
das wäre sogar für dich ungünstig,
denn wenn du einen Urlaubsantrag einreichst, kannst du schlecht im Gegenzug "Annahmeverzug deiner Arbeitskraft" geltend machen
also : nachweisbar die Arbeitskraft anbieten, keinen Urlaub einreichen, und den fehlenden Lohn im Endeffekt vor dem Arbeitsgericht einklagen, falls der AG nicht bezahlen will, wonach es ausschauen dürfte............
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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"
.... wenn du gleichwohl "Urlaub" machst, kann der AG dir deswegen nichts einbehalten, auch wenn du die dir zustehenden Urlaubstage überschreitest, käme also in etwa einer Freistellung gleich.
Wäre also gehupft wie gesprungen - nach Streit riecht es dennoch.
-- Editiert :blaubär: am 30.01.2013 15:34
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das Problem wäre nur, daß eine Vergütung für Urlaubstage, die man selbst beantragt, aber eigentlich gar nicht mehr hat, obwohl sie der AG "genehmigt" im Gegensatz zu Annahmeverzug kaum einklagbar wäre
indem der AG einen Urlaubsantrag verlangt, will er ja gerade diesen Annahmeverzug umgehen
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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"
Zuviel gewährter Urlaub führst nicht zu Rückerstattungsansprüchen des AG; aber der Fragesteller kann damit rechnen, dass der AG das evtl. gleichwohl versucht.
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"Auf Grund, das der LKW defekt ist (mehrere Tage), muß ich Urlaub einreichen..."
[color=red]Nein, das müssen Sie nicht.[/color]
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Auf gar keinen Fall ein Urlaubsgesuch stellen. Hingehen, Arbeit anbieten. Und wenn er nach Hause geschickt wird, ist das die Angelegenheit des Arbeitgebers, nicht seine!
wirdwerden
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