Hi,
folgendes Problem:
An einer Grundstücksgrenze steht eine Garage (seit ca 20 Jahren ++), Länge 7m.
Hinter dieser Garage wird ein überdachter Überstand gebaut, direkt angschließend, aus Holz, Länge 9m, gleiche Höhe wie Garage, am höchsten Punkt 2.50m.
==> Insgesamt eine Länge von 16m.
Problem: Soweit mir bekannt nur 9m erlaubt.
Die Nachbaren (2 verschiedenen) der angrenzenden Grundtücke wurden vor dem Bau des überstandes gefragt. Beide hatten nichts dagegen. Schriftliche Einverständnis ist vorhanden.
Von anderen Grundstücken ist der Überstand so gut wie gar nicht einzusehen, da auf der anderen Seite Bäume / Sträucher diesen verdecken.
Der Überstand steht seit 3 Monaten dort, keine Beschwerde bisher.
Vor kurzem wurde auf der Garage eine Solaranlage installiert im Zuge einer Heizungserneuerung. Ein Nachbar (anonym ...) hatte gegen die Solaranlage Bescherde eingelegt. Der Beamte der Bauamts (oda so :P) kam daraufhin und besichtigte diese, gab damit keine Probleme, war alles legal. Nur sah er auch den überdachten Unterstand hierbei. Gestern wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass dieser nicht erlaubt sei. Dass, die Nachbarn nichts dagegen haben, interessierte den Beamten nicht. Eine schriftliche Baubeseitigungsanordnung wird wohl die Woche folgen. Allerdings wurden 4,5m zugestanden. Also nur die Hälfte des Daches des Unterstandes müssten entfernt werden.
Meine Frage wäre nun, ob man dagegen erfolgreich klagen könnte (erstma Widerspruch). Nachbarn haben nichts dagegen.
Und außerdem, ob bei einer Klage, dass bereits zugestanden wieder aberkannt werden könnte.
mfg,
Ska55
Überdachter Unterstand an Grundstücksgrenze
kann keiner helfen ??
Es ist zunächst einmal offensichtlich, dass es sich um einen Schwarzbau ohne Baugenehmigung handelt und eine eventuelle Abrissverfügung damit zu Recht ergehen würde.
Auf die zugestandenen 4,5m hast Du aus meiner Sicht auch keinen Anspruch.
Die Nachbarn müssen dem Bau nicht nur zustimmen, für eine Genehmigung wäre wohl auch die Eintragung einer Baulast für die Nachbargrundstücke notwendig.
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Deinen Überstand kannst du auch als Carport betrachten.
An der einen Grenze ist die Länge von 9 m zulässig an der anderen die Länge von 6 m. Also ist insg. 15m zulässig, aber eben geteilt.
Mehr geht nicht, das ist Gesetz.
maßgeblich ist §§ 11 BauO-NRW, dort der Abs. 11:
Zitat:
(11) In den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandfläche sind zulässig
1. an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0 m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5 m Höhe sowie Gebäude mit Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m²; die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten,...
Vielleicht hilft dir auch der § 65 I Nr. 1 NRWBauO, hier wird der Bau von Gartenhütten beshcrieben.
Vielleicht ist einen Kombination beider Dinge möglich. Zum einen die Garage mit 9m Länge, und dahinter die Genehmigungsfreie Gartenhütte mit den restlichen Metern.
Einfluss hat auch noch der jeweilige B-Plan für dein Grundstück. Weiter solltest du § 1 NachbarrechtsGNRW nachlesen.
Leider kann ich die nicht mit Sicherheit sagen, ob das möglich ist. Daher solltest du auf jeden Fall mit dem Mann vom Amt sprechen.
Ein Bekannter hatte das gleiche Problem, er konnte auch das Dach entfernen. Dann wurde kontrolliert. Ob er es heute wieder drauf hat, weiß ich nicht.
Viel Glück Gast
danke
Und jetzt?
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