Hab da mal ne Frage an euch;
wenn man einen Pflichtteil einklagen will, gibt es dann immer eine Gerichtsverhandlung? Wenn ja muß man dabei sein?
Oder wie funktioniert das Ganze wenn man seinen Pflichtteil nicht automatisch bekommt.
L.G.
kuebi100
-----------------
""
Anwesenheitspflicht vor Gericht?
Das Pflichtteilrecht besteht nie automatisch, der Pflichtteilberechtigte muß seine Pflicht erst anfordern (dazu gehört manchmal abwarten und fristsetzung...etc).
Sollte die Auszahlung unnötig lange dauern oder abgelehnt werden, erst dann kann man seine Pflichtteil einklagen, da sonst tritt die Verjährung nach 2 Jahren.
Gerichtlich wird mit Sicherheit mindesten eine Verhandlung geben indem die Anwesenheit der Parteien angeordnet.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Das Pflichtteilrecht besteht nie automatisch <hr size=1 noshade>
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht gem. § 2317 BGB grundsätzlich mit dem Erbfall; ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, kann er allerdings unter den in § 2331 a BGB genannten Voraussetzungen Stundung verlangen.
quote:<hr size=1 noshade>da sonst tritt die Verjährung nach 2 Jahren. <hr size=1 noshade>
Nein. Gemäß § 2332 BGB verjähren Pflichtteilsansprüche in drei Jahren.
-- Editiert am 25.09.2009 07:49
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ansonsten kommt es darauf an, ob bereits Kenntnis über den Nachlasswert besteht. Ist das nicht der Fall, müsste erst einmal Auskunftsklage erhoben werden.
-----------------
""
Hallo Boudicca,
wie ist das denn mit der Auskunftklage.Sind die teuer oder kann ich mich da auch alleine an z.B. das Amtsgericht wenden oder was muß ich machen und an wen muß ich mich wenden?Es geht warscheinlich nich um mehr als 10000€. Da muß ich schon überlegen ob sich das denn lohn.
vielen Dank im vorraus
kuebi100
-----------------
""
Das hängt vom Streitwert ab. Das Gericht kann den Wert nach freiem Ermessen festsetzen, wird sich aber wohl an dem zu erwartenden Pflichtteilsanspruch orientieren.
Bei einem Streitwert von 10.000,00 € würde der von dir zu zahlende Gerichtskostenvorschuss 588,00 € betragen.
Übrigens ist bei einem Streitwert über 5.000,00 € das Landgericht sachlich zuständig; dort herrscht Anwaltszwang.
Die Kosten des Rechtsstreits und auch deine Anwaltskosten hat letzten Endes die unterliegende Partei zu tragen.
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf Erbrecht spezialisiert ist.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Muß ich das folgendermaßen verstehen?Ein Wohnhaus das vererbt wird an die Ehefrau ist ungefähr 80.000€ Wert. Ich habe als einziges Kind einen Pflichtteilsanspruch,der wäre ja dann 10000€.Und dann geht das Gericht davon aus dass ich von den 10000 nur 2500€ bekomme? Dann lohnt sich der ganze Ärger ja wohl nicht.Denk ich so.
L.G.
kuebi100
-----------------
""
--- editiert vom Admin
quote:
Und dann geht das Gericht davon aus dass ich von den 10000 nur 2500€ bekomme?
Nein. Guenters Ausführungen beziehen sich auf die Festsetzung des Streitwertes, aus dem die Gerichtskosten berechnet werden.
-----------------
""
O.K.
Danke für die Informationen.Ich werd einen Anwalt beauftragen und wohne im Postleitzahlengebiet 52.Gibts da einen den ihr empfehlen könnt?Geht das auch größtenteils übers Internet? Das wäre für mich sehr praktisch.
Auf jeden Fall vielen Dank.
kuebi100
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Daaaaaaaaaaanke!!!!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten