Eigentumsverhältnisse nicht genau im Grundbuch eingetragen

21. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
mann1957
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsverhältnisse nicht genau im Grundbuch eingetragen

Hallo, guten Tag,

meine Frage ist: Vor ca.3 Jahren verzichtete ich zu Gunsten meiner 2 Söhne auf das Erbe meines Vaters. Ich war damals in einer finanziell belastenden Situation und wollte das Vermögen erhalten. Mein Anwalt hat mir dann bestätigt, dass es durchaus möglich ist, so zu handeln, das sei keine Straftat.
Soweit ist das alles auch gut verlaufen, meine Stiefmutter hat 50% des Vermögens meines Vaters bekommen, meine Schwester 25% und meine 2 Söhne jeweils 12,5%.
Dann existiert da noch eine unbelastete Eigentumswohnung, Eigentümer mein Vater, aber während der Ehe (vor ca.30 Jahren) gekauft. Irgendwann hat mein Vater meiner Stiefmutter dann mal lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, steht auch im Grundbuch.
Nach dem Erbe sind dann automatisch meine Schwester, meine beiden Söhne und natürlich meine Stiefmutter als Eigentümer automatisch ins Grundbuch eingetragen worden.

Grundbucheintrag ist : laut Erbschein, nach Punkt xy(nämlich Wohnrecht), meine Stiefmutter, dann folgen die drei weiteren Namen, nach Punkt soundso.....
Es ist keine Aufteilung eingetragen.

Jetzt will unsere Stiefmutter die Wohnung verkaufen. Seit dem Tod meines Vaters redet sie kein Wort mehr mit uns, hat das mit dem Erbe noch so grade hinbekommen, wollte aber zuerst diverse Sparbücher nicht rausrücken, man musste ihr dann moralisch drohen - ist sehr traurig, nachdem man diese Frau 40 Jahre "Mutti" genannt hat - aber ist so. Sie hat schon früher Gelder meines Vaters veruntreut, Schulden gemacht, darum hat mein Vater sie damals auch nicht als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

Vom Verkauf der Wohnung haben die Erben auch nur vom Immobilienmakler erfahren, der muss ja die anderen Eigentümer informieren. Unsere Stiefmutter kauft sich in ein Seniorenstift ein.

Jetzt möchte ich wissen, wenn die Eigentumsverhältnisse nicht genau im Grundbuch eingetragen sind, ob dann nicht das Ganze durch 4 geteilt wird????
Das würde dann nämlich bedeuten, dass meine Söhne 50% des Erlöses bekämen.
Von unserer Stiefmutter erben wir nichts, die ist juristisch eine Fremde für uns und würde im Todesfall das von unserem Vater erwirtschaftete Vermögen (sie hat nichts dazu beigetragen), an ihre Geschwister oder Neffen/Nichten weitergeben.
Ich finde das jetzt unfair - und insofern wär es für mich persönlich nur legitim, wenn der Grundbucheintrag zu unseren Gunsten - nämlich 75%- geltend wäre.

Für mich ist ein notarieller Grundbucheintrag bindend.

Oder kann man sich dann auf Erbschein berufen? Ich habe nur gelesen, dass im Grundbuch die Verhältnisse der Eigentümer zueinander eingetragen werden MÜSSEN. Das sagt aber nichts aus, was Aufteilung betrifft.

Wird das jetzt durch 4 geteilt, oder kann die Ehefrau meines verstorbenen Vaters ihre Ansprüche auf 50% trotzdem geltend machen? Verarmen wird sie nicht mit der Rente meines Vaters und ihrem Vermögen. Insofern würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (bzw.meine Söhne).

Grüße von hier.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1984 Beiträge, 1542x hilfreich)

Der Anteil an den Immobilien ist durch die Erbfolge festlegt, nicht durch die Anzahl der im Grundbuch eingetragenen Namen.

Aber wenn die Stiefmutter unbedingt verkaufen will, während man selbst an einem Verkauf kein Interesse hat, dann kann man ja der Stiefmutter ein Angebot für ihren Anteil machen...

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#2
 Von 
mann1957
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mal einen Mietvertrag mit Inhalt, nach 3 Jahren Staffelmiete.
Das passte mir nicht so wirklich, weil die Miete eh schon heftig war. Dann ging ich zum Mieterbund und die haben mir gesagt, ich müsse nicht mehr bezahlen, weil mein Vermieter genau im Mietvertrag hätte eintragen müssen, wie viel ich zu welchem Datum zu zahlen hätte. Hat der nicht gemacht und ich musste nie mehr zahlen.
Das nur dazu, wie Verträge wirksam sein können.
Und ein Grundbucheintrag ist immer notariell beglaubigt -kein profaner Mietverrtag.
Ohne Notar ist man da eh allein - ich wollte auch nur wissen,ob hier jemand ähnliche Erfahrungen hat.

Am Ende bemühe ich einen Notar - und wenn hier einer liest, der Chancen erkennt, darf der sich gern bei mir melden und verdient.

Wir sind alle keine Juristen und im Grunde völlig unwissend. Aber das ist auch immer eine Chance.....

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 169x hilfreich)

es stehen 4 Eigentümer im Grundbuch??
einer will verkaufen
wer hat zugestimmt?




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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

quote:
Ich habe nur gelesen, dass im Grundbuch die Verhältnisse der Eigentümer zueinander eingetragen werden MÜSSEN.


Das ist bei einer Erbengemeinschaft nicht der Fall. In dem Fall werden alle Personen der Erbengmeinschaft ohne Nennung ihres Anteils in das Grundbuch eingetragen.

Der anteilige Anspruch laut Erbschein wird dadurch nicht beeinflusst. Es bleibt dabei, dass Deine beiden Kinder je einen Anteil von 12,5% erhalten.

Verkauft werden kann die Immobilie übrigens nur dann, wenn alle Erben den Kaufvertrag unterschreiben. Wenn man sich mit der Stiefmutter gerne streiten möchte, dann weigert man sich einfach, den Kaufvertrag zu unterschreiben.

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