guten tag,
herr a ist mitglied einer erbengemeinschaft, die noch nicht auseinandergesetz worden ist und aus 4 personen besteht. leider sind die erben derart zerstritten, dass sie keine einigung erzielen können. nun hat a auch noch das problem, dass er private schulden hat und deshalb fürchten muss, dass sein erbteil gepfändet wird, ehe er zu einem kompromiss mit den miterben kommen kann, um die schulden selbst begleichen zu können. im falle einer pfändung wäre nämlich davon auszugehen, dass die miterben eine verfügung durch den gläubiger blockieren würden, wodurch dieser die teilversteigerung oder sogar den verkauf von a´s erbteil veranlassen könnte. a möchte aber nicht, dass sein erbteil in höhe von 70.000€ aufgrund einer forderung in höhe von 2000€ unterhalb dessen wert veräussert wird. zumal die miterben ihr vorkaufsrecht ausüben könnten und den erbteil so vielelicht sogar für 2000€ bekämen und a leer ausgehen würde. daher erwägt a, seinen bekannten darum zu bitten, eine erfundene forderung gegen ihn titulieren zu lassen, um einem gläubiger zuvor kommen zu können.
folgende frage: kann a nun selbst seinen erbteil durch einen bekannten mittels einer erfundenen forderung pfänden lassen, um den zugriff von gläubigern vorerst zu verhinden, bis das Erbe
auseinandergesetzt worden ist?
viele grüsse
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durch pfändung erbteil schützen?
15. Februar 2013
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Frage vom 15. Februar 2013 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
durch pfändung erbteil schützen?
#1
Antwort vom 15. Februar 2013 | 21:39
Von
Status: Student (2025 Beiträge, 1552x hilfreich)
Warum so kompliziert? Leih dir doch vom Bekannten die 2000 Euro und zahl den Gläubiger aus. Der Bekannte muss dann keine Forderung erfinden, um eine Pfändung zu veranlassen...
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