Brief von GFKL - Proceed Collection Services GmbH erhalten

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
neo2015
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Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Brief von GFKL - Proceed Collection Services GmbH erhalten

Hallo, ich habe heute ein Brief von GFKL - Proceed Collection Services GmbH erhalten, das ich sie in äußert dringlichen Angelegenheiten kurzfristig Anrufen soll und mich mit ihrem Callcenter in Verbindung setzten soll!


Mit einer Inkasso Nr. und die Gläubigerin sei Quelle Gmbh und eine Ehemaligen Kto.-Nr.! Mehr steht nicht in diesem Brief!!!

1. Ich habe 2003 – 2004 da mal ein Bett gekauft und nach Lieferung das Bett per Überweisung sofort bezahlt und auch nie wieder da etwas bestellt etc. und habe auch nie wieder was von denen gehört bis heute 03.09.2015!!!

Ich konnte jetzt nicht schlafen weil mich dieser Brief doch Interessiert und habe einfach mal Gegoogelt man hört und liest ja viel von solchen Inkasso Abzocker Mahnbriefe Briefe usw. ! So bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und viele Beiträge gestoßen die mich noch mehr skeptisch machen und auch verunsichern wie ich mich verhalten soll, da man in diesem Schreiben keine genauen Angaben gemacht hat um was es sich handelt usw. !

Nun meine Frage:

Wie soll ich mich jetzt verhalten da anrufen und nachfragen um was es geht oder soll ich diesen Brief ignorieren und abwarten ob noch ein schreiben kommt!?

Wäre super wenn man mir einige Tipps geben könnte, soll ich zur Verbraucherzentrale gehen mit dem Brief oder direkt zu einem Anwalt gehen mit dem Brief ???

Mfg

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18 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man telefoniert niemals nie nicht mit Inkassos. Ausschließlich schriftlich kommunizieren, damit man auch was an der Hand hat, was nachweisbar ist.

Solange du nicht weißt, was Sache ist, brauchst du weder zur Verbraucherzentrale noch zum Anwalt. Zuerst Sachaufklärung, das kann man auch selbst. Ich würde denen schreiben:

"Wertes Inkasso. Ich bestreite, dass es eine Quelle-Forderung gegen mich gibt. Zudem verweigere ich jeglichen telefonischen Kontakt. Wenn es etwas gibt, schreiben Sie mich an. Vergessen Sie dabei nicht folgendes vorzulegen: Vollmacht des Insolvenzverwalters im Original, Vertragskopie, Rechnungskopie und Mahnungskopie, Zustellnachweis von Rechnung und Mahnung, Sämtliche Informationen gemäß §11a RDG . Ich werde dies dann prüfen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Ich behalte mir vor, ihren Verstoß gegen §11a TDG beim Aufsichtsgericht anzuzeigen."

Bist du damals umgezogen? Hast du noch die Kontoauszüge?

-- Editiert von mepeisen am 04.09.2015 07:49

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#2
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, Nein ich wohne hier seit ca. 12-13 Jahren, habe keine Konto auszüge mehr aus dem Jahr 2003-2004. Da ich den Artikel bezahlt hatte und nie wieder dort etwas gekauft habe und jetzt nach ca. 11 - 12 Jahren kommt aufeinmal so ein Brief!

Mfg

-- Editiert von neo2015 am 04.09.2015 10:15

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK, wenn du nicht umgezogen bist, dann gab es vermutlich auch keinen Titel (gelber Brief vom Gericht). Deswegen hatte ich gefragt. Ich würde die wie gesagt auffordern, dir Details zu benennen. Parallel könnte man sich schon mal beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren wegen Verstoßes gegen besagten §11a RDG .
Dann mal abwarten, ob sie sich mit irgendwelchen Ausreden herauswinden (dann war es eine "versehentliche" Personenverwechslung oder ob irgendwas kommt, was Substanz hat.

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#4
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, hatte noch nie was bekommen....das ist das erstemal das ich was von denen bekommen habe. Ich werde am Montag per einschreiben die Aufforderung zusenden, haben noch Urlaub bis Montag (habe keinen eigenen Drucker, anschaffung lohnt sich nicht bei wenig oder keinem Papierkram). Fand es halt merkwürdig das jetzt nach ca. 11 - 12 Jahren kommt aufeinmal so ein Brief kommt, können heute nach ca. 11 - 12 Jahren aufeinmal ansprüche geltend gemacht werden!? Ich habe in die Nacht jede menge sachen gelesen von Verjährungfristen usw. verfällt da nicht nach solanger Zeit auch anspruch auf irgenwelche Beträge oder so ? Habe das gekaufte Bett auch seit Jahren nicht mehr. -_-

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
können heute nach ca. 11 - 12 Jahren aufeinmal ansprüche geltend gemacht werden!?

Üblicherweise nicht, denn solche Forderung sind (wenn es keinen Titel gibt) nach 3 Jahren zum Jahresende verjährt.
Du brauchst da nicht mal beweisen, es bezahlt zu haben.
Aber einen Schritt nach dem anderen. Kläre erst mal auf, was die wollen und wie sie das begründen und dann siehst du weiter.

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#6
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay, wie gesagt habe ich die Nacht viel gelesen usw. und das Schreiben geht am Montag per einschreiben raus, Danke für Unterstützung …!

Mfg

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#7
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe heute eine Antwort von meinem 04.09.2015 erhalten und mich trifft fast der Schlag ins Gesicht!!! Bin über die Unterlagen erstmal drüber geflogen und kann es nicht glauben!

- ein Vollsteckungsbescheid aus dem Jahr 2004

- Vollmacht des Insolvenzverwalters im Original, wurde mir nicht zugesendet sondern eine
Kopie die Ausgestellt wurde 2013 (Stempel schlecht leserlich)

- Die Rechnung von 2004 bis 2015 mit allen zinsen und Prozenten aus den Letzten Jahre bis heute!!!

In der Rechnung wurde nicht mal aufgeführt was ich gekauft haben soll und es sind keine Lieferunterlagen (Auftragsnummern, Artikel, Kaufrechnungen mit Datum usw. oder keine Auftragsunterlagen mit meiner Unterschrift) enthalten! In der Forderung steht vom 31.12.2003 wegen Warenlieferung und ab 01.02.2004 Fällige Hauptforderung losging. Werde daraus nicht schlau!

Bis zum 04.09.2015 hatte ich nichts davon gewusst, kein Anwaltsschreiben keine Rechnung gar nichts was soll ich tun?

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vieles an Zinsen dürfte verjährt sein

Gib mal Infos zu Deinem finanziellen Status
(Verh ,kids , andere Schulden , et pp )

Zitat:
- ein Vollsteckungsbescheid aus dem Jahr 2004
warum ist DEINER Meinung nicht vollstreckt worden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Vollstreckungsbescheid ging auch wirklich an deine korrekte Adresse, unter der du damals auch gewohnt hattest?

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#10
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, kurze Zusammenfassung ich habe gestern das erste Mal davon gehört das ein gegen mich ein Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2004 vorliegen tut. Bis heute war nicht einmal ein Gerichtsvollzieher hier mit irgendwelchen Forderungen. Es wurden mir keine Rechnung noch Lieferbescheide mitgeschickt nur eine von der Inkasso aufgeführte Rechnungsliste, keine Unterlagen was Gekauft wurde und wer dafür unterschrieben haben soll.

- Habe ich Anspruch auf diese Unterlagen (Vertragskopie mit meiner Unterschrift, Rechnungskopie mit meiner Unterschrift und Lieferscheine der Ware mit meiner Unterschrift)? Um nachzuprüfen in welchen Tagen die Sachen geliefert worden sind und normal muss ja jemand dafür unterschreiben oder nicht?

- ist ein Vollstreckungsbescheid ein Titel? Bis heute habe ich keine Forderungen noch war ein Gerichtsvollzieher hier!


Besonders seltsam finde ich das genau in diesem Zeitraum 2002-2004 Waren gekauft wurden in denen ich Beruflich oft Wochen oder Monate lang nicht zuhause war und auch mehrere Wochen im Ausland war, hatte die Wohnung nur wegen der Meldepflicht und ich nicht Wusste ob ich in diesem Bundesland bleiben würde hatte bis 2004 soweit auch keine Möbel oder große Anschaffung gemacht bezahle eigentlich immer alles Bar!

- Die §§ 491-504 BGB gelten; Effektiver/anfänglich eff. Jahreszins 14,470% steht so im schreiben!

Was habe ich für Möglichkeiten mich zu Wehren (Anwalt, Anzeige erstatten) ? Das ist das erste Mal das ich mit so was zutun habe! Habe hier schon viele Sachen gelesen aber möchte als leihe keine Fehler machen und das auf sich beruhen lassen.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ein MB bzw VB geht nicht so leicht unter
Beides wird förmlich zugestellt und ist nicht mit Werbung zu verwechsen
Du bist nicht umgezogen
Hat jemand die Post abgefangen ?


Wie ist Deiner meinung nach der score bei Dir ?
Bestehen andere schulden und falls ja tituliert

Ansonsten wäre der Gang zum Fachanwalt kein Fehler

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#12
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe bei der Inkasso die fehlenden Unterlagen die man nicht mitgeschickt hat heute angefordert per einschreiben:

Ob ein Titel von Quelle gegen mich vorliegt, wenn kein Titel gegen mich vorliegt muss ich dann trotzdem zahlen? Ich habe mal bisschen Gegooglet (Wikipedia) Quelle ist 2009 insolvent gegangen wenn ein Titel vorliegen sollte ist der Titel übertragbar auf dritte? Sollte nicht der Insolventverwalter mich nicht anschreiben statt die Inkasso die mir beim ersten schreiben überhaupt keine Auskunft mitteilen wollte im ersten Brief und wollten nur das ich da anrufe!!! Habe etwas Über Verjährung gelesen wenn kein Titel vorliegt Verjährt der Vollstreckungsbescheid nicht?

Habe auch die Rechnungen der Artikel Angefordert, Lieferunterlagen usw. was mir nicht mit gesendet wurde trotz Anforderung damit ich feststellen kann ob und wann die Ware geliefert wurde und wer Unterschrieben hat. War ja echt selten oder nie da, war die Woche oder auch Wochenenden in einem Bundesland Beruftätig. Ich wohne in einem mehr Familienhaus in dem ich seit 2002-2015 bis jetzt Wohne mit seinen verschiedenen Mietparteien wo man täglich ein und ausgehen tut und auch die Hauseingangstür nicht verschlossen ist weil es sich auch um den einzigen Notausgang handelt. Somit ist es auch möglich so an die Briefkästen zukommen oder von außen auch rein zugreifen und so kann man auch an meine Post oder Briefe heran kommen ich habe auch ständig Post von Nachbarn oder von Fremden Leuten Briefe in meinem Briefkasten von fremden Namen mit der Adresse drauf und das man es nicht bestätigen kann ob die wirklich hier wohnen oder nicht und an diesem Mehrfamiliehaus hatten wir über 10 Jahre keine Hausnummern dran die wurde erst 2015 angebracht. Die Hausefassade wurde in den letzten Paar Jahren komplett nur gedämmt und auch neu gestrichen. Wenn die unterlagen da sind kann ich die Daten Prüfen lassen das da was nicht stimmt!

Ein MB bzw. VB liegt mir nicht vor außer die eine mit gesendete Kopie von der Ik, werde von dem Gericht wo angegeben wurde Anfordern.

Nein, habe keine Anderen dinge laufen, bin auch immer Bar Zahler habe soweit keine großen Unkosten!

Wenn die Inkasso die fehlenden Unterlagen mir zusendet hat, werde ich einen Anwalt hinzuziehen.

Meine fragen:

1. Quelle ist 2009 insolvent gegangen wenn ein Titel vorliegen sollte ist der Titel übertragbar auf dritte? Sollte nicht der Insolventverwalter mich nicht anschreiben statt die Inkasso die mir beim ersten schreiben überhaupt keine Auskunft mitteilen wollte im ersten Brief und wollten nur das ich da Anrufe! Sollte kein Titel vorliegen muss ich trotzdem zahlen?

2. Habe etwas Über Verjährung gelesen wenn kein Titel vorliegt Verjährt der Vollstreckungsbescheid nicht?


-- Editiert von neo2015 am 24.09.2015 00:24

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wenn kein Titel gegen mich vorliegt muss ich dann trotzdem zahlen?

Kommt auf einige Begleitumstände an. Wenn es nie einen Ratenzahlungsvertrag gab, gab es nie ein Darlehen und dann ist die Forderung ganz grundsätzlich verjährt. Zudem hast du in diesem Fall auch sowieso Anspruch auf eine Kopie der Vertragsunterlagen...
Wenn es einen Ratenzahlungsvertrag gibt, kann man das ggf. als Darlehensvertrag ansehen und sofern damals korrekt gemahnt wurde (dafür sind die aber beweispflichtig vor Gericht, was nur schwer möglich sein wird), greifen zehn Jahre Hemmung und dann wäre es eventuell noch nicht verjährt.

Zitat:
Ich habe mal bisschen Gegooglet (Wikipedia) Quelle ist 2009 insolvent gegangen wenn ein Titel vorliegen sollte ist der Titel übertragbar auf dritte?

Ja ist er. Aber wie du richtig recherchiert hast, muss es irgendeine Form von Bestätigung des Insolvenzverwalters gegeben haben. Das heißt: Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, den Titel zu verkaufen. Er müsste aber dann umgeschrieben werden.

Ansonsten: Vollstreckungsbescheid = Titel = 30 Jahre Verjährungsfrist.

Zitat:
Habe auch die Rechnungen der Artikel Angefordert, Lieferunterlagen usw. was mir nicht mit gesendet wurde trotz Anforderung damit ich feststellen kann ob und wann die Ware geliefert wurde und wer Unterschrieben hat

Muss nicht vorgelegt werden, wenn ein VB vorliegt. Das ist unglücklich aus deiner Sicht aber "sonst könnt ja jeder kommen und einfach Dinge behaupten..."
Natürlich mag einer der Mieter deine Abwesenheit böswillig ausgenützt haben. Vielleicht lief auch bei deinem Bett etwas schief. Aber ohne handfeste Beweise kommst du nicht weiter an dieser Front.

Ich würde zunächst auf einer Einzelvollmacht des Insolvenzverwalters bestehen. Einer mit deinem Namen drauf,


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#14
 Von 
neo2015
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Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie gesagt ich habe bis zum Brief vom 04.09.2015 nichts davon gewusst, bis heute war auch kein Gerichtsvollzieher hier oder habe sonst irgendwelche schreiben erhalten wegen Quelle erhalten!

Ich habe nie einen Ratenzahlungsvertrag gemacht oder unterschrieben habe deswegen habe ich diese Rechnungs und Lieferunterlagen angefordert weil ich davon ausgegangen bin das jemand die Waren Unterschrieben haben muss um sie entgegen zunehmen. Ich habe noch aus diesem Zeitraum meine Kompletten Arbeitsunterlagen auch beglaubigte Unterlagen mit meiner Unterschrift damit es auch möglich wäre zu beweisen das das nicht meine Unterschrift wäre oder ist und auch aus diesem Zeitraum hervorgeht das ich über Wochen hinweg nicht mal in diesem Bundesland war oder auch Bundesweit und auch zeitweilig im Ausland tätig war.

Ich habe bis heute keine Ratenverträge getätigt (außer Strom, die Monatliche Abschlagszahlungen) usw. was anfällt zum Leben.

Das Bett habe ich nach der Lieferung direkt bezahlt (es waren glaub ich keine 300 euro) und weil ich nichts mehr dort gekauft habe etc. habe ich die Rechnung auch nicht mehr aufbewahrt (man denkt sich ja dann auch nicht mehr soweit daran nach ca.10-12 Jahren das da was kommt wenn man direkt bezahlt). Wie ich oben schon erwähnt habe kam bis heute auch keine weitere Rechnung noch ein Gerichtsvollzieher her oder sonst irgendwas.

Ich werde auf eine Einzelvollmacht des Insolvenzverwalters bestehen und sie einfordern bevor ich zum Anwalt gehe damit er alle Unterlagen zusammen hat. Man hat mir nur eine Kopie einer Inkasso Vollmacht zugesendet aus dem Jahr 2010-2013 (Stempel schwer leserlich) wo nicht mal hervor geht wer der Insolvenzverwalter ist.

Ich habe mich vorher auch nie mit solchen Themen beschäftigen müssen, das hier ist komplettes Neuland für mich und es ist schon ne Sauerei oder schon Ding (kann’s kaum in Worte fassen) das so was hier in Deutschland möglich ist so was abzuziehen und damit auch Existenzen und Leben ruiniert werden können und haften muss für Sachen die man nicht getan hat!


-- Editiert von neo2015 am 24.09.2015 10:10

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#15
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Gibt es sonst noch irgenwelche Unterlagen die ich anfordern kann von dem Inkasso Unternehmen? Ausser auf eine Einzelvollmacht des Insolvenzverwalters!?

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#16
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
das so was hier in Deutschland möglich ist

Das ist halt das Problem. Auf der einen Seite ist das eigentlich gut, dass es so ist, wie es ist. In Deutschland ist ein Urteil bzw. ein Vollstreckungsbescheid halt irgendwann nicht mehr ohne weiteres angreifbar. Es ist nicht unmöglich, ihn anzugreifen, aber die Hürden sind hoch.
Das hat seinen Sinn. Denn sonst könnte jeder mit irgendeinem Blödsinn die Vollstreckung vermeiden und die Justiz würde sich nicht mehr durchsetzen können. Man will, dass sich eine Partei entweder innerhalb der Fristen gegen etwas wehrt oder gar nicht.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Frist nicht begonnen hat (fehlerhafte Zustellung) oder wenn neue Umstände bekannt werden (etwa ein nachgewiesener Betrugsfall beim Nachbarn).

Dass das auch im Negativen extrem sein kann, dass es genug Tricks gibt, dieses System auszuhebeln, ist die zweite Seite. Aber: Wäre die Rechtslage anders, würden kriminelle Subjekte andere Wege finden.

Du kannst außer Kopie des Vollstreckungsbescheides (hast du die mittlerweile?) oder der Vollmacht u.ä. nichts anfordern,

-- Editiert von mepeisen am 24.09.2015 12:52

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#17
 Von 
neo2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Problem ist einfach das komplette Mietshaus in dem ich auch wohne ist super gelegen gute Einkaufmöglichkeiten und Freizeit Möglichkeiten und sowie Private und Öffentliche Verkehrswege sind gut vernetzt hier sowie gute Anbindungen zu meinen Jetzigen Arbeitsplatz keine 10 min. Fußweg. Habe auch 2-3 Meter vor dem haus ne Bushaltestelle ohne Haus die Leute stellen sich vor die Überdachte Hauseingangstür oder die Kinder und die Mieter die ihre Autos ausladen und die Putzfrau wenn die ein zweimal die Woche kommt lassen die Haus die Haustür offen stehen, mit dem Türstoppen der Eingang darf auch nicht verschlossen werden (einzige Notausgang). Man kann von innen und von außen ohne Probleme an die Briefkästen kommen ist auch heute auch erstmal Richtig aufgefallen! Bekomme auch selten Post auch keine Reklame …! Deswegen war ich auch so Überrascht über diesen Brief!

Hatte auch heute etwas Glück das ich den Hausbesitzer antraf und mit ihm kurz reden konnte, der hat auch gesagt das das nicht war sein kann und er auch mit einigen Mietparteien richtige Probleme hat und hatte das er nur noch Teil oder Voll möbliert die Wohnungen vermieten tut und auch viele keine Miete Zahlen wollten usw. alleine gegen über von mir die Wohnung wurde seit ich hier wohne in den 12 -13 Jahren ca. 20 mal vermietet immer nur für kurz Zeit!!! Habe so nichts mit den leuten zuschaffen kenne nur zwei Mietparteien die so lange wie ich hier Wohnen eine davon war der ehm. Hausmeister und eine davon ist nun auch wegen extrem hohe Miet und Nebenkosten schulden im laufe letzte Woche ausgezogen. Man steckt echt nicht in den Leuten drin und man bekommt echt nichts mit wenn man auf der Arbeit oder Privat nicht zuhause ist. -_-

Ich habe nur eine Kopie von der (1. Seite) des Vollstreckungsbescheid und eine Kopie Von einer von einer Vollmacht (ausgestellt 23.April 2010 oder 2013 schwer zu lesen) von der Inkasso erhalten und habe bei dem Gericht angerufen wo der Mahn und Vollstreckungsbescheid ausgestellt wurde habe den Fall geschildert und man hat mir auch empfohlen das über einen Anwalt zuregeln, bekomme im laufe der Nächsten Woche die Unterlagen zugeschickt, war auch auf der verbraucherzentrale gestern und man hat mir einen Anwalt empfohlen habe auch einen Termine gemacht für nächste Woche der Anwalt hatte Gerichtstermine und war leider nicht da außer sein Partner den habe ich es auch geschildert und die Unterlagen gezeigt und hat auch schon gesagt das ich die geforderte Summe nicht Zahlen soll und ich war auch bei der Schufa kein eintrage vorhanden!!!

Leider schaffe ich das heute nicht mehr das Einschreiben(an die Inkasso- Einzelvollmacht des Insolvenzverwalters) zur Post zubringen aber morgen.

Mal abwarten wie es weitergeht !!!

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist alles ganz nett, was du da in Erfahrung gebracht hast. Aber du hast am Ende des Tages nur Vermutungen, keinerlei handfesten Beweis. Ist leider so.

Auf jeden Fall ist dort einiges verjährt und im Zweifel lässt du deinen Anwalt hinsichtlich der verjährten Zinsen eine Vollstreckungsabwehrklage machen. Dann muss die Gegenseite deinen Anwalt bezahlen. Das sollte für den Anwalt leicht verdientes Geld sein.
Mehr kannst du IMHO nicht tun, ich würde mir da keinen Illusionen machen.

Vielleicht hast du Glück und in den Gerichtsunterlagen zum MB/VB gibt es etwas Merkwürdiges, vor allem hinsichtlich des Zeitpunktes der Zustellung. Aber ob dir das weiterhilft, wer weiß.
Berichte bitte mal, wie das am Ende ausgeht.

-- Editiert von mepeisen am 24.09.2015 17:08

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