Eidesstattlichen Versicherung und Insolvens

12. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.07.2010 10:36:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Eidesstattlichen Versicherung und Insolvens

Hallo zusammen,

Bin ganz beu hier und habe mal ein paar fragen.

1. Habe ich ca. 8000€ Schulden und möchte jetzt wenn das nächste mal ein GV oder so kommt sofort eine Eidesstattlichen Versicherung abschließen. Ich kann nämlich nichts mehr zahlen, da ich vom ALGII lebe und mit meiner Freundin und unseren 2 Kinder nur 810€ Unterhalt + Miete bekomme. Da ist nichts mehr drinn für Schulden zahlen. Geht das das ich eine Eidesstattlichen Versicherung abschließe und dann erstmal 3 Jahre meine Ruhe habe? Oder wie läuft das ab? Bei mir holen kann der GV nichts, da ich nichts Pfändbares beisitze.

2. Kann ich nach denn 3 Jahren dann sofort anschließend eine Private Insolvenz anmelden? Damit ich dann nach 7 Jahren endlich Schuldenfrei bin? Habe nämlich ehrlich gesagt keine Lust mein ganzes Leben mit Schulden zu leben, das habe ich jetzt schon lange genug.

3. Ich habe mir vor ca. 3 Wochen eine neue Küche zuschicken lassen im Wert von ca. 2000€, die sollte eigentlich von meiner Schwägerin bezahlt werden. Diese hat sich das jetzt aber anders überlegt und kann nicht dafür zahlen, sodas ich jetzt die Rechnung am Hals habe. Habe auch schon versucht die Küche wieder abholen zu lassen, aber die Firma wo ich sie her habe nimmt sie nicht, da sie schon aufgestellt ist und nicht mehr in Orginal Verpackung. Was mache ich denn jetzt da? Wird mit in der Eidesstattlichen Versicherung aufgenommen oder wie?

Ich weiß, sind jede menge fragen.

MfG,

Dirk

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26 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hallo Dirk,

um gleich mal mit der Tür ins Haus zu fallen: Mir stehen bei Deinem Beitrag die Haare zu Berge.
Du hast bereits 8000,- Euro Schulden, kein Geld um die zu bezahlen und hast dann nichts besseres zu tun, als eine neue Küche zu bestellen?
Natürlich kann ich nicht ersehen, wie die ursprünglichen Schulden entstanden sind, aber Dein Beitrag zeugt meines Erachtens von einem nicht geringen Maß an Verantwortungslosigkeit. Die Einstellung "Ich hab keinen Bock mehr, für meine Verpflichtungen gerade zu stehen, wie kann ich mich vor dem Zahlen drücken?" geht mir gewaltig gegen den Strich. Die Tatsache, dass jemand Schulden hat, bedeutet automatisch, dass jemand anderem Geld fehlt, das ihm zusteht. Die miserable Zahlungsmoral in Deutschland dürfte wohl mit ein Grund für die vielen Firmenpleiten sein.

Um auf Deine Fragen einzugehen:

1. Der GV wird sicher bei einem der nächsten Besuche, sofern es beantragt ist, die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Ruhe hat man damit noch nicht. Zum einen hindert die EV keinen Gläubiger, Dir trotzdem den Gerichtsvollzieher zu schicken (könnte ja plötzlich was pfändbares da sein), zum anderen ist eine EV für einige Gläubiger ein Grund für eine Strafanzeige.

2. Insolvenzrecht ist nicht meine Stärke, aber meines Erachtens müssen dafür keine drei Jahre abgewartet werden. Wende dich am Besten an eine Schuldnerberatung.

3. Was die neue Küche angeht: 2000 Euro Verbindlichkeiten bei Zahlungsunfähigkeit dürfte meiner Meinung nach den Straftatbestand des Betruges erfüllen. Die Frage ist, ob die Küche nach 312b BGB (Fernabsatz) erworben wurde und somit 14 Tage Widerrufsrecht bestanden haben. Wenn nicht wirst Du schlechte Karten haben. Forderungen aus unerlaubter Handlung werden bei einer Insolvenz nicht von der Restschuldbefreiung betroffen. Das heißt Dein Gläubiger kommt mit dem Titel, den er sicher erwirken wird, nach 7 Jahren wieder. Aber vielleicht bist Du bis dahin zahlungsfähig.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

-- Editiert von Mahnman am 12.04.2005 23:07:53

-- Editiert von Mahnman am 12.04.2005 23:08:37

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#2
 Von 
guest-12316.07.2010 10:36:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke erstmal vor der Antwort.

Aber ich will mich bestimmt nicht vors zahlen drücken, aber ich kann nicht mehr. Habe bis jetzt immer versucht alles zu bezahlen. Auch wenn es manchmal kleinere Beträge waren, gezahlt habe ich immer. Aber ich komme eben nicht mehr hin. Wenn ich alles an Strom, Telefon usw. zahle, dann bleiben mir noch ca. 400€ im Monat. Ich alleine würde ja damit hinkommen. Aber nicht wenn man eine Frau und zwei kleine Kinder hat. Da geht das nicht mehr. Und die Küche sollte ja ein Geschenk für uns sein. Kann doch auch nichts dafür wenn meine Schwägerin mir erst sagt das ich sie mir ruhig bestellen soll und dann doch abspringt.

Wie soll ich das verstehen:

"Eine EV für einige Gläubiger ein Grund für eine Strafanzeige."

Wollen die mich dann im Knast stecken weil ich nicht zahlen kann? Ich Glaube nicht das Versandhäuser und Banken sowas machen, oder???

MfG,

Dirk

-- Editiert von dirk-1082 am 13.04.2005 01:22:27

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#3
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Dirk

Wenn für die Gläubiger ersichtlich ist, das deinerseits BETRUG nachgewiesen kann, können sie eine Strafanzeige stellen und der Richter kann Dich sehr wohl dafür hinter Gitter bringen.
Dabei geht es nicht um das Geld was sie von Dir fordern, sondern um Deine Handlung....Schulden zu haben und weitere zu machen obwohl Du weißt das Du diese nicht abzahlen kannst.

Das Ding mit der Küche, ist mir persönlich unerklärlich, wer verläßt sich schon drauf das ANDERE MEINE Küche bezahlen wollen ?

Trotzdem alles Gute für Euch ....

Gruß Bantam

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

außerdem wer haftet bei euch für die Schulden? Nur du, oder du und deine Frau? Also müßte Sie auch in Insolvenz gehen.

Und das Insolvenzverfahren kostet auch nicht unerheblich wenig Geld.

Das Beste ist du wendest dich an eine Schuldnerberatung. Die sind derzeit aber überlaufen.

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#5
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Das Raffinierte und eigentlich auch Ungerechte am Insolvenzrecht ist, daß man auch Schulden aus unerlaubter Handlung loswird. Wir hatten letztens gleich zwei derartige Fälle: da hatten die Schuldner fernab vom Sitz des Gläubigers ein Insolvenzverfahren beantragt, was auch eröffnet wurde, jedoch die Ansprüch der Deliktsgläubiger "vergessen" anzugeben. Die Ankündigung der Restschuldbefreiung gilt nun auch gegen den Deliktsgläubiger, da dieser seine weitergehenden Rechte ja nicht vor Rechtskraft des Beschlusses geltend gemacht hat, ja dies nicht konnte, weil er vom laufenden Verfahren keine Ahnung hatte. Er hätte eben den Bundesanzeiger studieren müssen....

Das halte ich für eine schreiende Ungerechtigkeit.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#6
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Ach du lieber Himmel

Ich könnte nicht mehr schlafen

Ilmia

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"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#7
 Von 
guest-12316.07.2010 10:36:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Das mit der Küche hat sich zum Glück erledigt. Meine Schwägerin nimmt sie für sich und kommt auch für die Kosten auf. Habe ihr gesagt was zu Probleme sonst für mich dadurch entstehen. Jetzt hoffe ich nur das der Rest klappt. Ne Insolvenz kann ich nicht machen, da nicht alle meine Schulden älter als ein Jahr sind. Und die von der Schuldnerberatung haben mir gesagt das man das erst machen kann wenn die Schulden älter als ein Jahr sind. Das bleibt mir ja nur díe EV.

MFG:

Dirk

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#8
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

Was sollen die immer wieder vorgebrachten Vorwürfe?

Ich denke es steht keinen zu, über einen anderen zu urteilen. Insbesondere wenn der Mensch hier Hilfe und Ratschläge sucht und man die Hintergründe nicht kennt .

Man soltte inhaltlich auf die Fragen eingehen und sich nicht "moralisch" entrüsten.

Zur Thematik:

Wenn Sie nur ALG II beziehen und nicht der Pfändung unterliegen, sollten Sie nicht versuchen etwas abzuzahlen.

Wenn Sie eine EV abgelegt haben und der GV gekommen ist, haben Sie erst einmal Ruhe.

Nutzen sie die Zeit für eine Insolvenz gem. InsO.

Und lassen Sie sich nicht durch die "Moralapostel" die hier so zahlreich sind entmutigen.
Das sind zumeist Kleinstgewerbetreibende die ihren Frust über Schuldner kompensieren wollen.


-- Editiert von Ex-Inkassomitarbeiter am 13.04.2005 17:37:34

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ach ja. Wie bereits geschrieben kann man einem Schuldner trotz EV den Gerichtsvollzieher schicken. Wenn man Lust dazu hat, kann man ihn auch jeden Tag beim Schuldner klingeln lassen.

Die Beiträge des Fragestellers zeugen von einem ziemlich sorglosen Umgang mit Geld. Er hat 8000 Euro Schulden, teils älteren Datums, sorgt sich aber bei neueren Bestellungen nicht um die Bezahlung.

Außerdem: Was soll Deine Logik? Du schreibst, das Kleinstgewerbetreibende Frust mit Schuldnern haben, sprichst ihnen aber die Berechtigung ab, darüber zu reden. Immerhin gibst Du zu, das es Grund für den Frust gibt.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#10
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

hmm, wegen 8.000,- eur lohnt sich in meinen augen wenn auch nur ein bisschen perspektive da ist keine insolvenz das sind gerade mal 111 eur / monat wenn man das herunterrechnet.

sind die chancen auf einen vernünftigen arbeitsplatz so schlecht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
habjetztmittagspause
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

@mahnman
Gibt kaum jemanden der sich besser empören kann wie Du. Warum bewirbst Du Dich nicht bei BILD ?

Der Fragesteller dürfte doch nicht der Einzige sein der on Deutschland in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Also was soll das ??

An all die "Anwälte" die sich hier mit empören : Auch hier in Frankfurt gibt es verschuldete Anwälte und das nicht zu wenig.

An @dirk

Der Gang zum Schuldenberater wäre meiner Einschätzung die zunächst mal die beste Lösung. So überlaufen sind die nicht !!
Es sind teilweise sehr motivierte Mitarbeiter dort zugegen.


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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich finds zum kotzen das leute die in schwierigkeiten sind hier verhöhnt werden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und ich finde Fragen nach demMotto "Ich habe Schulden. Was muss ich tun, um nicht zahlen zu müssen?" zum kotzen.
In Schwierigkeiten stecken ist eine Sache. Aber die Einstellung, die hier unter anderem der Fragesteller aufzeigt, nervt mich. Für seine Arbeitslosigkeit kann er wahrscheinlich nichts. Aber sie ist noch kein Grund, sofort mit "Ich will alle Schulden loswerden, ohne etwas dafür zu tun" anzufangen. Es muss doch möglich sein, mit den Gläubigern eine Stundung auszuhandeln, Arbeit zu suchen und anschließend wieder Raten zu zahlen. Die Schuldnerberatung wird bei den Verhandlungen sicher helfen.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Man kann jedem nur auf die stirn schauen , nicht dahinter.
Ihr geht pauschal davon aus : Ja dieser hier
hat kein Verantwortsgefühl.

Man kennt Ihn nicht,noch nie gesprochen,noch nie gesehen, nur ein paar
fragen hier im forum und schon ein Urteil gefällt.
Finanzielle Armut !
Es geht so schnell heutzutage : Scheidung,
Auftragslage usw

Das war eine schnelle Persönlichkeitsanalyse
Mein mathelehrer aus den 70ern würde sagen:
Setzen Sechs

-- Editiert von thehellion am 14.04.2005 15:08:44

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#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie geschrieben. Armut (sowieso ein relativer Begriff. Die Leute, die in Deutschland als arm bezeichnet werden, haben immer noch nicht gar nichts) ist eine Sache.
Aber daraus gleich "Ich will meine Ruhe vor den Gläubigern und natürlich nichts zahlen" ist eine andere.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#17
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich denke man muss das etwas differenzierter sehen.

einerseits gibt es unternehmen die durch absurde kreditvergaben und ratenzahlungen für waren die leute wissentlich in die insolvenz treiben (und dank umgelegter rückversicherungen trotzdem noch dran verdienen).

andererseits gibt es geschäfte, die durch internetbestellungen ohne zahlung, eingehungsbetrug, verspätete zahlungen, widerrufsrecht, ec-betrug, geplatzte lastschriften etc. langsam einfach nicht mehr wissen wie sie noch konkurenzfähig preise machen sollen und überleben. das dort mehr und mehr der frust duchschlägt und folglich auch aggressiver gegen nicht zahlende kunden vorgegangen wird ist eine nicht unbedingt erfreuliche aber verständliche entwicklung.

immer wieder zu beobachten ist aber auf jeden fall, das immer noch zu leichtsinnig vorgegangen wird - warum werden unterschriften bei ec karten meist noch nicht einmal eines blickes gewürdigt? warum wird immer ec-kartenzahlung per unterschrift auf risiko des händlers überhaupt noch angeboten? warum wird so wenig von vorkasse gebrauch gemacht? letztlich liegt die anzahl der potentiellen ausfälle in der hand des händlers - mit ein bisschen geschick und gut organisierter buchhaltung lässt sich die ausfallquote in den allermeisten geschäftsbereichen aber immer noch unter 0,1% halten. eine derartige quote gab es schon immer und gehört dann zum normalen geschäftsrisiko.

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#18
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Powerseller,

nur zum Verständnis:

<I>mein Anwalt hat mir nun geraten da ich auch eine Titel gg den Schuldner habe, Strafanzeige zu stellen. Das wird diese Woche noch geschehen.
Ziel ist es, da der Typ nen Job hat, einen Offenbarungseid zu erwirken, mit Schufa, Kontopfändung, Gehaltspfändung etc. pipapo</I>

Der Offenbarungseid (früherer Name) ist die heute EV (Eidesstattliche Versicherung). Und die hast Du doch schon. Aus diesem Vermögensprotokoll werden Pfändungen hergeleitet. Nicht aus einer Strafanzeige. Das ist ein ganz anderes Thema.

Ich wollt´s nur klarstellen. Nicht das jetzt alle loslaufen und stellen Strafanzeige, damit der Schuldner den Offenbarungseid ablegt.

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#19
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo zusammen,

noch ein paar Anmerkungen zu den Beiträgen.

Wegen 8000 EURO würde ich keinesfalls zur PI raten.
Hier wäre ein direkter Vergleich mit den Gläubigern sinnvoller und effektiver.
Bei geschickter Verhandlung müßte man eine Quote von z.B 30% aushandeln können.
Dann sinds nur noch 2400 oder 2500 statt 8000 und den Versuch muß man allemal starten.
Den Vergleich sollte ein Fachanwalt für Insolvenzrecht anbieten,der Briefkopf tut hier schon seine Wirkung.

@mahnman
jeden Tag den Gerichtsfrizzi klingeln zu lassen ist zwar möglich,kostet aber dann auch jeden Tag Geld,das erst mal vorzustrecken ist.

Hab selber ein paar Titel und wäre froh,wenn mir ein Schuldner z.B einen Vergleichsvorschlag machen würde.

Ich möchte niemanden was unterstellen und kenne auch vom Fall keine Einzelheiten.Ein bisserl naiv klingts schon(...möchte nicht mein ganzes Leben mit Schulden leben),aber wie gesagt,es gibt immer eine Lösung.In dem Fall wäre das zumindest eine Perspektive,die sich lohnt.

Gruß Relax


PS:Strafanzeigen bringen gar nix,hab ich auch schon mal gemacht,wurden eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hallo Relax01,

das mit den Kosten ist natürlich richtig. Aber es ging nur darum, dass die EV nicht automatisch Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher bedeutet.
Meine Strafanzeigen stellt die Staatsanwaltschaft auch meistens ein. Aber teilweise hilft schon eine Vorladung zur Polizei dem Zahlungswillen auf die Sprünge.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

aber so mit so eine Strafanzeige schockst Du doch nur den "Otto Normalschuldner" (anderer Begriff fällt mir grad nicht ein)

Der "Harte Abzocker" lacht da doch nur.

Gruß
nanet

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo zusammen,

Kann mich nanet nur anschließen.
Weiß aus eigener Erfahrung,daß "normale Leute" eh versuchen was möglich ist und ehrlich versuchen,aus der Lage wieder rauszukommen.

Echte Gauner kannst auch mit Strafanzeigen nicht beeindrucken,die kennen alle Schliche.Hier erreicht man höchstens das Gegenteil,ein guter Verteidiger zieht das Verfahren erstmal wie Kaugummi über Jahre und dann wirds eingestellt....


Wenn mir jemand erklärt,wie die Lage ist,welche Probleme dazugeführt haben,werde ich nicht noch "draufhauen" sondern halt versuchen,eine tragfähige Lösung zu suchen.


Gruß Relax

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das kann ich nicht 100%ig bestätigen. Natürlich wird die Anzeige nicht immer Erfolg haben. Aber auch wirklich hartgesottene Gauner werden irgendwanne rwischt. Für die Ermittlungen braucht die Staatsanwaltschaft aber vorab die Anzeigen.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

"Wenn mir jemand erklärt,wie die Lage ist,welche Probleme dazugeführt haben,werde ich nicht noch "draufhauen" sondern halt versuchen,eine tragfähige Lösung zu suchen."

leider melden sich 95% der schuldner im normalen inkasso gar nicht erst. es bleibt also gar keine andere möglichkeit als erst einmal draufzuhauen um überhaupt den kontakt zum erstellen einer tragfähigen lösung herzustellen.

in einigen fällen halte ich strafanzeigen für eine vernünftige möglichkeit den leuten einmal die grenzen ihres eigenen verhaltens zum nachteil anderer aufzuzeigen - ob letztlich eingestellt wird ist dafür eigentlich nur von untergeordneter bedeutung. letztlich darf man auch nicht vergessen, das nicht gezahlte rechungen alle anderen mitbezahlen und dazu habe ich persönlich gar keine lust.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dem kann ich zustimmen. Wenn ein Schuldner mit seinem Problem an uns herantritt sind wir gerne bereit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Aber leider wird die Sache halt meistens "ausgesessen".

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
HartzIV
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bin neu hier. Ich musste am 20.10.04 schon mal die EV ablegen, seit März 2006 bekomme ich Hartz IV. Von dem Regelsatz zahle ich meine Wohnung ab, Miete oder andere Wohngeld/Lastenzuschuß bekomme ich nicht. 350,- Euro Darlehen scheinen mir wirtschaftlicher als 650,- Euro Miete zahlen zu müssen. Außerdem hab ich in 65 Monaten alles abbezahlt.

Heute war der GV da, weil er 2000,- € wollte. Ich bin in eine Unterlassungsklage reingerutscht und obwohl mein Anwalt und ich den Prozessgegnern versicherten, dass ich keine beruflichen Einkommen hab, hat mir das Gericht ein Riesenurteil aufgebrummt das mich jetzt erdrückt.
Ich bin alleinerziehend, der Kindsvater schuldet uns 16.000,- € (soll doch der Gläubiger dort mal anklopfen, grrrh..) und habe 50 % Behinderung, bin deshalb für die ARGE nicht vermittelbar.

Weiß einer von Euch was ich machen kann um keine EV ablegen zu müssen? Der Schuldnerberatung hab ich heute Abend auch gemailt. War wohl keiner mehr im Büro.
Im Kühlschrank habe ich noch eine angebrochene Milch, einen angebrochenen Quark, restl. Marmelade und Honig. Sonst nichts. Meine Tochter (12 J.) hat 15 kg Untergewicht. Auch ich werde nicht mehr satt.
Hilflose Grüße

HartzIV

0x Hilfreiche Antwort

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