Liebe Experten,
nachdem Amazon das obige Inkasso beauftragt hat, habe ich umgehend die Forderung an Amazon plus Mahngebühren in Höhe von 3,00 € überwiesen.
Damit endlich Ruhe einkehrt, habe ich die Inkassokosten an Riverty überwiesen und ebenfalls 3,00 € an Mahngebühren. Da mir der Fehler sofort aufgefallen ist, habe ich darum gebeten, die zuviel gezahlten Mahngebühren an mich zurück zu überweisen.
Folgende Antwort habe ich von Riverty erhalten:
Sehr geehrte Frau XX,
wir haben gute Neuigkeiten für Sie: Die Forderung wurde nun vollständig bezahlt.
Bei der Auszahlung von Überzahlungen machen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR geltend, weshalb wir die 3,00 EUR aus der doppelten Überweisung der Rücklastschriftgebühr nicht auszahlen werden.
Somit ist diese Angelegenheit für Sie und uns erledigt!
Mit freundlichen Grüßen
Ist es korrekt wie Riverty hier vorgeht? Es sind 3,00 € zuviel überwiesen worden und dann gleich 10,00 € Bearbeitungsgebühr?
Riverty / Amazon / Bearbeitungsgebühr
18. Dezember 2025
Thema abonnieren
Frage vom 18. Dezember 2025 | 12:58
Von
Status: Schüler (349 Beiträge, 164x hilfreich)
Riverty / Amazon / Bearbeitungsgebühr
#1
Antwort vom 18. Dezember 2025 | 13:49
Von
Status: Philosoph (13718 Beiträge, 4870x hilfreich)
Zitat :Ist es korrekt wie Riverty hier vorgeht?
Nein.
Das könnte auch durchaus ein teures Spielchen für Riverty werden, ist dann halt die Frage, wie viel Zeit und Energie man in die Rückerlangung der 3€ stecken möchte, denn sich länger als 5 Minuten damit zu befassen, "kostet" bereits mehr, als die Rückerstattung....
-- Editiert von User am 18. Dezember 2025 13:51
#2
Antwort vom 18. Dezember 2025 | 16:44
Von
Status: Heiliger (20410 Beiträge, 7378x hilfreich)
Sicher ist mal, dass auch die Rückzahlung einer Überzahlung für das Unternehmen Aufwand und Kosten bedeutet. Unklar allerdings, ob dieser Aufwand zurecht in Rechnung gestellt werden kann, oder ob das zu den üblichen Dingen gehört, die das ohne Unternehmen zu tragen hat. Das Kalkül der Firma besteht offenbar darin , dass dem Kunden ein Streit um 3 € bei einer Gebühr von 10 € zu viel wird.
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2025 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (40940 Beiträge, 6612x hilfreich)
Du kannst verlangen, dass das Inkasso dir die exakte Rechtsgrundlage benennt, d.h. du willst einen *Fall* daraus machen.Zitat :Ist es korrekt wie Riverty hier vorgeht?
Oder du suchst selbst, ob du sie findest.
Oder du schluckst deinen selbstverschuldeten 3,-Fehler...und siehst es wie Riverty: ...Somit ist diese Angelegenheit für Sie und uns erledigt!
Die 10,- werden nur fällig, wenn du darauf bestehst, die 3,- zurückzubekommen.
Evtl. findet sich sowas unter dem Begriff ...Bagatellen...
https://www.riverty.com/de/financial-academy/financial-guide/inkasso-rechte/#rechteundpflichteniminkassoverfahren
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