Hallöchen.
Ich hatte letztes Jahr bei Amazon ein Kofferset per Lastschrift bestellt. Leider buchten noch andere bei mir ab, so das die Lastschrift von Amazon wieder storniert wurde
Es kam natürlich eine Mahnung von Amazon, die habe habe ich aber wirklich vergessen zu Überweisen. (Ich bin leider auch etwas verteilt und vergesslich) Das soll jetzt keine Entschuldigung sein.
Die Koffer habe ich wieder zurückgeschickt und dem Verkäufer ein Screenshot geschickt, weil das Paket, warum auch immer, 1 Woche in der Paketabgabe festhing.
Dann kam 3 Monate später eine E-Mail vom Inkasso Dienst über 31,71 Euro. Amazon macht 3 Euro Rücklastschriftgebühr geltend. Das verstehe ich auch aber ich gebe ja zu, das es nicht das erste mal war, das es zu einer Mahnung kam aber entweder, die Ware wurde zurückgeschickt, dann wollte Amazon kein Geld also keine Rücklastschriftgebühr auch wenn es für mich ok wär, denn diese sind ja nunmal Angefallen oder aber sie haben mich angeschrieben, das es, wenn ich nicht zahle, an ein Inkasso Unternehmen abgegeben wird.
Ist das denn jetzt rechtens so?
Und dann habe ich noch eine Forderung bekommen für eine Rechnung, da habe ich aber, zum Glück, die Bestätigung, das diese bezahlt ist
Ich bin ja bereit zu zahlen nur nicht mehr als wie ich muss.
Riverty Inkasso Amazon
Zitat :Dann kam 3 Monate später eine E-Mail vom Inkasso Dienst über 31,71 Euro.
Zitat :aber sie haben mich angeschrieben, das es, wenn ich nicht zahle, an ein Inkasso Unternehmen abgegeben wird.
Finde den Widerspruch ...
Diese 31,71 EUR setzen sich wie konkret zusammen?
Wieso widersprüchlich?
Sonst wurde ich drauf „Aufmerksam" gemacht, das die Forderung, bei Nichtzahlung an einen Inkassodienst geht, dieses Mal kam lediglich eine Mahnung oder eher eine Zahlungserinnerung.
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Mahngebuehren 3,00 EUR
27.11.2024 8,37% Zinsen aus 119,90 EUR (05.11.24-27.11.24) 0,63 EUR
27.11.2024 ./.Saldenminderung, Neuberechnung -109,91 EUR
16.12.2024 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an
§§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 9,99 EUR:
0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR 18,00 EUR
01.01.2025 8,37% Zinsen aus 9,99 EUR (28.11.24-01.01.25) 0,09 EUR
RESTSCHULD PER 01.01.2025 31,71 EUR
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Zitat :Wieso widersprüchlich?
Wenn ein Inkasso schreibt, das es im Falle der Nichtzahlung an ein Inkasso abgibt, ist das widersprüchlich.
Zitat :Amazon macht 3 Euro Rücklastschriftgebühr geltend.
Davon ist in der Aufstellung weit und breit nichts zu sehen.
Zitat :Mahngebuehren 3,00 EUR
Gab es denn schriftliche Mahnungen?
Zitat :119,90 EUR
Das war der Kaufpreis?
Zitat :27.11.2024 ./.Saldenminderung, Neuberechnung -109,91 EUR
Wo kommen die 109,91 EUR her?
Was ist die Ursache für die 9,99 EUR?
Also, nicht der Inkasso schreibt, das es im Falle der Nichtzahlung die Forderung an einen Inkassodienst abgibt, sondern Amazon
Hmmmm, ok…..Ich bin bei den 3 Euro Mahngebühren, von den Rücklastschriftgebühren ausgegangen. Das ist nämlich die gleiche Summe.
Es gab 2 Zahlungserinnerungen von Amazon, da standen die 3 Euro Rücklastschriftgebühr drin. Die zweite kam am 10.11.24, am 13.11.24 gingen die Koffer zurück.
Kaufpreis waren 119,90 Euro. Die 9,90 Euro sind evtl. für das Versandetikett? Habe danach nur noch ein Schreiben bekommen:
Wir bestaetigen die heute erfolgte Erstattung von 0,00 € fuer Ihre Bestellung 304-2436476-3739508 bei CF Handels.
Die Erstattung bezieht sich auf folgende(n) Artikel :
Wir bestaetigen die heute erfolgte Erstattung von 0,00 € fuer Ihre Bestellung bei CF Handels.
Die Erstattung bezieht sich auf folgende(n) Artikel :
Artikel: BEIBYE Polycarbonat Hartschale Koffer 2060 Trolley Reisekoffer Reisekofferset Beutycase 3er oder 4er Set (Butterfly)
Menge: 1
ASIN: B06VZ3TP4W
Grund der Erstattung: Rücksendung durch Kunden
Und so setzt sich die Erstattung zusammen:
Artikel Erstattung: 92,36 €
Artikel erstattete Mehrwertsteuer: 17,55 €
Kontoüberziehung Abzug Erstattung: -109,91 €
Da die Gesamtsumme der Abzüge identisch mit dem Erstattungsbetrag ist oder diesen übersteigt, wurde keine Erstattung veranlasst.
-- Editiert von User am 14. Januar 2025 13:11
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