TeleColumbus / KOHL Forderungsmanagement

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
traitohr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
TeleColumbus / KOHL Forderungsmanagement

Hallo zusammen,

das hier ist mein erster Beitrag hier und es handelt sich um ein Problem mit Tele Columbus und KOHL Forderungsmanagement.

Geschichte:
Wir sind im letzten Jahr Ende Juli umgezogen.
Eine Kündigung (Sonderkündigung, da Internet am neuen Wohnort nicht möglich) habe ich schriftlich am 13.06.2016 eingereicht und eine Bestätigung per E-Mail (21.6) und auch als Schreiben (25.6) habe ich erhalten, beide mit dem Hinweis, dass ich Tele Columbus unseren neuen Mietvertrag zusenden soll.
Der Mietvertrag habe ich am 30.06.2016 per Post zur Verfügung gestellt, mit Hinweis auf geplanten Umzugstermin und die neue Anschrift nochmal im Schreiben erlautet. Zusätzlich habe ich auch um einen Retourenschein gebeten, in dem Fall dass sie das Hardware noch verwenden können.
Zusätzlich habe ich am 10.09.2016 die Meldebescheinigung vom Amt per E-Mail geschickt, da ich bis dahin nichts gehört hatte.

Die letzte Abbuchung erfolgte Anfang September und somit war das Thema für mich auch erledigt. Keine weitere Rechnungen sind gekommen und auch kein Schreiben oder ähnliches.

Vor etwa 10 Tagen kam dann eine Zahlungserinnerung auf einmal von KOHL Forderungsmanagement. Diese wurde an die alte Adresse geschickt, dank dem Nachsendeauftrag kam es trotzdem richtig an.

Man bezieht sich auf eine Rechnung über 84,40 € vom 02.01.2017 die ich selbstverständlich nicht erhalten habe. (Seit Mitte 2013 haben sie alle Rechnungen per E-Mail geschickt und auch automatisch vom Konto abgebucht.)

Ich habe die Zahlungserinnerung per E-Mail widersprochen, mit dem Hinweis auf oben erläuterten Verlauf und dachte zuerst, dass es sich um Internet an sich und nicht das Hardware handelte.

Am 21.03.2017 hat der Herr von KOHL Forderungsmanagement folgendes Schreiben erstellt:

"Sehr geehrter Herr ..

wir nehmen Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und haben den zugrunde liegenden Sachverhalt unter Einbeziehung der Gläubigerin nochmals geprüft mit folgendem Ergebnis:

Die Kündigung des Kabelversorgungsvertrages wurde zum bereits bestätigten Termin wirksam und bei der zugrunde liegenden Forderungsberechnung berücksichtigt. Die Rücksendung der zum Gebrauch überlassenen Hardware ist nicht bis zu der vertraglich vereinbarten und in der Kündigungsbestätigung nochmals ausdrücklich benannten Frist erfolgt. Daraus ist unserer Mandantin der hier nunmehr verfolgte Schadenersatzanspruch erwachsen. Sofern Sie von einer fristgerechten Rücksendung ausgehen, lassen Sie uns bitte eine Kopie des Einsendebeleges zukommen.
Eine außerhalb der Frist erfolgte Rücksendung der Hardware kann wegen Überschreitens der gleichermaßen Berücksichtigung findenden weiteren Karenzzeit nicht mehr zu einer Reduzierung des Schadenersatzanspruchs führen.
Wir erwarten den Ausgleich der Forderung in Höhe von 146,48 EUR bis zum 11.04.2017.

Zwecks einer anderweitigen Zahlungsvereinbarung setzen Sie sich bitte bis zum vorgenannten Termin mit uns in Verbindung. Sollten wir keine Reaktion feststellen, werden wir das Verfahren weiter betreiben."


Auf dieses Schreiben habe ich nicht geantwortet und habe mich, bevor ich irgendetwas falsches schreibe oder sage wie folgt erkundigt:

1.0 - "Die Kündigung des Kabelversorgungsvertrages wurde zum bereits bestätigten Termin wirksam und bei der zugrunde liegenden Forderungsberechnung berücksichtigt" - eine Bestätigung des neuen Termin hat man mir nicht zur Verfügung gestellt

2.0 - "Die Rücksendung der zum Gebrauch überlassenen Hardware ist nicht bis zu der vertraglich vereinbarten und in der Kündigungsbestätigung nochmals ausdrücklich benannten Frist erfolgt." - Eine AGB wurde mir weder per E-Mail noch in Papierform zur Verfügung gestellt (ich hebe ALLES auf). In der Kündigungsbestätigung vom 21.06.2016 / 25.06.2016 gibt es keinen Hinweis auf eine Rücksendung des Hardwares. In der heutigen AGB steht außerdem Folgendes: "10.5 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm überlassenen
Endgeräte/Smart-Card/ Modem an die von der Gesellschaft angegebene
Adresse zurückzusenden. Die Adresse sowie ein Retourenschein mit
Retourennummer werden dem Kunden zugeschickt."

3.0 - Die Geräte habe ich noch bei mir und sie sind seit August 2016 eingepackt - ich kann die nicht gebrauchen, wollte die aber nicht voreilig wegschmeißen.

Also: Tele Columbus bzw. KOHL Forderungsmanagement fordert jetzt Geld für Hardware, zu welchem es keine Aufforderung zur Rückgabe gibt. Außerdem hat man mir nie eine Rechnung geschickt oder versucht das Geld abzubuchen, wie im Auftragsbestätigung drin steht: "Ihre fälligen Beträge werden wir durch Lastschrift von diesem Konto einziehen."

Zusätzlich steht es auf dem Lieferschein des Hardwares folgendes:
"Wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie uns ohne vorherige Rücksprache keine Geräte zu."

Wie geht man in einem solchen Fall weiter vor?
Ich behaupte ich liege hier erstmal richtig, wie soll ich auf eventuelle Rechnungen oder Aufforderungen reagieren die nie angekommen sind?
Das Hardware bleibt natürlich weiterhin Eigentum von Tele Columbus - ich habe auch kein Problem den Mist zurückzusenden, jedoch nicht auf eigene Kosten wohl?!
Sollte ich mit Tele Columbus telefonieren und fragen, was das ganze sein soll? Warum es dazu gekommen ist?
Welche Kosten kämen auf mich zu, wenn es zum Rechtsstreit wird?

Mit der Bitte um Hilfe sende ich schöne Grüße aus Haan,

Joakim


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Ich würde die Geräte zurückschicken.
Danach würde ich dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Zunächst mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sie bitte die neue Adresse XYZ verwenden werden für weitere Schreiben. Diese neue Adresse war auch ihrer Mandantin bekannt und nur durch Post-Nachsendeauftrag ist ihr Schreiben überhaupt bei mir angekommen. Dann mache ich sie drauf aufmerksam, dass mir zu keinem Zeitpunkt der geforderte Retourenschein zuging. Auch wurde ich nie zur Zahlung eines Geldbetrages o.ä. aufgefordert. Ich befinde mich also überhaupt nicht in Verzug. Ich habe nun die Hardware zurück gesandt. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an."

Ich habe hier im Forum schon ein paar mal die Meinung vertreten, dass die Anbieter hier eine mehrfache rechtswidrige Abkürzung nehmen. Ohne Mahnung der Rücksendung der Geräte liegt kein Verzug vor. Ohne Zahlungsaufforderung anstatt der Rücksendung und Mahnung der Zahlung kann auch kein Verzug vorliegen. Direkt mit dem Holzhammer "Inkasso" zu kommen ohne Verzug ist absurder Blödsinn.

-- Editiert von mepeisen am 29.03.2017 17:10

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Schick das Teil zurück und gut ist
Ist in den Foren kein einziger Fall bekannt das ein Gläubiger anschließend die inkassogebuhren eingeklagt hat
Die Erfolgsaussichten vor Gericht zu obsiegen waeren zu gering.

Böse Briefe kommen trotzdem.Manche schieben noch ein Anwaltsschreiben nach.

Nerven bewahren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 228x hilfreich)

Ich würde die Hardware nicht auf eigene Kosten zurückschicken, sondern das Inkasso SCHRIFTLICH (also NICHT per Telefon) unter Bezugnahme auf die AGB von Telecolumbus dazu auffordern, umgehend die Zusendung eines Retourenscheins zu veranlassen und ansonsten wie von mepeisen empfohlen argumentieren, dass überhaupt kein Verzug vorliegt und die Hardware selbstverständlich umgehend zurückgesendet wird, sobald der Retourenschein vorliegt.

Hierbei gebe ich jedoch zu beachten: Die einfachere und nervenschonendere Variante ist sicherlich die umgehende Rücksendung auf eigene Kosten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
traitohr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Hilfe.
Die Geräte habe ich, wohl dokumentiert, auf eigene Kosten zurückgeschickt.
Danach habe ich auch ein Schreiben vom Anwalt erhalten, wer auch Geschäftsführer des Inkassounternehmens ist.
In diesem Widerspruch habe ich dann beschrieben, dass kein Verzug vorliegt da ich nichts erhalten habe.

Danke alle zusammen und drück mir die Daumen, dass hier das Recht siegt.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Kurze Frage: Der Anwalt macht seine Gebühren zusätzlich zum Inkassounternehmen geltend? Oder nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
traitohr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es sind anscheinend nur einige Cent für Zinsen noch dazugekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

OK, denn das darf er auch nicht tun. :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
fb468966-62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich schreibe in diesen Thread, da die Sachlage bei mir nahezu gleich ist. Auch bestätigte Sonderkündigung nach Umzug. Der feine Unterschied ist, dass ich die Mietgeräte nicht mehr besitze. Obwohl ich Telecolumbus meine neue Adresse als Nachweis zukommen lassen musste, erhielt ich von Ihnen nie eine Aufforderung zur Rückgabe der Geräte noch sonstige Schreiben. Monate später kam dann ein Schreiben von Kohl - absurderweise an eine 10 Jahre alte Adresse, von der mir ein Verwandter das Schreiben zukommen ließ. Ich habe sowohl TC als auch Kohl als auch Kohl erklärt, dass ich nie schriftlich aufgefordert wurde, die Geräte zurück zu schicken. TC schweigt und Kohl schickte mir lediglich ein Schreiben von TC, das an meine vorherige Adresse ging und bereits eine Rechnung enthielt für die Geräte. Mittlerweile droht mir Kohl mit einem Anwalt, wenn ich den Betrag von ca. 210€ nicht bis zum 03.07.2017 überweise. Wie kann ich jetzt noch vorgehen?

Grüße, Vincent

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Der feine Unterschied ist, dass ich die Mietgeräte nicht mehr besitze

Und warum besitzt du die nicht mehr? Weggeworfen?

Zitat:
Wie kann ich jetzt noch vorgehen?

Bezahlen? Jedenfalls die Geräte. Was anderes bleibt dir nicht übrig...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
fb468966-62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die sind auf dem Schrott.
Ich hatte TC und Kohl auch geschrieben, dass ich lediglich den Schadenersatz für die Geräte bezahle und nicht die entstandenen Mahnkosten. Das wurde natürlich ignoriert. Zudem bleibt ja immer noch die Tatsache, dass TC mir nie eine Aufforderung zum Rückversand geschickt hat. Die Frage ist ob und wie ich damit argumentieren kann.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Warum hast du nicht wenigstens die Hauptforderung längst überwiesen? Also Nägel mit Köpfen gemacht?

Zitat:
Die Frage ist ob und wie ich damit argumentieren kann.

Je länger du wartest, desto weniger zieht dieses Argument.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
fb468966-62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich keinerlei Aufforderung von TC bekommen habe, wollte ich eigentlich erst klären, ob es nicht mein Recht war, mit den Geräten zu machen, was ich will. Ich ging eben nach all der Zeit davon aus, dass TC die Geräte nicht zurück haben möchte. Dass ich nur die Geräte zahle und die Mahnforderung nicht, kam mir eben erst zu spät in den Sinn. War dumm von mir, aber lässt sich nicht mehr ändern.

Sollte ich den Schadenersatz jetzt noch überweise und nicht die gesamte Forderung, wie soll ich das wirkungsvoll formulieren. Das wäre jetzt meine Frage. Wenn es nämlich aussichtslos ist, zahle ich lieber den vollen Betrag und spare mir den Stress. Obwohl ich die Vorgehensweise von TC übel finde und eigentlich nicht unterstützen möchte.

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