Zahlungaufforderung Zinsen RA Heyl

21. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nubz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungaufforderung Zinsen RA Heyl

Hallo,

ich hatte vor vielen vielen Jahren einmal ein Konto bei der Postbank, welches überzogen war und irgendwann aufgelöst wurde. Genau weiß ich das nicht mehr.

Jedenfalls kam am 02.06.2009 ein Schreiben von Accredis mit einer Zahlungaufforderung. Dann am 08.08.2009 ein Schreiben von Heyl mit Angebot Ratenzahlung, am 30.06.2010 erneut ein Schreiben von Heyl mit Angebot Ratenzahlung, dann nichts mehr gehört. Ich bin damals auch umgezogen, Briefe etc. wanderten in Umzugskartons.

Am 15.03.2019 kam wieder ein Schreiben von Heyl mit der Aufforderung, die Gesamtsumme zu bezahlen, alternativ Ratenzahlung 200 € monatlich. Ich hatte denen zurück geschrieben ich kann nur 100 € monatlich zahlen. Kam nie eine Antwort, ich hab einfach jeden Monat 100 € überwiesen, vorletzte Woche dann die Schlussrate.

Am 16.12. kam dann ein Schreiben, ich solle noch 44,63 € Restforderung auf Zinsen bezahlen. Ich wurde in den Schreiben aber nie auf irgendwelche Zinsen hingewiesen, es wurde auch nie eine Zahlungsvereinbarung unterschrieben oder was tituliert oder sonst was.

Die Forderung wäre wahrscheinlich sowieso verjährt gewesen. Ich hab damals nicht recht geschaltet und halt bezahlt statt vorher mich zu informieren.

Preisfrage: Sind diese 44,63 € rechtens?

In dem letzten Schreiben ist scheinbar ein Tippfehler. Die ursprüngliche Forderung war 2185,36 €, die haben mir geschrieben ich hätte bisher 2815,36 € abbezahlt. Kann man sich das zunutze machen?

Oder einfach die 44,63 € überweisen damit die Sache abgehakt werden kann und einfach runter schlucken? Ich habe 150 € SB bei der Rechtsschutzversicherung, also da ein Faß aufmachen rechnet sich wahrscheinlich eh nicht.

Viele Grüße
Marco

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verzugszinsen sind ggf. durchaus OK. Ob diese 44€ OK sind, dazu müsste man eine detaillierte Forderungsaufstellung sehen. Ich würde die erst mal vom Anwalt anfordern.

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