Mietminderung durch nasse Wände möglich??

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Mietminderung durch nasse Wände möglich??

Hallo,

Ich bin vor kurzem mit 2 Freundinnen in eine Wohnung gezogen.
Diese war renovierugsbedürftig und uns wurde für 2 Monate die Nettokaltmiete erlassen.
Nun zahlen wir aber mittlerweile die volle Miete und es taten neue Mängel auf.
Zum Teil war anfangs kein heisses Wasser vorhanden und nun wurde die Wand zwischen Küche und Gemeinschaftsraum immer nass.
Der Vermieter kümmert sich zwar darum,allerdings muss nun die Wand aufgerissen werden.
Das heisst wir haben noch immer Bauarbeiter in unserem Haus und viel Dreck.
Da wir ja die Miete für eine intakte Wohnung zahlen wollen,ist meine Frage ob eine Mietminderung in diesem Fall möglich ist??

Vielen Dank schonmal!!

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Mietminderung in diesem Fall möglich ist


Natürlich!
Wenn die Whg einen Mangel aufweist, hat der Mieter ein Recht auf Minderung der Miete ! Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Jedoch gibt es einiges zu beachten in solch einem Fall. Sie müssen den VM vom Mangel in Kenntniss setzen und ihm Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen.

Sie sollten diesen Vorgang mit einem Experten für Wohnrecht durchsprechen und dies nicht im Internet versuchen zu klären. Nehmen Sie sich einen Fachanwalt oder einen Experten v örtl. Mieterbund. Die Kollegen vor Ort werden Ihnen sicherlich helfen.

Christine

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#3
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

Vielen lieben Dank!!


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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 358x hilfreich)

quote:
eines Vermieters, der Angst hat, dass ihm gleiches passiert.

Was passiert ?
Wasserrohrbruch ?
Passiert immer mal wieder.

Wie sollte eine Mietminderung denn begründet werden ?



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein,

kein Rohrbruch.
Die Wände müssen aufgerissen und trockengelegt werden.

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