Hi @ all,
ich habe folgendes Problem:
ich bin Mitte Mai in eine neue Wohnung gezogen, unmittelbar nach Einzug bemerkte ich, dass sich im neurenovierten Bad unter den Fliesen Flüssigkeit ausbreitete. Dieser Wasserschaden verstärkte sich noch, nachdem ich die Spülmaschine (Küche & Bad sind direkt nebeneinander) betätigte.
Ich habe mich unverzüglich an unseren Immobilienmaklre gewendet, da dieser zu diesem Zeitpunkt noch kein Übergabeprotokoll angefertigt hatte.
Dieser verständigte daraufhin auch sofort die Handwerker, die versuchten den Schaden zu beheben, was jedoch bis heute nicht gelungen ist.
In den darauffolgenden Wochen kamen immer wieder Handwerker zu uns, wir telefonierten unzählige male mit dem Makler (er bestand darauf das die ganze Korrespondenz über ihn laufen soll), dem Architekten und dem Besitzer des Hauses.
Nun ist es so, dass wir dem Makler noch ein letztes Drittel der Provision schuldig sind, dürfen wir diesen Teil nun einbehalten, bis der Mangel beseitigt ist?
Oder dürfen wir unter Androhung einer Frist die Miete mindern? Wenn ja, in welcher Höhe?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe!!
Nadine Gehrke
Provision einbehalten oder Miete mindern?
18. Juli 2005
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Frage vom 18. Juli 2005 | 17:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision einbehalten oder Miete mindern?
#1
Antwort vom 18. Juli 2005 | 20:10
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1089x hilfreich)
Ein Makler ist normalerweise nicht zuständig für Wohnungsmängel, es sei denn, er ist gleichzeitig der Hausverwalter. In diesem Fall wäre gar keine Provision zu zahlen!
Meldet den Schaden nochmals per Einschreiben und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung dem Hauseigentümer, nur der ist der korrekte Ansprechpartner, denn mit dem habt ihr wohl den Mietvertrag angeschlossen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist eine Mietminderung möglich. Ob und in welcher Höhe: ?? Bei nur leichter Feuchtigkeit wohl 0%.Es kommt auf den tatsächlichen Grad der Minderung des Wohnwertes an.
Gruß
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