Rohrreiniger in "Notfall" vom Mieter beauftragt - wer muss zahlen?

14. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michael G
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rohrreiniger in "Notfall" vom Mieter beauftragt - wer muss zahlen?

Hallo,

14 Tage nach Bezug meiner Wohnung ist an einem Sonntag (natürlich!) im letzten August in meiner Wohnung eine Toilettenverstopfung aufgetreten. Ich selbst war nicht anwesend, aber meine Freundin, die mich telefonisch verständigte.
Da ich meinen Vermieter in der Zeit nicht erreichen konnte - er war mit seiner Familie im Urlaub - habe ich mich dazu entschieden, selbst einen Rohrreinigungsdienst zu bestellen. Was soll man sonst auch tun, wenn es sich um die Toilette handelt, und die bis oben voll mit fäkalienhaltigen Wasser steht.

Der Schaden wurde behoben (meine Freundin war anwesend, ich nicht). Bevor mein Vermieter aus dem Urlaub zurück war, bin ich selbst verrreist und habe diese Sache danach dämlicherweise vergessen, das heißt: keine Nachricht an den Vermieter gemacht.

Nun erreichte mich - nach einem halben Jahr - die Rechnung von sage und schreibe 470 Euro! Darin enthalten: Arbeitslohn für zwei Leute je 80 Euro (Feiertagsaufschlag) Schmutzzulage 80 Euro (Rohr wäre voll mit Fäkalien gewesen), Kosten für 7,5 m Spiraleinsatz (140 Euro), Anfahrtkosten 25 Euro.

Diese Rechnung war zunächst an meinen Vermieter gegangen, der sich aber weigert, sie zu bezahlen. Begründung: Er habe die Arbeit nicht beauftragt.

Natürlich ist da was dran. Aber andererseits hätte ich ja schlecht auf die Rückkehr des Vermieters aus dem Urlaub warten können und so lange beim Nachbarn aufs Klo gehen müssen. Meiner Meinung nach war das Rohr in einem schlechten Zustand, wenn es auf 7,5 m mit Fäkalien verstopft war. Eigentlich weist das für mich auf mangelhafte Instandhaltung hin.

Meine Frage ist nun: muss ich in den sauren Apfel beißen und aufgrund meiner "Eigenmächtigkeit" die Rechnung in voller Höhe selbst übernehmen? Oder ist es nicht gerechtfertigt, dass sich der Vermieter wenigstens beteiligt, wenn er, wie hier, nicht erreichbar ist und sozusagen "Not am Mann" ist?

Viele Grüße und danke im Voraus! Michael.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo Michael,

die Kosten der Rohrreinigung müßten Sie nur zahlen, wenn Sie für die Verstopfung durch entsorgen von Mullbinden o.ä. ;) verantwortlich waren. Die Beweislast trägt der Vermieter.

Waren Sie nicht Schuld, ist die Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma bei Abwesenheit des Vermieters durch Urlaub o.ä. eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" gem. §§ 677 ff. BGB . Sie haben letztendlich nur die Interessen des Vermieters an einer Mängelbeseitigung wahrgenommen, die Kosten fallen dem Vermieter im Rahmen seiner Instandhaltungsverpflichtung gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu.

Das Sie den Vermieter erst nach einem halben Jahr informieren, weil jetzt die Rechnung kam, ändert daran m.E. nichts.

Wenn der Vermieter nicht zur Kostenerstattung bereit ist, könnten Sie gem. § 556 b Abs. 2 BGB die Kosten mit der Miete aufrechnen, sofern Sie dem Vermieter Ihre Absicht einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich mitteilen.

MfG Gruwo

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