Sonderkündigungsrecht wegen Geruchsbelästigung (Cannabis)?

1. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht wegen Geruchsbelästigung (Cannabis)?

Hallo Forum und ein frohes neues Jahr euch allen.

Wir leben in einem 2 Familien-Haus in der oberen Etage. Vor einigen Monaten ist ein neuer Mieter unten eingezogen. Ich möchte betonen, dass ich mit ihm als Mensch kein Problem habe und wir uns generell auch gut verstehen und vertragen. Allerdings konsumiert er regelmäßig Cannabis (Öl) und der Geruch zieht dann leider sehr stark in unsere Wohnung (wohl durch die Decke?). Am stärksten ist es dann direkt an der Wohnzimmercouch und im Essbereich zu riechen. Wir geben dem Mieter dann Bescheid und er lüftet auch einsichtig. Wir müssen dann auch alle Fenster für mindestens eine halbe Stunde aufreißen was bei diesen Temperaturen nicht wirklich schön ist und auch ins Geld geht, wenn die Heizungen die Räume dann wieder aufheizen müssen.

Der Vermieter weiß Bescheid und hat den Mieter auch schon darauf hingewiesen, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen in der anderen Wohnung kommen darf. Im Treppenhaus müssten wir es hinnehmen, wenn es dort "mal" riecht (wobei im Treppenhaus - mit Erlaubnis des Vermieters - Gegenstände stehe die nicht in der Wohnung untergebracht werden können, die dann den Geruch zwangsläufig annehmen).

Haben wir - sofern es weiterhin in unserer Wohnung zu starken Cannabis-Gerüchen kommt - das Recht, kurzfristiger zu kündigen? Laut Vertrag beläuft sich unsere Kündigungsfrist auf 3 Monate. Wie gesagt, es geht mir nicht darum den Mieter anzuschwärzen oder ihm seinen Lebensstil vorzuschreiben. Ich kann natürlich verstehen, dass er in seiner eigenen Wohnung seinen Bedürfnissen nachgehen will (war selbst mal starker Raucher und würde ausrasten wenn mir das jemand in meiner Wohnung verbieten würde). Mir geht es lediglich darum, wie schnell ich hier raus könnte, wenn ich etwas passendes finden würde.

Vielen Dank für eure Antworten.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33912 Beiträge, 17617x hilfreich)

Haben wir - sofern es weiterhin in unserer Wohnung zu starken Cannabis-Gerüchen kommt - das Recht, kurzfristiger zu kündigen? Nein. Das würde ja bedeuten, dass Ihnen das Abwarten der 3 Monate nicht zuzumuten wäre. Darüber könnte man bei Schimmel mit deutlichen gesundheitlichen Folgen reden - hier, wo es offenbar nur um einen Geruch geht, der Ihnen nicht gefällt, haben Sie da keine Chance.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37011 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Haben wir - sofern es weiterhin in unserer Wohnung zu starken Cannabis-Gerüchen kommt - das Recht, kurzfristiger zu kündigen?
Das Recht sehe ich nicht.
Du könntest zuerst etwas anderes passendes suchen---dann versuchen, mit dem Vermieter eine entspr. Vereinbarung zu treffen. Oder einen Nachmieter suchen, falls der Vermieter nichts dagegen hat.
Oder eben noch die 3 Monate Miete zahlen.

Wenn jeder Mieter mit Sonderkündigungsrecht ausziehen könnte, weils im Haus für ihn unangenehm riecht, gäbs wohl bald ne heftige Umzugsbewegung.
Zitat (von Kiouki):
(wohl durch die Decke?)
Wahrscheinlich sitzt er unter euch...

Was fällt dir denn zum anschwärzen ein? Weswegen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Kiouki):
Haben wir - sofern es weiterhin in unserer Wohnung zu starken Cannabis-Gerüchen kommt - das Recht, kurzfristiger zu kündigen?
Das Recht sehe ich nicht.
Du könntest zuerst etwas anderes passendes suchen---dann versuchen, mit dem Vermieter eine entspr. Vereinbarung zu treffen. Oder einen Nachmieter suchen, falls der Vermieter nichts dagegen hat.
Oder eben noch die 3 Monate Miete zahlen.

Wenn jeder Mieter mit Sonderkündigungsrecht ausziehen könnte, weils im Haus für ihn unangenehm riecht, gäbs wohl bald ne heftige Umzugsbewegung.
Zitat (von Kiouki):
(wohl durch die Decke?)
Wahrscheinlich sitzt er unter euch...

Was fällt dir denn zum anschwärzen ein? Weswegen?


Wie gesagt, ich will ihm nicht das Leben schwer machen, aber ich will auch nicht den Cannabis Gestank in meiner Wohnung haben. Dadurch kann ich meine eigenen Wohnräume nicht mehr richtig nutzen und meinem Kind will ich es auch nicht zumuten in den Dämpfen zu sitzen. Ganz zu schweigen davon, dass wir auch keine Gäste mehr empfangen mögen, weil uns das schon vorgehalten worden ist, wie es hier riecht :(

Mein Vermieter wird sich nicht auf einen Nachmieter einlassen. Er möchte nicht, dass ich hier ausziehe (mein Vermieter ist mein Ex-Mann und Vater meines Kindes), denn dann wird er große Teile des Hauses umbauen und renovieren lassen müssen. Solange noch eine Partei hier wohnt, die zur Familie gehört kann er das noch umgehen.



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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37011 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
aber ich will auch nicht den Cannabis Gestank in meiner Wohnung haben.
Also fristgerecht kündigen.
Zitat (von Kiouki):
Er möchte nicht, dass ich hier ausziehe
Dann kannst du nur kündigen mit der 3-M-Kündigungsfrist. Das kann er nicht verhindern.
Zitat (von Kiouki):
Dadurch kann ich meine eigenen Wohnräume nicht mehr richtig nutzen und meinem Kind will ich es auch nicht zumuten in den Dämpfen zu sitzen.
Hmm. Schon seltsam, dass es durch die Decke zieht, trotz lüften ... ... da sollte man durchaus über eine ordentliche Sanierung nachdenken.

Es gibt mE sehr viel unangenehmere Gerüche, die man als Mieter hinnehmen muss, aber wenns dem Nächsten nunmal nicht gefällt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Der Vermieter weiß Bescheid und hat den Mieter auch schon darauf hingewiesen, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen in der anderen Wohnung kommen darf.

Da hat der Vermieter Pech gehabt, denn Ursache ist ganz offensichtlich ein Mangel in der Mietsache. Da helfen keine Hinweise die übliche Nutzung de rMietsache zu unterlassen bzw. einzuschränken, da hilft nur den Mangel in der Mietsache zu beheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hmm. Schon seltsam, dass es durch die Decke zieht, trotz lüften ... ... da sollte man durchaus über eine ordentliche Sanierung nachdenken.


Wird wohl erst passieren, wenn wir hier tatsächlich ausziehen werden. Kleinere Reparaturen bzw. Nachbesserungen ist er sofort dabei, da ist er vorbildlich. Aber größere Umbauten oder Sanierungen wird es nicht geben, solange wir und der neue Mieter hier im Haus sind. Deshalb soll ja auch keiner von uns beiden ausziehen, denn dann MUSS er, wenn er neue Mieter hier rein haben will.

Könnte ich denn die Miete deswegen mindern?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Cannabis rauchen ist in der eigenen Wohnung nicht verboten, demnach auch kein Kündigungsgrund. Wenn der Geruch durch die Wohnungsdecke zu riechen ist wäre das ein Mangel; allerdings recht seltsam und kaum vorstellbar.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
allerdings recht seltsam und kaum vorstellbar.


Ist aber leider so, und nicht zu knapp. Ich rede hier nicht von nur ein bisschen Geruch. Er ist ganz stark wahrnehmbar, vor allem wenn er Besuch hat und mehrere Leute am Rauchen sind. Dies wurde mir auch schon von mehreren Besuchern bestätigt, ich bilde mir das nicht ein.

Das Haus ist vor über 40 Jahren gebaut worden. Dämmung und Isolierung lassen hier zu wünschen übrig. Im Sommer haben wir kuschelige 30-32 Grad in der Wohnung und im Winter verheizen wir mehr Gas, als manches Mehrfamilienhaus. Durch den 2 Stöckigen Wintergarten kann ich mich dem Mieter unter mir durch den Fußboden unterhalten, muss ich nicht einmal lauter für reden oder auf die Knie gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37011 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Deshalb soll ja auch keiner von uns beiden ausziehen, denn dann MUSS er, wenn er neue Mieter hier rein haben will.
Das ist doch nicht dein Problem. Du bist Mieter, ein Geruch stört dich.
Du kannst selbstverständlich ausziehen, nach ordentlicher Kündigungsfrist.
Was wann der Vermieter dann macht, kann dir vollkommen egal sein.

Zitat (von Kiouki):
Könnte ich denn die Miete deswegen mindern?
Was hättest du damit erreicht? Dann setzt ihr euch weiterhin dieser (ungeheuren) Geruchsbelästigung aus. Und der Vermieter macht dagegen nichts.

Hier hat mans bei Gerüchen erst vor Gericht geregelt bekommen:
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Ger%C3%BCche-Geruchsbel%C3%A4stigung-Gestank.html

Wegen deiner anderen gesundheitlichen Probleme empfehle ich dir, für dich und dein Kind jetzt zu beginnen, eine andere Wohnung zu suchen.
Dann eben ganz *ordentlich* kündigen. Und neu beginnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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