Hallo,
ich habe eine Frage zu diesen Sonnenschutzfolien. Ist es mir als Mieter erlaubt, von außen auf die Fenster,Sonnenschutzfolien aufzubringen? Ich habe mich vorher über die Folien bei mehreren Herstellern informiert und diese meinten, dass diese rückstandslos entfernbar sind.
Da es ja auch keine bauliche Veränderung ist, dürfte das doch kein Problem ergeben oder darf mir das der Vermieter verbieten?
-----------------
""
Sonnenschutzfolie außen anbringen
Hallo,
kommt darauf an, wenn die Fassade von der Strasse aus gesehen deutlich verändert würde, könnte der Vermieter was dagegen haben.
Könntest Du nicht innen wärmeabweisende Rollos machen ?
-----------------
"Chylla"
quote:<hr size=1 noshade>Könntest Du nicht innen wärmeabweisende Rollos machen ? <hr size=1 noshade>
Logischerweise nicht, da die Hitze dann ja schon im Raum ist.
Das Problem ist hier, in wie weit die Fassade veraändert wird.
Es gibt aber bereits Folien welche kaumsichtbar sind, eine Veränderung also nur unwesentlich ist.
Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So rückstandslos sind die nicht entfernbar. In einem unserer Büros wurde so eine Folie angebracht und später entfernt. Jetzt sind da ständig hässliche Schlieren, wodurch es immer aussieht, als wäre das Fenster schlecht geputzt worden.
-----------------
""
So rückstandslos sind die nicht entfernbar.
Das kenne ich auch. In einem Fall hatte ein Putzteam etliche Stunden zu tun, die Rückstände (unzählige kleine Fitzelchen) zuerst mit Fön zu erwärmen und dann mit Glasschabern vorsichtig zu entfernen (das war eine Discounter-Folie).
Aber es gibt da halt auch sehr unterschiedliche Qualitäten ...
Bei einer nahezu unsichtbaren Folie spricht m.E. nichts gegen Außenanbringung (auch wenn die Lebensdauer da wesentlich kürzer ist, die Wirkung dagegen nur unwesentlich besser als bei Innenfolien). Allerdings sollte man beachten, dass bei gasgefüllter Wärmeschutzverglasung wegen der Glasbruchgefahr keine Innenfolien eingesetzt werden dürfen.
Das Risiko der tatsächlich rückstandsfreien Entfernung trägt natürlich der Anwender ;-)
-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Der zweite Nachteil ist, dass die Folien natürlich auch den Raum etwas verdunkeln. Wenn man rausschaut, sieht es immer irgendwie trübe aus. Und man läßt die Folie ja das ganze Jahr dran. Also muß man sich mit der eingetrübten und leicht verdunkelten Aussenansicht abfinden.
-----------------
""
ZitatDer zweite Nachteil ist, dass die Folien natürlich auch den Raum etwas verdunkeln. Wenn man rausschaut, sieht es immer irgendwie trübe aus. Und man läßt die Folie ja das ganze Jahr dran. Also muß man sich mit der eingetrübten und leicht verdunkelten Aussenansicht abfinden. :
-----------------
""
Ich kann das nicht bestätigen.
Sicher, sofort nach der Installation und in den kommenden Tagen sieht es etwas dunkler aus, aber wer zum Beispiel die Räume betritt, merkt die Sonnenschutzfolien nicht. Es muss gesagt werden, dass diese Fenster nicht die einzigen im Raum sind. Nach Norden hin haben wir jeweils ein zusätzliches bodentiefes Fenster, durch das es sicherlich auch etwas Licht gibt.
Aber bevor wir die Sonnenschutzfolien kauften, war es so, dass wir die Fenster im Sommer mit einem undurchsichtigen (!) Tuch aufhängten, damit die Räume auf dem Dachboden nicht zu warm wurden. Dann ist die Aussicht wirklich da........
Nochmals als kleine Referenz: Die Folien, die wir angebracht haben, haben folgende Werte.
Lichtdurchlässigkeit: 20%.
Wärmedämmung: 85%.
UV-Blockierung: 99%.
(Quelle: https://zuheiss.de/sonnenschutzfolien-tests/)
vielleicht verrät uns der TE, was seit Juni 2014 daraus wurde?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
34 Antworten
-
20 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten