Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mieterin M hat beim Vermieter V eine Wohnung gemietet. Nun kann sie sich diese nicht mehr alleine leisten und beschließt, sich einen Nebenmieter zu suchen. V möchte allerdings nur eine Person im Mietvertrag. Auch ist die Untermiete der M ausdrücklich ausgeschlossen. Nun findet sich allerdings doch ein Untermieter U, der bei der M (im Wissen darüber, dass dies im Hauptmietvertrag nicht erlaubt wurde) ohne das Wissen des V einzieht. U zahlt immer pünktlich und fällt nie negativ auf/ beschädigt nichts.
Nun wäre zunächst meine Frage, was die Rechtsfolgen wären, wenn die unerlaubte Untermiete auffliegt (nur Kündigung, Geldbetrag...).
Meine zweite Frage betrifft die Ummeldung des Wohnsitzes. Auf der Homepage der betroffenen Stadt wird, auf der Liste der vorzulegenden Formulare, auch die Bestätigung des Eigentümers (Vermieters) über den Bezug der Wohnung gefordert. Diese könnte der U nun schlecht vorlegen. Ein Untermietvertrag zwischen U und M besteht, allerdings ohne Wissen/Zustimmung des Vermieters (also wahrscheinlich nicht wirksam). Kann ich mich trotzdem irgendwie ummelden lassen bzw. nimmt die Behörde es da immer sehr genau mit allen Formularen?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Danke!!
LG
Untermiete ohne Wissen des Vermieters und Ummeldung
13. Dezember 2015
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Frage vom 13. Dezember 2015 | 21:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Untermiete ohne Wissen des Vermieters und Ummeldung
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 22:55
Von
Status: Senior-Partner (6704 Beiträge, 2354x hilfreich)
Wer ist jetzt "ich" ? M oder U ?Zitat:Kann ich mich trotzdem irgendwie ummelden lassen bzw. nimmt die Behörde es da immer sehr genau mit allen Formularen?
Und Forenregeln beachten ? Keine ichs, wir, uns usw. !!
-- Editiert von Spezi-2 am 13.12.2015 22:56
#2
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 07:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Hatte natürlich U gemeint!
LG
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 08:40
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
Zitat:Meine zweite Frage betrifft die Ummeldung des Wohnsitzes. Auf der Homepage der betroffenen Stadt wird, auf der Liste der vorzulegenden Formulare, auch die Bestätigung des Eigentümers (Vermieters) über den Bezug der Wohnung gefordert.Kann ich mich trotzdem irgendwie ummelden lassen bzw. nimmt die Behörde es da immer sehr genau mit allen Formularen?
Ummelden lassen geht überhaupt nicht.
Seit dem 01.11.15 brauchen meldepflichtige Personen eine Bestätigung des Wohnungsgebers zur Ummeldung.
Wohnungsgeber bist in dem Fall ja Du, nicht der Eigentümer. Aber, ist der Wohnungseber nicht der Eigentümer müssen in der Bescheinigung Angaben zu diesem gemacht werden.
Seit dem 01.11.15 nimmt es die Behörde, das Einwohnermeldeamt, sehr genau mit diesem Formular.
Übrigens können Vermieter Untervermietung so gut wie gar verbieten.
#4
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 10:50
Von
Status: Gelehrter (10470 Beiträge, 4641x hilfreich)
Zitatwas die Rechtsfolgen wären, wenn die unerlaubte Untermiete auffliegt (nur Kündigung, Geldbetrag...). :
Für den Hauptmieter siehe z.B. http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/unerlaubte-untervermietung-wann-kann-der-vermieter-kuendigen_idesk_PI17574_HI2656962.html. Sollte dem Hauptmieter gekündigt werden, so wird auch der Untermieter die Wohnung räumen müssen. In Ausnahmefällen könnte der Vermieter noch eine Nutzungsentschädigung vom Untermieter verlangen. Dies könnte z.B. dann geschehen, wenn der Untermieter nach einer berechtigten Kündigung des Vermieters an den Hauptmieter nicht auszieht. Normalerweise hat der Untermieter jedoch mit dem Vermieter nichts zu tun. Zwischen diesen beiden besteht nämlich kein Vertragsverhältnis. Die Probleme hat hier der Hauptmieter.
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