Verfahrenskosten vom Mietkonto abgebucht

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
pebroe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Verfahrenskosten vom Mietkonto abgebucht

Guten Tag,
ich bin beruflich im sozialen Bereich mit folgender Situation beschäftigt.
Nach einer Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung hat sich in einem ganzen Stadtviertel die Miete um ca 50 Prozent erhöht. Da die meisten Bewohner ALG II Empfänger sind wurde Ihnen vom Mieterverein geraten, den Einwand der wirtschaftlichen Härte einzulegen. Hierdurch sind zwangsläufig Mietschulden entstanden, da die Bewohner die neue teure Miete in diesem Fall nicht gezahlt haben. Die übliche MIete wurde weiter überwiesen. Es ist nun nicht in allen Fällen zu einer Klage wegen der Mieterhöhung gekommen. Diese Bewohner haben dann den Mietrückstand über das Jobcenter wieder ausgegeglichen. In der Zwischenzeit hat allerdings der Eigentümer bereits Klagen wegen Mietschulden auf den Weg gebracht. Nun das aus meiner Sicht Kuriose: Die Gerichtskosten für diese Klage auf Mietschulden zuzüglich der Anwaltskosten wurden bereits vor Zustellung der Klage auf dem Mieterkonto der Hausverwaltung abgezogen. Kann das sein? . ( Ich frage mich auch, ob das überhaupt " Mietschulden sind , wenn die Betroffenen gar nicht hätten zahlen können, weil einige ja einen rechtlichen Weg gehen wollten.)

Die Klageeinreichung war Ende April, die ausstehenden Schulden wurden Anfang Mai überwiesen, Klagezustellung war Mitte Juni, Gütetermin wäre im Juli gewesen, Klage ist im Juli zurückgenmmen worden. Rechnung für Verfahrenskosten mit der Begründung nach billigem Ermessen kam jetzt. Wie kann es sein, dass die gegnerische Partei bereits vor dem Gütetermin und vor Reaktion des beklagten das Geld vom Mietkonto als minus abbucht???

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

-- Editier von pebroe am 22.08.2017 20:36

-- Editier von pebroe am 22.08.2017 20:37


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18 Antworten
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#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Wenn das ein größerer gewerblicher Vermieter war, bietet es sich an den Fall zum einen der örtlichen Presse zu schildern, zum anderen sollten die Betroffen einzeln bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schriftlich gegen die Geschäftsführung Strafanzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug stellen.

Und natürlich die Banken anweisen, das Geld zurückzubuchen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Ich verstehe noch nicht ganz das Problem. Das Mietkonto ist ja kein Bankkonto. Das ist letztlich nur eine Verwaltungshilfe des Vermieters. Da kann er eintragen, was er lustig ist. Das kann dem Mieter erstmal egal sein. Problematisch wird es erst dann, wenn der Vermieter anfängt, eingehende Mietzahlungen auf irgendwelche andere Schulden zu verbuchen und dann weitere Mahnbescheide oder sogar Kündigungen auszuspricht.

Von daher die Nachfrage: Was genau ist passiert? Was stört die Mieter? Die Rechtsverfolgungskonsten wird der Mieter am Ende eh zahlen müssen.

PS: Oder hat der Vermieter eine Einzugsermächtigung genutzt und vom Konto des Mieters was abgebucht?

-- Editiert von cauchy am 22.08.2017 21:01

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Von daher die Nachfrage: Was genau ist passiert? Was stört die Mieter? Die Rechtsverfolgungskonsten wird der Mieter am Ende eh zahlen müssen.

Genau die Frage ist eben berechtigt.
Unterm Strich kommen die Kosten auf den Mieter zu, bisher wurde ja wie man lesen kann die Miete überwiesen, und jetzt wird wohl der Vermieter erst den Ausgleich des Kontos verlangen.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Sollte der Rechnung ein gerichtlicher KFB nach 91a ZPO zu Lasten der Mieter zu Grunde liegen, muesste der Mieter natürlich zahlen, sofern er keine Beschwerde beim LG einreicht
Einen solchen hat der Te aber nicht erwähnt, und der passt auch nur bedingt zum Sachverhalt, weshalb eine Beschwerde am LG zumindest mal sinnvoll waere, wenn es den gaebe.

Aber anhoeren tut sich das alles nach der VM hat per separat Lastschrift einfach mal seine Kosten eingezogen und das ist dann kein Fall fuers Forum , sondern fuer den Staatsanwalt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich verstehe noch nicht ganz das Problem. Das Mietkonto ist ja kein Bankkonto. Das ist letztlich nur eine Verwaltungshilfe des Vermieters.


So einfach ist das nicht. Evtl wurde im MV entsprechendes vereinbart

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von pebroe):
Es ist nun nicht in allen Fällen zu einer Klage wegen der Mieterhöhung gekommen. Diese Bewohner haben dann den Mietrückstand über das Jobcenter wieder ausgegeglichen. In der Zwischenzeit hat allerdings der Eigentümer bereits Klagen wegen Mietschulden auf den Weg gebracht. Nun das aus meiner Sicht Kuriose: Die Gerichtskosten für diese Klage auf Mietschulden zuzüglich der Anwaltskosten wurden bereits vor Zustellung der Klage auf dem Mieterkonto der Hausverwaltung abgezogen. Kann das sein? .


Durchaus gängige Praxis.

Durch die fehlende Zustimmung wurde der Eigentümer genötigt den Weg über das Gerichtsverfahren einzuschlagen. Es wurde ein Anwalt beauftragt, dann überlegt es sich der Mieter anders, willigt ein und hat somit auch die Kosten zu tragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Klage schon zugestellt wurde oder nicht.

Zuerst einmal würde ich den/die Mietvertrag/-verträge sichten, ob ein diesbezüglicher Passus vereinbart wurde. Die Kosten müssen auf jeden Fall getragen werden.

Zitat (von pebroe):
Die Klageeinreichung war Ende April, die ausstehenden Schulden wurden Anfang Mai überwiesen, Klagezustellung war Mitte Juni, Gütetermin wäre im Juli gewesen, Klage ist im Juli zurückgenmmen worden. Rechnung für Verfahrenskosten mit der Begründung nach billigem Ermessen kam jetzt. Wie kann es sein, dass die gegnerische Partei bereits vor dem Gütetermin und vor Reaktion des beklagten das Geld vom Mietkonto als minus abbucht???


Die Kosten hat der Schuldner (hier der Mieter) zu tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn das ein größerer gewerblicher Vermieter war, bietet es sich an den Fall zum einen der örtlichen Presse zu schildern, zum anderen sollten die Betroffen einzeln bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schriftlich gegen die Geschäftsführung Strafanzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug stellen.

Und natürlich die Banken anweisen, das Geld zurückzubuchen.


Is jetzt nicht dein Ernst oder?

1. Zustimmung zur Mieterhöhung wird nicht erteilt.
2. VM beauftragt Anwalt
3. Anwalt reicht Klage ein im April
4. Mieter überlegt es sich anders und willigt ein, zahlt die Erhöhung im Mai
5. Klage wird im Juni zugestellt, im Juli zurückgenommen, Kosten werden dem Beklagten auferlegt

6. Auf dem Mietkonto (hat nix mit dem Bankkonto zu tun, hat cauchy schon geschrieben) verrechnet der Vermieter die Kosten mit den Mieteingängen. ... in den meisten MV die ich kenne, ist solch eine Klausel verankert, imme rnoch billiger als vollstrecken ...

Wo bitte ist da eine strafbare Handlung? Warum soll hier eine Presse informiert werden??

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#8
 Von 
pebroe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

ok, vielen Dank für eure Antworten- klingt also erstmal nach gängiger Praxis.

@ coachy
nein kein Bankkonto, sondern quasi eine Zahlungsauflistung, also ein " Mieterkonto" auf dem Eingänge und Abbuchungen verrechnet werden. Dennoch ist dieses Konto ja rechtlich bindend- der Minusbetrag kann ja eingefordert werden.

Deswegen verstehe ich ja auch nicht , wieso die Verfahrenskosten bereits vor dem Gerichtstermin auf dem Mietkonto verrechnet werden dürfen . Dann könnte man sich als Beklagter ja immer direkt den Gütetermin oder einen Widerspruch in solchen Fällen sparen. Ich meine, dann bedarf es ja offenbar keiner Prüfung des Gerichts mehr, oder?

Und wieso sind die Gerichtskosten schon in vollem Umfang eindeutig berechnet ? Und warum geht das Gericht sofort von billigem Ermessen aus?

Aus meiner Sicht ist die Sachlage viel komplexer - klar hätte der Mieter die Klage durch Zahlung vermeiden können, in diesem Fall war aber die Mieterhöhung strittig. Zum Hintergrund : in vielen Wohnungen sind die Bauarbeiten( weswegen ja überhaupt erhöht werden durfte - 7 Euro mehr pro qm!!) noch nicht mal abgeschlossen worden, die Hochhausbuden sind aber seit Juli schon wieder bei einem neuen Eigentümer ( Achtung , Heuschreckenalarm). D. H. das Minus auf dem Mietkonto ist quasi einfach " mitverkauft " worden? Und zwar noch schnell bevor die Verhandlung stattgefunden hätte.. hmmm.

Jetzt hat der Mieter beim neuen Eigentümer wieder 1000 Euro minus .. Ich muss sagen, ich finde dass schon sehr ungerecht. Die Verzögerung des Ausgleiches lag ja auch nicht alleine beim Beklagten, sondern in den Zahlungsmodalitäten des Jobcenters( zeitlich) .
Wir konnten in einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nachweisen, dass die Jobcenter Kommunikation bezüglich Mietschuldenausgleich bereits VOR Einreichung der Klage stattgefunden hat- und dass der Eigentümer von dem zeitnahen Schuldenausgleich informiert war. Trotzdem reicht der Eigentümer ( noch schnell, bevor der Eigentümerwechsel stattfindet) die Klage ein. Für das Gericht ist das immer noch billiges Ermessen.
Ach ja , Fragen über Fragen..und wie gesagt, es ist nicht schön, die Schicksale mitzuerleben, die eine Gentrifizierung über sich ergehen lassen müssen.....

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Is jetzt nicht dein Ernst oder?

1. Zustimmung zur Mieterhöhung wird nicht erteilt.


Ist mein voller Ernst. Das war lt. Beschreibung keine Mieterhöhung nach Mietspiegel, sondern nach Modernisierung. Dagegen haben einige Mieter wegen unbilliger Härte protestiert und wollten vor Gericht. Ist ihr gutes Recht.
Die Entscheidung Härte ja/nein obliegt einzig dem Richter und selbst wenn es so war wie du vermutest, muss die Ursache für die Belastung zwingend der gerichtliche KFB sein. Ohne KFB- von dem hier bisher nicht die Rede war, ist das gewerblicher Betrug.

Mit sähe das natürlich anders aus. Also lieber TE: haben deine Schützlinge etwas vom Gericht bekommen, dass mit Kostenfestsetzungsbeschluss überschrieben war und die belasteten Kosten nannte? Wenn ja, wäre die Belastung natürlich zurecht.

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von pebroe):

Wir konnten in einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nachweisen, dass die Jobcenter Kommunikation bezüglich Mietschuldenausgleich bereits VOR Einreichung der Klage stattgefunden hat- ...

Korrektur: offensichtlich gibt es ein KfB, das waere natürlich hilfreich gewesengewesen, haette das im Eröffnungspost gestanden.
Aufgrund des KfB ist das Verhalten des VM absolut korrekt und sogar recht freundlich, da dieser ein vollstreckbarer Titel ist. :-)

Anscheinend wart ihr anwaltlich nicht vertreten?
Der Beschreibung nach hat ja der VM die Klage nicht zurückgenommen, sondern fuer erledigt erklärt und gleichzeitig beantragt die Kosten den Beklagten nach 91a ZPO aufzuerlegen.

Und darauf wurde nur der Erledigung zugestimmt?

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Mit sähe das natürlich anders aus. Also lieber TE: haben deine Schützlinge etwas vom Gericht bekommen, dass mit Kostenfestsetzungsbeschluss überschrieben war und die belasteten Kosten nannte? Wenn ja, wäre die Belastung natürlich zurecht.


Steht doch da:
Zitat (von pebroe):
Die Klageeinreichung war Ende April, die ausstehenden Schulden wurden Anfang Mai überwiesen, Klagezustellung war Mitte Juni, Gütetermin wäre im Juli gewesen, Klage ist im Juli zurückgenmmen worden. Rechnung für Verfahrenskosten mit der Begründung nach billigem Ermessen kam jetzt.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)


Zitat (von pebroe):
Da die meisten Bewohner ALG II Empfänger sind wurde Ihnen vom Mieterverein geraten, den Einwand der wirtschaftlichen Härte einzulegen


Und aus diesem Grund halte ich solche Vereine für suspekt.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Und einen guten Rat an den TE für Ihren Schützling:

Setzen Se sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung und bieten Sie Ratenzahlung an, das erleichtet die Sache ungemein.

Sie hätten auch die Möglichkeit - und das wäre evtl der bessere Weg - ein Darlehen für Ihren Schützling beim JC zu benatragen um diese Schuld zu begleichen und dem JC dann in kleineren Raten das abzustottern.

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#14
 Von 
pebroe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank noch mal !!

Kontakt mit JC wegen Darlehen für Zahlung der Verfahrenkosten schon versucht - leider erfolglos:(.

Die Ratenzahlung haben wir beim Gericht schon beantragt . Ursprünglich gab es einen Anwalt, die PKH ist allerdings abgelehnt worden, weil die wirtschaftliche Härte für das Gericht nicht ersichtlich war ( knapp über 40 %) . Hier war meiner Meinung nach die Argumentation nicht ganz so richtig. Daraufhin hat der Mieter auf weitere rechtliche Schritte verzichtet .Dieser Anwalt wollte für seine Begleitung des PKH - Antrages auch noch mal um die 350 Euro haben. Erstaunlich, dass sowas ALG II Empfängern, die wenig Deutsch sprechen nicht vorher erklärt wird... Den PKH Antrag hätten auch wir ausfüllen können...

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#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Eine

Zitat (von AltesHaus):
Rechnung für Verfahrenskosten mit der Begründung nach billigem Ermessen
hab ich verstanden als Rechnung des Vermieters, da es hieß
Zitat (von pebroe):
Die Gerichtskosten für diese Klage auf Mietschulden zuzüglich der Anwaltskosten wurden bereits vor Zustellung der Klage auf dem Mieterkonto der Hausverwaltung abgezogen. /quote]
Aber gut, war wohl der KFB gemeint und dann passt das (bis auf das vor) was aber letzlich egal ist.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von pebroe):
Vielen Dank noch mal !!

Kontakt mit JC wegen Darlehen für Zahlung der Verfahrenkosten schon versucht - leider erfolglos:(..


Schriftliche Absage bekommen? Welche Begründung?
Zitat (von pebroe):
Die Ratenzahlung haben wir beim Gericht schon beantragt .


Falsche Stelle, hier ist der VERMIETER die Anlaufstelle, das Gericht hat nichts damit zu tun.

Zitat (von pebroe):
Ursprünglich gab es einen Anwalt, die PKH ist allerdings abgelehnt worden, weil die wirtschaftliche Härte für das Gericht nicht ersichtlich war ( knapp über 40 %)


Dagegen hätte man sich wehren können, jedoch wird das Gericht davon ausgegangen sein, dass die Miete vom JC übernommen wird.

Zitat (von pebroe):
Dieser Anwalt wollte für seine Begleitung des PKH - Antrages auch noch mal um die 350 Euro haben.


Mit Sicherheit wollte er dies nicht für den PKH-Antrag haben, sondern für die Beauftragung in der Sache und die Arbeit, welche er sich hier gemacht hat.

Zitat (von pebroe):
Erstaunlich, dass sowas ALG II Empfängern, die wenig Deutsch sprechen nicht vorher erklärt wird..


Steht alles auf der Erklärung, welcher dem PKH Antrag beigefügt ist. WEnn man kein/wenig Deutsch spricht, dann sollte man sich Hilfe suchen und zwar bei jemanden, der die eigene Sprache und Deutsch spricht.

Zitat (von pebroe):
Den PKH Antrag hätten auch wir ausfüllen können...


Warum haben SIe es nicht getan?

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#17
 Von 
pebroe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Heute füllen wir die PKH Anträge aus... der Mieterverein hatte , wie ich schon erwähnt hatte, zum Einwand aufgerufen und zunächst die weitere Begleitung der Mieter übernommen. Irgendwann stoppte diese Betreuung leider und dann waren wir ( Bürgerzentrum) im Spiel...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von pebroe):
Heute füllen wir die PKH Anträge aus... der Mieterverein hatte , wie ich schon erwähnt hatte, zum Einwand aufgerufen und zunächst die weitere Begleitung der Mieter übernommen. Irgendwann stoppte diese Betreuung leider und dann waren wir ( Bürgerzentrum) im Spiel...


Das Verfahren ist gelaufen, ein PKH-Antrag im Nachhinein geht nicht.

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