Hallo an Alle
und zwar geht es darum das wir seit 2 Jahren in einem Dachgeschoss wohnen zur Miete und bei uns wurde die Straße erneuert darauf hin ist aufgefallen das unsere wohnung keine baugenehmigung hat , was können wir dagegen tun da der Vermiter meinte wir müssen hier Ausziehen,
meine genaue frage ist was wir für rechtliche schritte einleiten können und uns selbst absichern können
-- Editier von Phenom981 am 16.06.2016 22:36
dringend dachgeschosswohnung ohne baugenehmigung
Zitat:meine genaue frage ist was wir für rechtliche schritte einleiten können und uns selbst absichern können
Wichtigster Hinweis: Nichts unterschreiben. Wenn euch der Vermieter tatsächlich eine ungenehmigte Wohnung vermietet hat und ihr deswegen irgendwann ausziehen müsst, dann ist der Vermieter voll schadensersatzpflichtig. Das solltet ihr nicht durch irgendwelche vorschnellen Abmachnungen bzw. Unterschriften gefährden.
Alles weitere ist schwierig. Auf pures Hörensagen hin könnt ihr eigentlich wenig machen. Natürlich könnt ihr beim Bauamt nachfragen, ob eure Wohnung genehmigt wurde. Wenn die bisher von nichts wissen und die Wohnung wirklich nicht genehmigt wurde, dann ist das aber natürlich kontraproduktiv. Von daher weiß ich nicht, ob man das wirklich raten sollte.
Sollte irgendwann ein amtliches Schreiben oder eine schriftliche Kündigung vom Vermieter kommen, dann sieht's anders aus. Dann habt ihr immerhin mal etwas in der Hand und könnt übrerprüfen, ob das alles so stimmt. Dann würde ich aber auch den Gang zum Anwalt empfehlen.
Hallo nein unterschreiben haben wir bis jetzt nix , die hausverwaltung wa heute nur da, und hat uns die sachlage erklärt das die wohnung nicht genehmigt ist und sie uns darauf hin versucht eine gleichwertige zu beschaffen da wir auf kurz oder lang aus der wohnung müssen, und das man die miete der alten wohnung auf die neue anpasst und 2-3 kaltmieten ausfallen lassen kann aufgrund Renovierungskosten(der neuen wohnung),
ich habe weder ein schriftstück gesehen vom bauamt noch sonst was, das wa bis jetzt nur ein mündliches gespräch, da wir uns die andere wohnung erstmal anschauen sollen
meine nächsten schritte würde ich so machen:
Bauamt nachfragen Mieterschutzbund und einen anwalt nehmen
-- Editiert von Phenom981 am 16.06.2016 23:10
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Zitat:Bauamt nachfragen Mieterschutzbund und einen anwalt nehmen
Tipp: Erst Mieterschutzbund anfragen, der regelt dann auch gerne mal Dinge, wenn dann jemand Mitglied wird. Und das hier ist ja echt keine große Sache.
Die Hausverwaltung ist ja nun gerad sicher auch so entgegenkommend, weil sie weiß, dass Sie rechtlich gut darstehen und Forderungen stellen können. Die Miete soll nicht höher sein, auch wenn sie es ansonsten wäre und die Renovierungskosten werden übernommen.
Welche Kosten sollen denn Ihrer Meinung nach noch übernommen werden?
-- Editiert von altona01 am 17.06.2016 01:24
Die sache ist noch so das die Hausverwaltung nur noch eine wohnung hat , und falls die wohnung uns überhaupt nicht zusagt,
wäre noch meine frage wie sieht es mit einer Umzugs Firma aus und einer Kaution falls die wohnung nicht unseren ansprüchen genügt
Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe. Ihr habt genau diese Dachgeschosswohnung gemietet und seid nicht verpflichtet, eine andere zu akzeptieren. Wenn euch die andere Wohnung der Verwaltung aus irgendwelchen Gründen nicht zusagt, dann nehmt sie halt nicht. Momementan könnt ihr auch noch da wohnen bleiben und momemntan müsste der Vermieter vermutlich noch gar nichts machen. Wenn ihr jetzt aus eigenem Antrieb umzieht, muss er wahrscheinlich auch keinerlei Schadensersatz leisten. Erst wenn dann wirklich das Bewohnen eurer Wohnung offiziell untersagt wird, dann müsst ihr umziehen und dann muss der Vermieter auch leisten.
Das Angebot der Hausverwaltung (ich vermute eher des Vermieters) jetzt in diese andere Wohnung umzuziehen, kann vorteilhaft sein oder auch nicht. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Als Anhaltspunkt kann man aber sagen, dass ihr mit plus minus null da rauskommen solltet. Umzug- und Renovierungskosten sollten also vollständig übernommen werden, die Miete sollte maximal genauso hoch sein, Lage und Ausstattung der neuen Wohnung sollte vergleichbar sein.
Forder doch erst einmal das Schreiben der Hausverwaltung an, welches sie vom Bauamt erhalten haben. Das steht dir zu, da du drin wohnst und gemietet hast.
Kann ja auch was ganz anderes dahinterstecken. Vielleicht wollen se Neu vermieten, evtl. Sanieren und dich da raushaben. Neue Straße, höhere Miete, bessere Gegend.
Denn das Angebot, was die da anbieten, ist viel zu entgegenkommend.
Wo steht, dass das Bauamtschreiben dem Mieter zusteht?
Ich würde versuchen, mir vom Status selbst ein Bild bei der Genehmigungsbehörde zu machen. Ob das funktioniert, keine Ahnung. Ansonsten abwarten, bis der Vermieter was schriftliches liefert. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
ZitatWo steht, dass das Bauamtschreiben dem Mieter zusteht? :
Ich würde versuchen, mir vom Status selbst ein Bild bei der Genehmigungsbehörde zu machen. Ob das funktioniert, keine Ahnung. Ansonsten abwarten, bis der Vermieter was schriftliches liefert. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Die Hausverwaltung stellt etwas in den Raum, was sie auch beweisen muß.
Und der Kunde brauchts für die Akten.
Heißt zusammengefaßt: die Kundin muß keinen "Wind" im außen machen, sie braucht nur die Bestätigung des Bauamts und das kommt durch die Hausverwaltung. Stellt sich die Hausverwaltung bei "Aufforderung" quer, stimmt da was nicht.
ZitatForder doch erst einmal das Schreiben der Hausverwaltung an, welches sie vom Bauamt erhalten haben. Das steht dir zu, da du drin wohnst und gemietet hast. :
Falsch. Darauf hat der Mieter kein Anrecht. Und was soll er mit der Information "Die Wohnung ist nicht genehmig." denn anfangen?
ZitatDenn das Angebot, was die da anbieten, ist viel zu entgegenkommend. :
Wenn es "zu entgegenkommend" ist, warum sollte man das nicht annehmen? Wenn (!) die neue Wohnung gefällt, den gleichen Preis hat und alle anfallenden Kosten bezahlt werden, ist das doch gut? Was ist denn dann noch offen?
ZitatWenn (!) die neue Wohnung gefällt, den gleichen Preis hat und alle anfallenden Kosten bezahlt werden, ist das doch gut? Was ist denn dann noch offen? :
Prinzipiell gebe ich dir zwar recht. Wenn alles passt und die Kosten übernommen werden, dann ist eine einvernehmliche Auflösung des aktuellen Mietvertrages und der Abschluss eines neuen durchaus sinnvoll. Das ist deutlich besser als dann alles auf die Schnelle und unter Druck zu erledigen, wenn denn erstmal das Verbot vorliegt.
Dein Ausrufungszeichen gibt aber natürlich die Richtung vor, die neue Wohnung muss in Lage und Ausstattung wirklich passen. Zudem ist das mit der Miete so eine Sache. Sollte die Wohnung z.B. größer sein als die jetztige und die Miete dadurch vom Vermieter nach unten angepasst werden, dann gilt das nicht für immer. Nach 15 (?) Monaten kann eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommen, sofern die Kappungsgrenze eingehalten wird.
Der Mieter sollte somit in diesem Fall entweder ein Ausschluss oder einer Begrenzung der Mieterhöhungen für die nächsten Jahre ausverhandeln, oder sich zumindest mal die korrekte Vergleichsmiete ausrechnen. Das ist dann nämlich die Miete, die dann wahrscheinlich irgendwann auch zu zahlen ist.
ZitatZitat (von Biblio):Forder doch erst einmal das Schreiben der Hausverwaltung an, welches sie vom Bauamt erhalten haben. Das steht dir zu, da du drin wohnst und gemietet hast. :
Falsch. Darauf hat der Mieter kein Anrecht. Und was soll er mit der Information "Die Wohnung ist nicht genehmig." denn anfangen?
Zitat (von Biblio):Denn das Angebot, was die da anbieten, ist viel zu entgegenkommend.
Wenn es "zu entgegenkommend" ist, warum sollte man das nicht annehmen? Wenn (!) die neue Wohnung gefällt, den gleichen Preis hat und alle anfallenden Kosten bezahlt werden, ist das doch gut? Was ist denn dann noch offen?
Na ganz einfach: der Kunde wurde nicht gefragt, ob er ausziehen will!
Ein Vermieter sucht sich nun mal Wege nen Kunden wegzubekommen, wenn ers braucht.
Mal davon abgesehen steht doch eh die Frage im Raum, ob da nicht ne Straftat vorliegen könnte, wenn den Kunden etwas vermietet wurde, was nicht genehmigt wurde.
Und deswegen hat der Kunde ein Recht auf Einsicht des Vermieterbegehrens. Das Begehren des Vermieters ist ja eine Sache, die in den Raum gestellt wurde, die er aber nicht bewiesen hat.
Ein Kunde kann sich nur als Mieter Klarheit verschaffen indem er beim Amt nachfragt, wobei die dann sagen werden wie denn das Vertrauensverhältnis zum Vermieter wär, daß der Mieter nix vorliegen hat... Usw.
Deswegen. Ganz Einfach. Beweisen lassen.
ZitatHallo nein unterschreiben haben wir bis jetzt nix , die hausverwaltung wa heute nur da, und hat uns die sachlage erklärt das die wohnung nicht genehmigt ist und sie uns darauf hin versucht eine gleichwertige zu beschaffen da wir auf kurz oder lang aus der wohnung müssen, und das man die miete der alten wohnung auf die neue anpasst und 2-3 kaltmieten ausfallen lassen kann aufgrund Renovierungskosten(der neuen wohnung), :
Hallo, unabhängig von einer rechtlichen Würdigung: Die Hausverwaltung teilt mit, dass man aus der nicht genehmigten Wohnung über kurz oder lang ausziehen muss. Sie erklärt sich bereit, eine mind. gleichwertige Wohnung zu suchen und zur Verfügung zu stellen, und zwar zu passenden Konditionen. Die Bereitschaft zur Kostenübernahme (Renovierung) steht ebenfalls im Raum und lässt sich vermutlich im Gespräch auch auf notwendige Umzugskosten etc. erweitern. Wenn ich einmal unterstelle, dass hier ein vernünftiger Vermieter / Hausverwalter am Werk ist (und das sind die meisten, die schaffen es halt nur nicht in die Presse), würde ich den Lauf der Dinge abwarten und die Angebote, die da kommen werden, prüfen. Solange nichts schriftliches in der Welt ist, oder ich etwas unterzeichnen soll, laufen lassen. Es wird seitens der Hausverwaltung das Gespräch gesucht, um eine Lösung zu finden, die auch die Mieterinteressen in vollem Umfang berücksichtigt, so scheint mir. Warum dann gleich Behörden, Anwälte, Gerichte, Mieterschutzbund einschalten? Kostet erstmal nur Zeit, Geld und Nerven, und das vielleicht völlig unnötig.
Bevor dann etwas unterzeichnet wird (neuer Vertrag etc.) kann man das immer noch prüfen lassen.
Auch der Hinweis, bei einer "Ersatzwohnung", die eigentlich teurer Wäre, darauf zu achten, dass die (geringere) Miete, die sich an der bisherigen Wohnung orientiert, längerfristig vertraglich fixiert wird, ist natürlich absolut angebracht, aber dieses würde ich im Rahmen der Gespräche einfach mit anbringen, normalerweise wird dem schon Rechnung getragen.
Was soll der Quatsch?
Einfach mal Klarheit verschaffen, das ist das erste. Und da Vermieter bzw. da die Hausverwaltung Ansprechpartner sind einfach mal Beweismittelrausgabe fristgerecht per Einschreiben fordern.
Die baun da auf etwas auf, was es nicht gibt und sagen dann: pech gehabt.
Im medizinischen Bereich nennt man sowas Mündigkeit. Die Ärzte in weiß sehen jemanden als unmündig wenn die Person sich im Netz informiert.
Also wer unmündig bleiben will, der hat Angst zu fragen.
Wer sich als mündig/souverän sieht wird den Vermieter einfach um Beweise/Untermauerung seiner Behauptung bitten bzw. es unter Fristsetzung anfordern.
ZitatWas soll der Quatsch? :
Einfach mal Klarheit verschaffen, das ist das erste. Und da Vermieter bzw. da die Hausverwaltung Ansprechpartner sind einfach mal Beweismittelrausgabe fristgerecht per Einschreiben fordern.
Ja ne is klar. Keiner versteht dich, alle quatschen nur Blödsinn.
Der direkte Konfrontationskurs ist regelmäßig auch der direkte Weg in eine Konfrontation. Bei so einer Auseinandersetzung gibt es nur Verlierer. Der Mieter verliert hier wahrscheinlich nur Zeit und Nerven aber auch die sind was wert. Wenn der Vermieter verhandlungsbereit ist, dann sollte man das tunlichst nicht durch irgendwelche starken Worte zerstören. Man redet miteinander, fragt vielleicht höflich nach Belegen und schaut mal, ob sich das ganze nicht irgendwie vernünftig regeln lässt.
Und wo du einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Beweise hernehmen willst, weiß ich beileibe nicht. Noch gibt es noch nicht einmal irgendeine Forderung des Vermieters. Noch gibt es nur Gespräche und Vermutungen.
ZitatZitat (von Biblio):Was soll der Quatsch? :
Einfach mal Klarheit verschaffen, das ist das erste. Und da Vermieter bzw. da die Hausverwaltung Ansprechpartner sind einfach mal Beweismittelrausgabe fristgerecht per Einschreiben fordern.
Ja ne is klar. Keiner versteht dich, alle quatschen nur Blödsinn.
Der direkte Konfrontationskurs ist regelmäßig auch der direkte Weg in eine Konfrontation. Bei so einer Auseinandersetzung gibt es nur Verlierer. Der Mieter verliert hier wahrscheinlich nur Zeit und Nerven aber auch die sind was wert. Wenn der Vermieter verhandlungsbereit ist, dann sollte man das tunlichst nicht durch irgendwelche starken Worte zerstören. Man redet miteinander, fragt vielleicht höflich nach Belegen und schaut mal, ob sich das ganze nicht irgendwie vernünftig regeln lässt.
Und wo du einen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Beweise hernehmen willst, weiß ich beileibe nicht. Noch gibt es noch nicht einmal irgendeine Forderung des Vermieters. Noch gibt es nur Gespräche und Vermutungen.
Ähm, hat sich ein Vermieter strafbar gemacht weil er etwas vermietet, was nicht genehmigt war...
Aber darum gehts nich. Hier gehts drum, daß ein Vermieter ein Halbbegehren in den Raum stellt, indem er etwas anbietet. Und das aus seiner eigenen Not heraus.
Und darum gehts ansich auch nich.
Weil der Vermieter muß als allererstes beweisen, ob der Vertrag noch gültig ist, nachdem er sowas behauptet hat.
Und man steht wieder am Anfangspunkt: der Vermieter will die Leute raushaben.
Ich würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen.
ZitatÄhm, hat sich ein Vermieter strafbar gemacht weil er etwas vermietet, was nicht genehmigt war... :
Nee, nur schadensersatzpflichtig.
ZitatWeil der Vermieter muß als allererstes beweisen, ob der Vertrag noch gültig ist, nachdem er sowas behauptet hat. :
Der Vermieter muss das gar nicht beweisen. Außerdem bleibt der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter gültig.
Zitatder Vermieter will die Leute raushaben. :
Deshalb besorgt er eine andere Wohnung? Das geht auch anders.
ZitatIch würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen. :
Der Staatsanwalt hat damit nichts, aber auch garnichts zu tun. Ein Verstoß gegen das Baugesetz ist eine Ordnungswiderigkeit und kostet Geld. Dafür geht keiner in den Knast.
Aber die Idee ist lustig und eine gute Steilvorlage für den Vermieter. Wenn der TE das macht, kann er gleich ausziehen ohne Geld zu nehmen. Dann hat er möglicherweise ganz andere Probleme.
ZitatZitat (von Biblio):Ähm, hat sich ein Vermieter strafbar gemacht weil er etwas vermietet, was nicht genehmigt war... :
Nee, nur schadensersatzpflichtig.
Zitat (von Biblio):Weil der Vermieter muß als allererstes beweisen, ob der Vertrag noch gültig ist, nachdem er sowas behauptet hat.
Der Vermieter muss das gar nicht beweisen. Außerdem bleibt der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter gültig.
Zitat (von Biblio):der Vermieter will die Leute raushaben.
Deshalb besorgt er eine andere Wohnung? Das geht auch anders.
Zitat (von Biblio):Ich würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen.
Der Staatsanwalt hat damit nichts, aber auch garnichts zu tun. Ein Verstoß gegen das Baugesetz ist eine Ordnungswiderigkeit und kostet Geld. Dafür geht keiner in den Knast.
Aber die Idee ist lustig und eine gute Steilvorlage für den Vermieter. Wenn der TE das macht, kann er gleich ausziehen ohne Geld zu nehmen. Dann hat er möglicherweise ganz andere Probleme.
Nur weil ein Staatsanwalt nich alles für bare Münze nehmen muß, so kann er sich doch ne eigene Meinung bilden.
Steilvorlage is dat WORTDETTAGES für einen Narrevallkönig.
Ver hat Angst davor, daß mal Recht gesprochen wird.
ZitatIch würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen. :
Sag mal, was bist du denn für ein Vögelchen, was soll denn der Staatsanwalt verfolgen? Lerne bitte zuerst einmal den Unterschied zwischen Strafrecht (Staatsanwaltschaft) und Zivilrecht (kein Staatsanwalt) und dann kannste wieder hier mitdiskutieren.
ZitatZitat (von Biblio):Ich würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen. :
Sag mal, was bist du denn für ein Vögelchen, was soll denn der Staatsanwalt verfolgen? Lerne bitte zuerst einmal den Unterschied zwischen Strafrecht (Staatsanwaltschaft) und Zivilrecht (kein Staatsanwalt) und dann kannste wieder hier mitdiskutieren.
Vogelgezwitscher heißt weitergereicht. Danke :-)
Zitat:Forder doch erst einmal das Schreiben der Hausverwaltung an, welches sie vom Bauamt erhalten haben.
Es gibt kein Schrieben vom Bauamt.
Kleiner Tipp: Lesen, verstehen und nichts dazu erfinden nur weil ins gerade Feindbild passt...
Zitat:Das steht dir zu, da du drin wohnst und gemietet hast.
Unfug, das steht dem Mieter nicht zu.
Zitat:Und deswegen hat der Kunde ein Recht auf Einsicht des Vermieterbegehrens. Das Begehren des Vermieters ist ja eine Sache, die in den Raum gestellt wurde, die er aber nicht bewiesen hat.
Nö, hat er nicht.
Unfug wird nicht besser wenn man ihn stoisch wiederholt ...
Zitat:Ein Kunde kann sich nur als Mieter Klarheit verschaffen indem er beim Amt nachfragt, wobei die dann sagen werden wie denn das Vertrauensverhältnis zum Vermieter wär, daß der Mieter nix vorliegen hat... Usw.
Ja neeee, is klar. Die machen erst mal ne sozialökotrophologische Analyse vom Mieter-Vermieter-Verhältnis ...

Zitat:Ich würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen.
Nö. Im Gegenteil. Zum einen fällt das gar nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften. Zum anderen sind die Staatsanwaltschaften wegen der allgemeinen Überlastung meist gar nicht in der Lage solche Kleinsachen zu verfolgen.
Zitat:Sag mal, was bist du denn für ein Vögelchen,
Vögelchen? Ich würde ihn eher der Spezies

zuordnen ...

Zitat:
Ich würde das Ganze dem Staatsanwalt vorlegen und der hat Zeit das ganze zu verfolgen.
Der Staatsanwalt würde sich einen ablachen, es gibt heute ganz einfache Dinge wie den zweiten Rettungsweg. War früher nicht vorgeschrieben, jetzt ist er Vorschrift, ohne jeden Bestandsschutz.
Wir wissen jetzt nicht um welches Bundesland es sich handelt, die letzten Hinterwäldler von Bundesländer haben dies erst letztes Jahr umgesetzt, damit war die Wohnung vor Jahren vielleicht legal, heute nicht mehr, wenn nicht nachgerüstet wird.
Nur eben mal schnell einen zweiten Rettungsweg schaffen, ist einmal nicht immer baulich möglich, und auch eine wirtschaftliche Frage.
Es sind alles Spekulationen, nur der TE kann uns sagen, ob es einen zweiten Rettungsweg vom DG aus gibt.
[NICHT RELEVANTER OFFTOPIC]
[GELÖSCHT]
-- Editiert von Moderator am 17.06.2016 21:21
[GELÖSCHT]
[DAMIT SIND SIE NUN RAUS]
-- Editiert von Moderator am 19.06.2016 22:50
Zitat:Der Staatsanwalt würde sich einen ablachen, es gibt heute ganz einfache Dinge wie den zweiten Rettungsweg. War früher nicht vorgeschrieben, jetzt ist er Vorschrift, ohne jeden Bestandsschutz.
Nein, der Staatsanwalt würde nur den Kopf schütteln wenn er so einen Stuß liest...
Denn der ist immer noch nicht zuständig, egal wie oft Du das noch hier schreibst.
Des weiteren solltest Du Dich mal mit aktivem und passivem Bestandsschutz beschäftigen, mit soganannten dem Sicherheitstreppenraum, etc. In einigen Regionen ist es auch davon abhängig, ob eine ausreichende Kraftfahrdrehleiter vorhanden ist.
Hallo wir haben uns jetzt auch noch wo anders gut infomiert und dieses schreiben fertig gemacht
mit diesem Anschreiben möchten wir Ihnen eine Schadenersatzforderung stellen, da für uns folgende Schäden durch den Wohnungsverlust Ihrerseits entstanden sind.
Betreff der obengenannten Anschrift --> Dachgeschosswohnung!
Renovierungskosten ( Material ohne Arbeitsleistung ) ca. 670€
Umzugsunternehmen ( Pauschal) ca. 1300€
Falls die angebotene Wohnung Ihrerseits in ......../ ....... nicht gleichwertig für uns ist, würde eine Erstattung der Kaution der neuen Wohnung ( die wir gesucht haben ohne Makler )bei ca. 1200€ liegen.
Wir, Herr ......& Frau...... , würden bei Zustimmung Ihrerseits auf eine Mietzinsdifferenz gegenüber einer neuen Wohnung verzichten.
Wir bitten um schnellste Rückmeldung Ihrerseits.
Mit freundlichem Gruß
1. Abgesehen von anderen Fehlern: Es gibt keinen Wohungsverlust, somit auch keinen Schaden. Damt ist das Schreiben sinnlos.
2. Auf pures Hörensagen hin dem Vermieter "eine vor den Latz knallen", ist eher suboptimal.
Finde ich etwas seltsame Argumentation.
Der Schaden entsteht durch die evtl. erforderliche Räumung. Bisher ist diese aber behördlich noch nicht angedroht.
Auch ist bisher kein Schaden entstanden.
Um eine Zwangsräumung zu vermeiden, will die Hausverwaltung eine Lösung vereinbaren. 0
Es geht also um die Bedingungen für einen freiwilligen Verzicht auf das bestehende Mietverhältnis und die freiwillige Vertragsauflösung.
@Phenom981: Ich gehe mal davon aus, dass du eine Einschätzung zu dem Schreiben willst. Die lautet ganz einfach: Warte doch erstmal ab und schau dir die andere Wohnung an. Rede freundlich mit dem Vermieter und versuche erstmal rauszubekommen, was für euch beim Vermieter zu erreichen ist. Das Schreiben ist eine Kriegserklärung an den Vermieter, danach wird's mit einer einvernehmlichen Lösung schwierig. Warum wollt ihr euch jetzt diesen Weg komplett verbauen ohne zu wissen, ob er für euch nicht vielleicht der richtige ist?
kein wohnungsverlost bitte richtig lesen wir müssen aus unserer komplett selbst renovierten wohnung raus da diese nicht beim bauamt gemeldet ist , der schaden für diese wohnung ist schon hoch dan wo soll man eine andere wohnung ohne kaution her bekommen also entsteht schonmal ein wirtschaftlicher schaden,plus umzugskosten und renovierung von der neuen wohnung boden wende, also erst richtig lesen dan was dazu schreiben
Harry van sell
Zitat:also erst richtig lesen dan was dazu schreiben
Guter Ratschlag. Eventuell einfach mal selbst befolgen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
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