Hallo, mein Nachbar hat einen riesigen Garten, welcher um das Haus herum geht (drei Hausseiten). Seine beiden Plätze, wo er am liebsten raucht, sind vor seiner Terassentür und auch aus dem Schlafzimmerfenster, welches sich direkt neben meinem Wohn- / Schlafraum befindet. Den Smok zieht es förmlich in mein Zimmer. Ich habe dadurch Schlafstörungen (auch durch seinen Lärm). Im Winter kann ich das Fenster die meiste Zeit geschlossen halten, aber im Sommer ist das unmöglich, da sich der Raum extrem aufheizt und man keine Luft mehr bekommt. Er raucht auch Nachts, steht auch teilweise auf, extra um zu rauchen. Es wäre kein Problem, eine Hausseite weiter zu gehen, aber ich denke er macht das auch mit Absicht, da er auch permanent den Hausfrieden durch starken Lärm und nicht zuziehen der Haustür im Winter stört. Reden bringt bei ihm leider nichts. Gibt es dagegen eine Handhabe? Es ist ja nicht so, dass er nur einen kleinen Balkon hat, wo er nicht aus kann.
Nachbar raucht vor meinem Fenster (Wohn- / Schlafraum)
11. Februar 2019
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Frage vom 11. Februar 2019 | 21:24
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar raucht vor meinem Fenster (Wohn- / Schlafraum)
#1
Antwort vom 11. Februar 2019 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (130646 Beiträge, 41561x hilfreich)
Zitat :Reden bringt bei ihm leider nichts.
Dann sollte man schreiben.
Zitat :Gibt es dagegen eine Handhabe?
Gegen was? War er doch gar nicht ...
Was davon kann man denn wie genau beweisen?
Ist man denn Mieter oder Eigentümer?
#2
Antwort vom 11. Februar 2019 | 22:20
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Dann sollte man schreiben.
Schreiben bringt auch nichts. Wurde wegen einer anderen Sache schon versucht. Reagiert nicht darauf.
Zitat :Gegen was? War er doch gar nicht ...
Was davon kann man denn wie genau beweisen?
Ist man denn Mieter oder Eigentümer?
"Beweisen" könnte man es durch ein Protokoll bzw. durch Zeugen.
Ich bin quasi Eigentümer (Immobilie gehört der Verwandtschaft), er ist Mieter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Februar 2019 | 23:12
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Zitat :Ich bin quasi Eigentümer (Immobilie gehört der Verwandtschaft), er ist Mieter.
Sie sind also auch Mieter.
Dann beschweren Sie sich beim VM, damit dieser eine Handhabe gegen die Mieter hat.
Allerdings kommen Sie nicht umhin den Nachbarn anzuschreiben, und darauf hinzuweisen, dass das Rauchen vor Ihrem Fenster Sie stark beeinträchtigt und er bitte woanders rauchen soll. Eine Kopie des Briefes erhält der VM. Welcher dann auch einen Brief schreibt in welchem er den Mieter auffordert das Rauchen am Fenster zu unterlassen.
#4
Antwort vom 11. Februar 2019 | 23:15
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, diese Variante ist mir natürlich auch schon in den Sinn gekommen. Aber was wäre, wenn der Nachbar das ignoriert, wie er es z. B. beim Thema Haustüre im Winter schließen auch gemacht hat? Dieser Brief kam auch ganz offiziell vom Vermieter.
#5
Antwort vom 11. Februar 2019 | 23:40
Von
Status: Unbeschreiblich (130646 Beiträge, 41561x hilfreich)
Zitat :Aber was wäre, wenn der Nachbar das ignoriert,
Dann müsste man
- den Rechtsweg (Abmahnungen, Kündigung) konsequent beschreiten.
- damit leben
- umziehen
#6
Antwort vom 12. Februar 2019 | 09:58
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Wäre ich der Nachbar, dann würde ich es ignorieren, denn warum sollte dieser mit dem Rauchen an seinen Lieblingsstellen aufhören?Zitat :Aber was wäre, wenn der Nachbar das ignoriert,
In deiner Beschreibung sehe ich nicht, dass der Nachbar etwas macht das er nicht würde tun dürfen.
Ich bin ebenfalls Nichtraucher und mag keinen Qualm, aber ich sehe hier auch keine Handhabe dem Nachbarn dies verbieten zu können.
Der Nachbar macht genau das Richtige indem er dich ignoriert.
#7
Antwort vom 12. Februar 2019 | 10:11
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Zitat :Der Nachbar macht genau das Richtige indem er dich ignoriert.
... ja genau das ist schon üblich im Sinne einer guten Nachbarschaft die Bitte zu ignorieren und rechtlich natürlich gedeckelt ...
Der BGH sieht das anders, der meint nämlich, dass Raucher grundsätzlich vermeiden müssen, die Nachbarn mit ihrem Qualm zu beeinträchtigen.
zB.
BGH V ZR 110/14 (nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon rauchen)
Man könnte auch die Miete mindern und der VM könnte dies dann vom Raucher als Schadensersatz zurückfordern. Da gibt es auch schon Urteile ...
-- Editiert von AltesHaus am 12.02.2019 10:11
#8
Antwort vom 12. Februar 2019 | 11:50
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Dann lies dir doch einfach mal dein verlinktes Urteil durch
Das meint der BGH absolut nicht und steht auch so nicht in deinem verlinkten Urteil.Zitat :Der BGH sieht das anders, der meint nämlich, dass Raucher grundsätzlich vermeiden müssen, die Nachbarn mit ihrem Qualm zu beeinträchtigen.
Um es abzukürzen, das Urteil aus deinem Link lautet:
Zitat:
Das Berufungsurteil ist danach aufzuheben (§ 562 Abs. 1 ZPO ) und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, weil sie nach den bisheri-gen Feststellungen nicht zur Entscheidung reif ist (§ 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO ).
In deinem Link-Urteil wird überhaupt nicht entschieden ob das Rauchen zu unterlassen ist oder nicht! Schon gar nicht wird darin entschieden, dass Raucher grundsätzlich vermeiden müssen die Nachbarn mit Qualm zu belästigen.
Ich würde mir solch ein Urteil zwar sehr wünschen, aber bis jetzt gibt es solch ein Urteil nicht. Bisher gibt es lediglich Einzelfallentscheidungen in denen abgewägt werden musste, ob der Rauch eine unzumutbare Belastung für den Nachbarn darstellt oder nicht. Der Beschreibung nach sehe ich das hier nicht als gegeben.
#9
Antwort vom 12. Februar 2019 | 12:15
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3020x hilfreich)
Zitat :Der Beschreibung nach sehe ich das hier nicht als gegeben.
Objektiv gesehen, stimme ich dieser Einschätzung zu.
Zitat :Aber was wäre, wenn der Nachbar das ignoriert, wie er es z. B. beim Thema Haustüre im Winter schließen auch gemacht hat?
Vielleicht einfach mal prüfen, was der andere machen muss und alle nicht durchsetzbaren Forderungen von Anfang an nicht erheben, weil einem ja bekannt ist, wie der andere tickt.
In meinen Häusern sind die Haustüren mit Türschließern versehen, da würde so eine Diskussion garnicht erst aufkommen. Insoweit könnte der Vermieter nachbessern.
Berry
#10
Antwort vom 12. Februar 2019 | 14:30
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Zitat:1. Einem Mieter steht gegenüber demjenigen, der ihn in seinem Besitz durch sog. Immissionen stört (zu diesen gehören Lärm, Gerüche, Ruß und eben auch Tabakrauch), grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu.
...
Der Abwehranspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil das Rauchen eines Mieters im Verhältnis zu seinem Vermieter grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Mieter und seinem Vermieter rechtfertigen nicht die Störungen Dritter.
Auszug BGH V ZR 110/14
In meinem LINK wurde festgestellt, dass es grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch bei sog. störenden Immisionen gibt. Ich sehe hier sehr wohl einen Unterlassungsanspruch des TE. Und dass die der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache, wozu nun auch mal Rauchen zählt, nicht zu Störungen Dritter führen darf.
#11
Antwort vom 12. Februar 2019 | 14:52
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wäre ich der Nachbar, dann würde ich es ignorieren, denn warum sollte dieser mit dem Rauchen an seinen Lieblingsstellen aufhören? ... Der Nachbar macht genau das Richtige indem er dich ignoriert.Zitat :Aber was wäre, wenn der Nachbar das ignoriert,
Zitat :Der Beschreibung nach sehe ich das hier nicht als gegeben.
Warum? Weil es meine Gesundheit (Schlafstörungen, inhalieren von gesundheitsschädigendem Rauch und nicht zuletzt nehmen Bettwäsche und Möbel den Geruch an) und Lebensqualität erheblich stört. Außerdem hat er, wie schon erwähnt, die Möglichkeit auf die andere Hausseite zu gehen. Die Terassentür ist direkt am Eck.
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber was ist denn das für eine Antisoziale und egozentrische Verhaltensweise?
#12
Antwort vom 12. Februar 2019 | 15:40
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Zitat :In meinem LINK wurde festgestellt, dass es grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch bei sog. störenden Immisionen gibt.
An welcher Stelle? http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71044&pos=0&anz=1
Ich weiß nicht wo du das in dem Urteil und der Begründung rauslesen möchtest.
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